Dies ist ein Beitrag zum Thema Trotz Vermögenssorge jedesmal ein Beschluß? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe für eine vermögende Betreute auch die Vermögenssorge und soll jetzt für jede Transaktion, in diesem Fall Geld vom ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Ich habe für eine vermögende Betreute auch die Vermögenssorge und soll jetzt für jede Transaktion, in diesem Fall Geld vom Sparbuch aufs Girokonto umbuchen, einen Beschluss in der Bank vorlegen.
Ist das üblich? LG Chrissi |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Chrissi,
das ist nicht nur üblich sondern sogar vorgeschrieben. Schau mal hier nach: Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon. Und nicht vergessen- den Rechtskraftvemerk einplanen und abwarten. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Falls regelmäßige Buchungen vom Sparkonto auf das Girokonto erfolgen sollen (weil z. B. die Rente nicht reicht, um die Heimkosten zu decken), kann man auch eine Dauerfreigabe beantragen.
Dann kann monatlich der Betrag X vom Sparkonto auf das Girokonto umgebucht werden und man muss nicht jedes Mal zum Gericht und einen neuen Antrag stellen (das sieht das Gericht nämlich auch nicht gern ).Und in der Rechnungslegung kann man dann ja jede Buchung nachweisen. |
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#4 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Ich persönlich hätte - gerade bei Beträgen von 10.000 € - doch Bedenken. Bei dem Betrag gibt es doch auch ein paar Zinsen.
Wenn nicht monatlich, so kann doch die Entnahme pro Quartal bzw. pro Halbjahr geregelt werden. |
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