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Trotz Vermögenssorge jedesmal ein Beschluß?

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Ich habe für eine vermögende Betreute auch die Vermögenssorge und soll jetzt für jede Transaktion, in diesem Fall Geld vom ...


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Alt 21.09.2011, 07:16   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
Standard Trotz Vermögenssorge jedesmal ein Beschluß?

Ich habe für eine vermögende Betreute auch die Vermögenssorge und soll jetzt für jede Transaktion, in diesem Fall Geld vom Sparbuch aufs Girokonto umbuchen, einen Beschluss in der Bank vorlegen.
Ist das üblich?
LG Chrissi
thebluerose ist offline  
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Alt 21.09.2011, 07:26   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Chrissi,

das ist nicht nur üblich sondern sogar vorgeschrieben. Schau mal hier nach: Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon.

Und nicht vergessen- den Rechtskraftvemerk einplanen und abwarten.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.04.2012, 08:38   #3
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Falls regelmäßige Buchungen vom Sparkonto auf das Girokonto erfolgen sollen (weil z. B. die Rente nicht reicht, um die Heimkosten zu decken), kann man auch eine Dauerfreigabe beantragen.
Dann kann monatlich der Betrag X vom Sparkonto auf das Girokonto umgebucht werden und man muss nicht jedes Mal zum Gericht und einen neuen Antrag stellen (das sieht das Gericht nämlich auch nicht gern ).

Und in der Rechnungslegung kann man dann ja jede Buchung nachweisen.
Fara ist offline  
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Alt 13.04.2012, 17:09   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Dann kann monatlich der Betrag X vom Sparkonto auf das Girokonto umgebucht werden und man muss nicht jedes Mal zum Gericht und einen neuen Antrag stellen (das sieht das Gericht nämlich auch nicht gern ).
Ich weiss nicht, wie die Vermögensverhältnisse deiner Betreuten aussehen. Ich mach das dann so, dass ich grob die Finanzbedarf für ein Jahr kalkuliere und dann sagen wir 10.000,- € Umbuchung vom Sparbuch aufs Konto beantrage. Dann hast du (und die RPfl.) für ein Jahr Ruhe.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 13.04.2012, 21:25   #5
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Ich persönlich hätte - gerade bei Beträgen von 10.000 € - doch Bedenken. Bei dem Betrag gibt es doch auch ein paar Zinsen.

Wenn nicht monatlich, so kann doch die Entnahme pro Quartal bzw. pro Halbjahr geregelt werden.
Fara ist offline  
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