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SOS....Vom KH direkt zum Freund Wohungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema SOS....Vom KH direkt zum Freund Wohungsauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe folgende Situation. Meine Betreute für die ich auch einen Beschluss für die Vermögens und Wohnungsangelegenheiten habe ...


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Alt 26.09.2011, 19:22   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
Standard SOS....Vom KH direkt zum Freund Wohungsauflösung

Hallo Zusammen,
ich habe folgende Situation. Meine Betreute für die ich auch einen Beschluss für die Vermögens und Wohnungsangelegenheiten habe möchte direkt nach ihrem Krankenhausaufenthalt gar nicht mehr in ihre Wohnung sondern zu ihrem Freund ziehen.
Der Freund erzählte mir das die Wohnung zwar renovierungsbefürftig wäre sich aber in einem normalen Rahmen befinde.
Jetzt komme ich gerade von der gemeinsamen Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter nach Hause und glaube dass ich einen Bock geschossen habe.
Die Wohnung sieht aus wie eine absolute Bruchbude. Den Vermieter kostet diese Renovierung sicherlich mal locker 3000 € denn da muss alles gemacht werden denn meine Betreute hat 20 Jahre NICHTS gemacht. Das Bad die Küche einfach alles in dieser Wohnung ist nur noch zu entsorgen. Ich war echt geschockt und habe nur noch gedacht meine Betreute froh sein kann, wenn sie aus dieser Nr. mit einer ordentlichen Kündigungszeit von 3 Monaten und der Kaution die sie bereits vor 20 Jahren bezahlt hat rauskommt. So was habe ich noch nicht gesehen.
Jetzt habe ich dem Vermieter zugesagt dass wir das so machen wenn er damit Einverstanden ist denn alles Andere würde meine Betreute soviel Geld kosten was Sie nicht hat!
Wir einigten uns auf 3 Monate an Miete und die Kaution.
Jetzt stellt sich mir die Frage obwohl ich Vermögen und Wohnungsangelegenheiten habe ob ich das so einfach Entscheiden konnte????????????? Ich war froh das der Vermieter uns so aus der Nr. rausläßt.
Jetzt soll ich dem aber heute Abend noch die Kündigung faxen und bin habe keinen Beschluss für die Wohnungsauflösung vorliegen.

WAS MACHE ICH JETZT?

Es wäre schön wenn ich eine flotte Antwort bekomme bin nämlich mal total verunsichert will aber alle Beteiligten doch nur ruhig stimmen und zufrieden sehen...........

Lg
Botterblömcke


Botterblömcke ist offline  
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Alt 26.09.2011, 19:58   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Hallo!

Du selbst kannst die Kündigung nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts unterzeichnen.

Aber wenn Deine Betreute die Wohnung auch los werden wollte und noch geschäftsfähig ist, lass`sie doch die Kündigung unterzeichnen.

Sollte dies nicht gehen, gebe es noch die Möglichkeit mit einem Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis zum ... zu beenden. Der wird dann mit nachträglicher Genehmigung des Betreuungsgerichts wirksam.

Hier würde ich einfach ehrlich mit dem Vermieter sein. Es soll ja auch alles seinen ordentlichen rechtlichen Rahmen haben.

Viele Grüße
Frau Keil ist offline  
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Alt 26.09.2011, 21:06   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
Standard

Hallo,

vielen lieben Dank. Gut dann mach ich ein Schreiben fertig das Frau Richterin alles unterschreiben soll. Wobei wenn ich die Wohnungsangelegenheiten habe müßte es doch auch reichen wenn ich das mache...........oder?
Bin jetzt etwas verwirrt
lg
Botterblömcke ist offline  
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Alt 26.09.2011, 21:46   #4
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Wenn der Freund von Deiner Betreuten ihre Wohnung nicht so schlimm fand, wie mag dann seine sein? Hast du dir die Wohnung angeschaut, in die deine Betreute ziehen will?

Manchmal gehts vom Regen unter Umgehung der Traufe....
EFB ist offline  
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Alt 26.09.2011, 22:56   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
Standard

[QUOTE=EFB;55321]Wenn der Freund von Deiner Betreuten ihre Wohnung nicht so schlimm fand, wie mag dann seine sein? Hast du dir die Wohnung angeschaut, in die deine Betreute ziehen will?

Manchmal gehts vom Regen unter Umgehung der Traufe....[/QUOT

Hallo,
schlimmer geht es nicht mehr. Nein seine Wohnung gucke ich mir dieser Tage an will ja auch wissen wohin sie ziehen wird. Wobei ich mir bei ihm nicht wirklich Sorgen mache.
Vielmehr Sorgen macht mir der Gedanke wie ich erklären soll das mit den 3 Monatsmieten und der Kaution. Sie kann ja schlecht doppelt Miete zahlen. Sprich für Ihre Wohnung die der Vermieter renoviert und beim Freund zudem sie unbedingt ziehen möchte.

Vielleicht habt Ihr ja eine Idee........ich weiß blöde Anfängerfragen aber trotzdem beschäftigt mich das gerade sehr massiv........
Lg
Botterblömcke ist offline  
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Alt 27.09.2011, 08:40   #6
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Botterblömcke,

wenn bei der Betreueten nix zu holen, weise ich den Vermieter darauf hin, daß er froh sein kann , wenn er möglichst bald den Schlüssel bekommt und die Bude räumen und wieder neu vermieten kann.

Auf der anderen Seite hat Deine Klientin dann Schulden, muß mit Mahn- /Vollstreckungsbescheid, Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
und möglicherweise erfolgloser Zwangsvollstreckung rechnen.

Einfach so ein Vertragsverhältnis beenden, geht nicht.

Wie hat Deine Betreute bisher die Wohnung finanziert ?
Bei einem Bezug von Hartz 4/Grundsicherung wären die Renovierungskosten unter Umständen Kosten der Unterkunft .

Wenn der Freund schon länger eine eigene Wohnung hat , muß er ja auch über Mittel verfügen , um die Miete zu zahlen - da kann die Betreute dann eben die ersten drei Monate nichts zur Miete dazu zahlen oder bilden die beiden dann wieder eine Grundsicherungsbedarfsgemeisnchaft ???


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 27.09.2011, 08:47   #7
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Du kannst nicht alle Seiten zufriedenstellen...

Vorrangig erfüllst du den Wunsch deiner Betreuten, indem sie SOFORT zu ihrem Freund ziehen kann. Das heißt, dass ihr Freund solange auf seinen Mietanteil warten muss, bis sie ihre 3 Monate Mietanteil/Renovierungskostenanteil bezahlt hat. (er zahlt seine Miete bisher wohl auch allein, oder?) Da sie in den drei Monaten ja keine Nebenkosten zahlen muss, kann sie diese anteilig ihrem Freund ja schon zahlen. Wenn etwas so hopplahopp gehen muss, dann ist es ohne Kompromisse oft nicht möglich.

Nach den drei Monaten kann sich deine Betreute mit in den Mietvertrag ihres Freundes aufnehmen lassen. Ihren Kautionsanteil könnte sie monatlich an Ihren Freund abstottern.

Wenn deine Betreute mittellos ist, hättest du den Vermieter auch mit seiner Renovierungsforderung "stehen lassen" können. Deine Lösung ist für alle Beteiligten natürlich eleganter. Vor wem fühlst Du dich im Moment im Rechtfertigungsbedarf?
EFB ist offline  
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Alt 27.09.2011, 10:14   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
Standard

Hallo,
vielen lieben Dank für Deine/Eure Hilfe. Rechtfertigungsbedarf weil die Richterin meine Betreute sofort im Mietvertrag abgesichert sehen möchte.

Lg
Botterblömcke
Botterblömcke ist offline  
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Alt 27.09.2011, 11:42   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von Botterblömcke Beitrag anzeigen
Hallo,
vielen lieben Dank für Deine/Eure Hilfe. Rechtfertigungsbedarf weil die Richterin meine Betreute sofort im Mietvertrag abgesichert sehen möchte.
Das dies nicht hoppla hopps geht, müsste der Richterin doch einleuchten. Schließlich gibt es Verträge, die eingehalten werden müssen. Ich finde die Lösung, die gefunden wurde bei der Ausgangssituation akzeptabel. Deine Klientin kann froh, sein, dass sie nicht noch die Räumung und Instandsetzung bezahlen muss. Wie Du Deine Betreuung führst, ist Deine Angelegenheit, da darf Dir auch kein Richter reinreden, solange Du Dich im gesetzlichen Rahmen bewegst.

Ich würde einen Aufhebungsvertrag aufsetzen, in dem das Ende des Mietverhältnisses festgelegt wird und auch, dass mit Zahlung/Einbehaltung der Kaution sämtliche Ansprüche abgegolten sind. Diesen Vertrag sollte, soweit möglich, Deine Klientin unterzeichnen. Dies würde ich auch schnellstmöglich veranlassen, bevor es sich der Vermieter noch einmal anders überlegt und doch noch weitere Ansprüche geltend macht.

Viele Grüße
Frau Keil ist offline  
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Alt 27.09.2011, 22:35   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
Standard :-)



Hallo,

habe ich auch so gemacht nur bin ich natürlich als Neuling wirklich verunsichert aber mit Euch finde ich ja tolle Ansprechpartner.

Euch ALLEN vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Einen schönen Abend

Botterblömcke
Botterblömcke ist offline  
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