Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlastungserklärung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
meine Betreute verfügt über ihr Girokonto selbst.Ihr Einzelfallhelfer teilt ihr das Geld ein.
Nun bin ich davon ausgegangen,das ich wie ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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meine Betreute verfügt über ihr Girokonto selbst.Ihr Einzelfallhelfer teilt ihr das Geld ein.
Nun bin ich davon ausgegangen,das ich wie in anderen Fällen,keine Rechnungslegung einreichen muss,sonern lediglich die Kontoauszüge. Nun bekam ich einen unfreundlichen Anruf von der Rechtspflegerin,das eine Entlastungserklärung für sie nicht ausreicht um keine Rechnunglegung zu erstellen.Ausserdem möchte sie alle Belege in einem Ordner.Auch mein kurzer Bericht reichte ihr nicht aus.Sie möchte einen ausführlichen Bericht. Warum gibt es innerhalb Berlins ,bei jedem Amtsgericht andere Richtlinien? Ich habe bislang noch keine Probleme gehabt,aber mit dieser Rechtspflegerin komme ich nicht zurecht. Gibt es Richtlinien an die sich auch Rechtspfleger halten müssen? |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
grundsätzlich besteht bei bestehender Vermögenssorge die Verpflichtung zu einer (ausführlichen) Rechnungslegung. Allerdings kann - nach meiner Erfahrung - hierauf dann verzichtet werden, wenn d. Betreute schriftlich erklärt, dass er über seine Gelder und Konten eigenständig verfügt und der Betreuer darauf kein oder nur unwesentlich Zugriff nimmt. Evt. genügt dann, wenn d. Betreuer in seinem Bericht die entsprechende Anfangs- und Endbestände aufführt und die Kontoauszüge vorlegt. Von den meisten Rechtspflegern dürfte dies sinnvollerweise dann auch so akzepiert werden. Schließlich sollte man sich ja nicht mehr Arbeit machen als eh' schon (zu viel) erforderlich. Grundsätzlich bestimmt aber d. Rechtspflegerin, wie sie es gerne hätte. Sollte ich aber - ungeachtet des o.g. Falles - das Gefühl haben, schikaniert zu werden, würde ich mir ggf. auch erlauben (bei nächsthöherer Stelle) dagegen vorzugehen. mfg |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
in Bezug auf die RP kann ich Dir nur zustimmen, es gibt solche und solche... einige sind über pingelig und würden am liebsten Alles selbst entscheiden und für jeden Fitzel gefragt werden, damit sie glücklich sind. Tja ich denke wenn Deine so eine ist, dann heist es Augen zu und durch, denn wenn sie im Rahmen der §§ Dich nageln will, dann wird sie das druchkriegen und Du bist am Ende die Dumme. Ich habe schon davon gehört, das Vergütungsanträge zweimal nach hinten gelegt werden, wenn der Jahresbericht einmal angemaht werden musste und die Antwort nicht schnell genug kam.... Grüße! |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Mirdasda
Ich kenne Deine Rechtspflegerin nicht. Vielleicht ist es so eine oder so eine andere, wer weiß? Ruf Sie doch einfach mal an, erzähle ihr, was Du bzgl. der Vermögensverwaltung so zu tun gehabt hattest und frage sie, wie sie sich die Rechnungslegung denn so wünscht - und ob Du mal gemeinsam mit der Betreuten bei ihr auflaufen kannst (z.B. auch um ggf. die Aufhebung der Vermögenssorge zu besprechen). Dann wirst zu ziemlich schnell merken, ob die Rechtspflegerin noch neu und selber unsicher ist, oder an einer Diarrhoe racemi minores leidet, oder was sonst so los ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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das wäre noch einmal eine Idee,mit der Betreuten aufzutauchen.Ich habe dann bloß die Sorge,noch mehr in Ärger zu haben.
Bis jetzt hat es auch immer gereicht einen kurzen Bericht über die Rechtshandlungen und Veränderungen im Abrechnungszeitraum mit einzureichen. Diese Rechtspflegerin möchte aber einen ausführlichen Bericht. |
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