Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter will Bedenkzeit über angeordnete Betreuung und evtl. anderen Betreuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe eine neue Betreuung für eine 73jährige Frau, die z.Z. stationär in der Gerontropshych. Abteilung untergebracht ist. Als ich mich ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
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Habe eine neue Betreuung für eine 73jährige Frau, die z.Z. stationär in der Gerontropshych. Abteilung untergebracht ist. Als ich mich ihr heute vorstellte, sagte sie mir, dass sie sich das mit der Betreuung erst einmal überlegen muss und ob sie mich überhaupt will. Lt. Rücksprache mit dem Arzt ist eine Betreuung dringend erforderlich, da die Frau keine Entscheidungen treffen kann, Wohnung verwahrlost ist und die einzige Verwandte (Schwester) 250km entfernt wohnt und wohl selbst psych. krank ist. Da dies erst mein 4. Fall als Berufsbetreuer ist, habe ich mit dieser Problematik leider noch keine Erfahrungen, wie geht man dann vor, wenn die Betreuung angeordnet ist, der Betreute aber pötzlich nicht mehr will?? Da jetzt sowieso Wochenende ist, habe ich ihr die gewünschte Bedenkzeit zugestanden. Wäre euch sehr dankbar für ein paar Ratschläge!
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo jero,
erstmal herzlich willkommen bei uns und jetzt zu deiner Frage:Zitat:
Die Frage ist, war die Anhörung schon und was hat sie da gesagt. Weiter, für was bist Du bestellt und was sagt das Attest/Gutachten aus? Auch wen die Dame jetzt nicht mehr will, Du bist bestellt und damit verantwortlich, d.h. Du musst deinen Job im Notfall auch gegen Widerstände erledigen. Um Ratschläge gegen zu können müsste man genauer wissen was bzw. welche Entscheidungen jetzt anstehen? Gruss Michaela
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Auch ich quäle mich zur Zeit mit einem ähnlichen Fall. Ich habe vor 2 Monaten eine Betreuung übernommen, als die zu Betreuende im Krankehaus lag. Damals war sie einverstanden. Heute will sie nix mehr davon wissen, wobei es dringend nötig ist. Sie ist jetzt wieder zuhaus und wird ambulant betreut, nachdem sie aus zwei nein sogar drei Einrichtungen rausgeflogen ist. Dort hat sie geklaut, im Zimmer geraucht, Mitbewohner tyrannisiert und das Personal übrigens auch. Also alles getan um wieder nach haus zu kommen. Aber fragt nicht nach Sonnenschein. Nach nur zwei Tagen sieht die Wohnung aus wie ein Schlachfeld. Die Tabetten, die für eine Woche gestellt waren nimmt sie so wie sie mag, Essen liegt schon auf dem Boden und sie verläßt im Rollstuhl die Wohnung, obwohl sie versprochen hat die ersten drei Tage in der Wohnung zu bleiben.
Ganz ehrlich, sie gehört in ein Heim. Nur keines ist bereit sie aufzunehmen. Was jetzt? LG Chrissi |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin moin zusammen
1. Siehe Michaela: Bis eine Betreuung beschlossen wird, dauert es üblicherweise eine ganz Weile. Da ist auch schon eine ordentliche Portion Bedenkzeit mit drin. Ist die Betreuung beschlossen, dann gilt sie so lange, bis sie wieder aufgehoben ist. Das kann sich weder der Betreute Mensch, noch der Betreuer aussuchen, ob oder ob jetzt nun doch nicht - sondern Basta! Ausweg: Widerspruch. 2. Für diejengen, die vor den von jero und thebluerose geschilderten Problemen stehen: a) die Betreuten wollen nicht (oder nicht mehr) b) es ist aber doch dringend nötig. Eure Betreuten haben die Betreuung nicht geschenkt bekommtn. Sie mußte dafür Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. dass sie u.a. aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu regen. Dazu gehört auch, dass sie nicht mehr in der Lage sind ihre eigene Situation richtig einzuschätzen. Der Wunsch jetzt mal eben keine Betreuung mehr haben zu wollen bedeutet noch lange nicht, die eigenen Angelegenheiten auch wieder selber regeln zu können. (Die gerade eben geschilderten Aspekte in Einklang bringen zu können spielt eine große Rolle bei der Bewertung der Freiheit des eigenen Willens - insbesondere dann, wenn eine Betreuung gegen den Willen des zu betreuenden Menschen eingerichtet wird) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
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dann heißt es wohl demnächst Detektivarbeit betreiben, wenn die Betreute sich weiterhin streubt und mir keinen Zugang zu ihren Unterlagen etc. gewährt. Na vielleicht besinnt sie sich ja auch. Vorab ist sie noch mindestens 2 Wochen in der Klinik und es gibt keine eiligen Angelegenheiten zu regeln. Danach soll sie auch wieder ins häusliche Umfeld integriert werden.
Ich habe übrigens den Aufgabenkreis Vermögens-, Aufenthalts- und Gesundheitssorge. Sollte sie sich weiterhin völlig quer stellen, denke ich, dass man dann doch in jeden Fall das Gericht informieren sollte. Da sie nicht von Sozialleistungen lebt, wird sie auch nicht begeistert sein, wenn sie mitkriegt, dass sie mich bezahlen muss. Wie handhabt ihr das eigentlich bei vermögenden Betreuten, legt ihr ihnen gleich zu Beginn der Betreuung vor, was für ein Vergütungsanspruch besteht? |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo jero,
Zitat:
Ttagen/Wochen. Das Gericht kennt solche Dinge zur Genüge und manchmal bringt die Zeit auch Fortschritte. Du hast Gesundheit und Aufenthalt, also klem Dich gleich mal an die Doc`s mit der Frage wie es zu Hause dann zugehen soll, was da gebraucht wird usw. Wenn Betreute z.B. merken, dass die Zukunft sie vielleicht überfordert hinsichtlich der Organisation lenken sie manchmal ein. Meinen vermögenden Betreuten sage ich von Anfang an wie es mit der Bezahlung gehandhabt wird, nenne die bedingungen (Pauschale) und die "Preise"- das finde ich nur fair, falls es ihnen vorher keiner gesagt haben sollte. Gruss Michaela
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
![]() Wen jemand unbedingt nach Hause möchte und nicht in ein Heim (was ich persönlich sehr gut verstehen kann) dann sollte man dazu Regeln aufstellen. Die könnten lauten: ein Pflegdienst kommt zur Tablettengabe (wenn sie tatsächlich so wichtig sind, die Tabletten). Dem Pflegedienst wird geöffnet bzw. er bekommt einen Schlüssel. Eine Haushaltshilfe reinigt die Wohnung, kümmert sich um Essensreste usw. Warum sie jetzt nicht im Rollstuhl raus soll kann ich nicht ganz verstehen. wenn sie es schafft und auch zu ihren Terminen zurück ist, warum nicht? Du kannst Deiner Betreuten versuchen klar zu machen dass es nur so gehen kann, die Alternative würde- ganz nach Gesamtsituation- ja evtl. nur in einer längerfristigen Unterbringung bestehen. Bitte nicht falsch verstehen, der Gedanke geht davon aus, dass die unvernünftige Haltung der betreuten tatsächlich eine erhebliche Eigengefährdung darstellt, was ich von hier aus natürlich nicht beurteilen kann. Das kannst nur Du. Gruss Michaela
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