Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaub im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, und dank für die Geburtstagsgrüße.
nun zu meiner Farge. Ich werden über Weihnachten und Jahreswechsel in die USA fliegen. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2011
Beiträge: 7
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Hallo, und dank für die Geburtstagsgrüße.
nun zu meiner Farge. Ich werden über Weihnachten und Jahreswechsel in die USA fliegen. Was mache ich mit meinen Betreuten wenn etwas an liegt. Gibt es Urlausvertretungen und wie finde ich diese? Vielen Dank für Anworten im Voraus |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo monika,
dazu gibt es- je nach Gerichtsgepflogenheit- mehrere Varianten: - einige Gerichte bestellen sofort den Verhinderungsbetreuer gleich mit - in anderen Bezirken ist es Sache des Betreuers für seine Vertretung zu sorgen. D.h. man spricht mit einem Kollegen ob er das, vielleicht auf Gegenseitigkeit oder grundsätzlich gegen Bezahlung, übernimmt. Urlaubsvertetungen können manchmal über eine gut funktionierende Betreungsstelle oder einen Betreuerstammtisch gefunden werden. Kontakt zu Kollegen sollte ja bestehen. Und zum Schluss gibts wohl auch noch die schlimmste und fachlich unmögliche Variante: Betreuer fährt weg, kümmert sich vorher um nichts und am Gericht beginnt die hektikische Suche nach einer Vertretung. Da hat man dann zukünftig die allerschlechtesten Karten, was aber nur richtig ist. Gruss Michaela PS: das habe ich noch vergessen: es gibt auch Betreuer die sich technisch so ausgestattet haben dass sie auch am anderen Ende der welt noch arbeiten können. Dabei frage ich mich allerdings dann woraus der Urlaub besteht und wo der faktische Erholungswert bleibt.
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
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moin moin!
grundsätzlich sehe ich das auch so, wobei ich mich frage, ob die feiertage zum jahreswechsel - wie auch die wochenenden - nicht einen sonderfall darstellen. an den wochenenden und nachts bin ich grundsätzlich auch nicht erreichbar. und über die feiertage eine vertretung zu finden, stelle ich mir auch sehr schwierig vor, weil natürlich jeder auch mal ganz abschalten/seine ruhe haben will. ich denke, wenn man seine betreuten rechtzeitig informiert, dass das büro über die feiertage geschlossen ist, wird es wohl in ordnung sein. was denkt ihr? viele grüße berufsbetreuerin |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Hallo,
das würde ich auf keinen Fall so handhaben. Die Betreuung ist schließlich eingerichtet worden, weil die Betreuten nicht mehr in der Lagen sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Da kannst du dich nicht drauf verlassen, dass sie eine Urlaubsmeldung adäqaut verarbeiten. Zwar ist ein Betreuer weder der Notarzt noch die Polizei. Was aber, wenn eine Einwilligung für eine Operation benötigt wird oder einer durchdreht (die Feiertage sind ja besondes beliebt dafür und z.B. während eines akuten psychotischen Schubs ins KH eingeliefert wird/die Umgebung zerlegt u.ä.? Natürlich kann man eine Notfall-OP ohne Einwilligung in die Wege leiten oder eine Unterbringung nach PsychKG veranlassen. Wenn der Betreuer, von dem diese Dinge gewünscht wurden, aber über längere Zeit nicht erreichbar ist, gibt es ganz böses Blut, wie Michaela schon schrieb. Bei uns weist das Gericht auch gerne prophylaktisch darauf hin, dass bei Betreuungen eine angemessene Errecibarkeit gegeben sein muss und der AB auch am WE mal zu checken ist. Ich würde an deiner Stelle also unbedingt nach einer Vertretung Ausschau halten und wenn das nicht gelingt, dem Gericht zumindest mitteilen, dass du wegfährst und wie du im Notfall zu erreichen bist. GG |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo zusammen,
ich denke, man muss unterscheiden zwischen den Regelungen zur Urlaubsvertretung und den Regelungen für Wochenenden und Feiertage. In einen Topf werfen würde ich beides nicht. Folgendes halte ich allerdings weder für ein stichhaltiges noch verträgliches Argument für die Betreuergesundheit: Zitat:
Gruss Michaela
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#6 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Zitat:
Dass man nachts nicht erreichbar ist, wird nach meiner Erfahrung als normal betrachtet, dass freie Wochenenden nicht zunindest toleriert werden, habe ich auch noch nicht gehört, auch wenn die Verpflichtung zu "angemessener" Kontrolle des AB gern hervorgehoben word. Längere Abwesenheit ist ein anderes Problem. |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Boah hast Du ein fieses Gericht. Bei uns verweisen sie, vor allem die Richter, ganz deutlich auf das Gegenteil, also nicht Unerreichbarkeit aber angemessene Erreichbarkeit.
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Moin
Die Gerichte sehen das tatsächlich völlig unterschiedlich. Ansonsten ist es auch ein Unterschied, ob man/frau als EinzelkämpferIn unterwegs ist oder in einem Gemeinschaftsbüro. In letzterem Fall ist es relativ einfach: Man vertritt sich gegenseitig, macht aber nicht die volle Betreuungsarbeit. Für Sachen, die nicht aufgeschoben werden können läßt man sich ggf. zum Ersatzbetreuer bestellen - und gut. Wenn man als BetreuerIn alleine unterwegs ist (sprich noch nicht in einem Netz von mehreren KollegInnen eingebunden) muss ein Urlaub auch drin sein. Diesen sollte man bei Gericht bekannt geben, damit dort auf Anfragen wg. Verhinderungsbetreuung schneller reagiert werden kann. Unabhängig davon kann ein Gericht sogar alle Entscheidungen einer Betreuung auch selber fällen, wenn es das will. (Will nur üblicherweise keiner) Und sonst: Schnell nach KollegInnen suchen, mit denen man sich gut versteht und auch Urlaubsvertretungen regeln kann. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
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Abgesehen von Urlaub - das wurde ja schon ausführlich gesagt, dass man da eine Vertretung braucht - kann man aber nicht 24 Stunden da sein. Mir hat der Richter gesagt, es gäbe einen Notdienst. D.h. im jeweiligen Landgerichtsbezirk wechseln sich die Amtsgerichte ab und sind wochentags von 6 bis 8 und 16 bis 21 Uhr da und am Wochenende von 8 bis 20 Uhr.
Mir ist zwar nicht klar, was man dort für Anliegen vorbringen kann und ob es ratsam ist die Telefonnummer seinen Betreuten zu geben (z.B. für akute Krisen). Weiß jemand etwas dazu? Jedenfalls ist es für mich schon mal gut zu wissen, dass auch ich mal eine Grippe haben darf oder am Abend ins Kino gehen kann. Da ich ja noch kein Netzwerk habe sind auch solche Zeiten schon ein Problem. Viele Grüße Geranie |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Ich nehme an, daß in jedem Betreuungsverein von 18 Uhr bis 8 Uhr auch nur der Anrufbeantworter eingeschaltet ist , ebenso an Wochenenden und Feiertagen.
Bei den Behördenbetreuern sitzt auch kein Notfalldienst im Landratsamt. Wahrscheinlich gibt es auch etliche ehrenamtliche Betreuer, die tagsüber telefonisch nicht erreichbar sind, weil sich da mit der Arbeit beisst, zB im Verkauf . Außerdem soll es Leute geben, die sich gelegentlich in Funklöchern aufhalten. Prinzipiell muß auch kein Berufsbetreuer in seinem Büro hausen oder umgedreht in der Wohnung arbeiten . Es gibt keine besondere Verpflichtung von BerufsbetreuerInnen zur ständigen Erreichbarkeit !!!! Der richterliche Notdienst ist speziell für Haftsachen da , auch für öffentlich-rechtliche Freiheitsentziehungen. Wenn wer an den Feiertagen in der geschlossenen Psychiatrie landet, kümmern die sich schon um die Legalisierung des Zustandes. Eine einstweilige Unterbringungsanordnung des Notdienstrichters am Samstag hilft Dir wenig, weil die Betreuungsstelle nicht auch einen Notdienst hat, um den Beschluss dann umzusetzen . Alles weitere geschieht in der hiesigen Justiz, wie in jeder anderen wahrscheinlich auch mit der vom Gesetz vorgegebenen Geschwindigkeit also bloß keine Hektik an den Tag legen ! fwu |
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