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Tätigwerden ab Bestellung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tätigwerden ab Bestellung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, mir ist bei meiner ersten freiberuflichen Bestellung gleich etwas merkwürdiges passiert. Ich ging zum Anhörungstermin, unterhielt mich danach ...


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Alt 26.10.2011, 21:26   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
Standard Tätigwerden ab Bestellung?

Hallo zusammen,

mir ist bei meiner ersten freiberuflichen Bestellung gleich etwas merkwürdiges passiert. Ich ging zum Anhörungstermin, unterhielt mich danach noch kurz mit dem Betreuten ohne Austausch von Telefonnummer. Nach dem Wochenende hat mich seine Mutter auf der privaten Telefonnummer angerufen (war sicher ein Versehen) und geschildert, sie sei in Sorge, dass er sich etwas antun könnte. Ich habe noch keine Bestellung, keinen Beschluss. Da darf ich dann doch auch nichts tun, oder was wäre, wenn jetzt ein Unglück passiert?
Ich habe im Anschluß gleich mit dem Gericht gesprochen, der Richter war ganz entspannt. Seit Montag (heute ist Mittwoch) habe ich das Gefühl, ich müsste jetzt bald mal was unternehmen. Der Betreute selbst hat kein Telefon, ich wollte ihm meinen Besuch schriftlich ankündigen, sobald ich den Ausweis habe.
Kann mir dazu jemand etwas sagen? Danke schon mal.

Viele Grüße
Geranie

Geändert von Geranie (26.10.2011 um 21:30 Uhr) Grund: Falsches Unterforum
Geranie ist offline  
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Alt 27.10.2011, 19:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
Standard

Moin Geranie

Ohne Beschluss darfst Du noch nix tun - ausser Beraten.
Entscheidungen fällen geht noch nicht, du kannst ja schließlich die Berechtigung noch nicht nachweisen.

Wenn dich die Mutter anruft, dann kannst Du ihr durchaus sagen, dass Du noch keine Handhabe hast, etwas zu unternehmen. Aber sie als Mutter kann - wenn sie sich zu sehr Sorgen wg. der eventuellen Suizidalität des Kindes macht - die Polizei rufen. Die regeln dann alles weitere.

Die Mutter sollte aber zugegen sein, wenn die Polizei auf den Plan tritt. Erstens, weil sie der Polizei ggf. notwendige Informationen geben kann. und zweitens, weil sie den Einlauf von der Polizei dann auch gleich bekommt, falls sie gesponnen hat und der Sohn gar nicht suizidal ist.

Also nix überstürzen, auf den Beschluss warten und dann eruieren, was überhaupt los ist und was nicht. Dann überlegen, was zu tun ist.
Und dann er st handeln.
Wenn Du die Reihenfolge nicht einhältst, handelst Du nicht nur unnötig, sondern auch doppelt und dreifach.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.10.2011, 19:38   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
Standard

Hallo Imre,

herzlichen Dank für Deine Tipps. Ich habe die Frage unter Rechtliche Fragen nochmals platziert, weil ich mir über das Unterforum unsicher war. Dort habe ich beschrieben, wie es ausgegangen ist.
Das mit der Mutter habe ich tatsächlich so vorgeschlagen, da lag ich dann also richtig.

Lieben Gruß
Geranie
Geranie ist offline  
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