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Schlussbericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussbericht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen, mein Opa ist im September verstorben. Ich war seine Betreuerin in folgenden Punkten: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei ...


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Alt 10.11.2011, 10:06   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
Standard Schlussbericht

Guten Morgen,

mein Opa ist im September verstorben.
Ich war seine Betreuerin in folgenden Punkten: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Entgegennahme und öffnen der Post.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief bekommen mit der Aufforderung zum Schlußbericht. Bin ich als Enkeltochter zur Rechnungslegung verpflichtet oder reicht eine Verzichtserklärung der Erben?
Was muss ich im Schlußbericht alles rein schreiben?
Mit einen Schlußbericht kenne ich mich leider nicht aus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß Sandra
-Sandra- ist offline  
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Alt 10.11.2011, 10:12   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Sandra,

du musst unterscheiden zwischen dem Schlussbericht und der Schlussrechnungslegung, das sind zwei verschiedene Geschichten.

Zum Schlussbericht kannst du hier nachlesen: Schlusstätigkeiten ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wenn dir alle Erben eine Entlastungserklärung unterschreiben dann brauchst du keine Schlußrechnungslegung.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 10.11.2011, 10:22   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
Standard

Hallo Andreas,

danke ür Deine Antwort.
Gibt es Vordrucke für eine Entlastungserklärung?

Gruß Sandra
-Sandra- ist offline  
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Alt 10.11.2011, 10:38   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo,

schau mal bei dem Link den ich dir geschickt habe ganz unten, da gibt es ein paar Vordrucke.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 10.11.2011, 10:40   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
Standard

Habe ich schon gefunden.

Danke.
-Sandra- ist offline  
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Alt 01.03.2018, 08:58   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.02.2018
Beiträge: 1
Standard Betreuer meiner mutter/Schlußbericht

Ich war Betreuer meiner Mutter,die im Heim von Sozialhilfe lebte und somit kein Vermögen ansparen konnte.Ich habe jedes Jahr dem Betreuungsgericht einen Bricht abgegeben.Nun ist meine Mutter im Januar verstorben.Vom Gericht bekam ich einen Aufforderung eine Schlussrechnung von 5 Jahre zu machen.es sei denn die Erben verzichten darauf/Entlastungserklärung .Meine Geschwister unterschrieben diese Erklärung .Nun wollte das Gericht einen Erbschein haben.da meine Mutter aber über kein Vermögen verfügt ,wollten wir keinen Erbschein beantragen.Meine Schwester hat sogar das nicht vorhandene Erbe ausgeschlagen und mein Bruder hat dies auch vor.Was kann auf mich noch zu kommen.?Was soll ich tun?
susannemanfred ist offline  
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Alt 01.03.2018, 09:49   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
da meine Mutter aber über kein Vermögen verfügt ,wollten wir keinen Erbschein beantragen.
Teile das dem Gericht schriftlich mit und nenne oder belege auch die Gründe für deine/eure Entscheidung.
Damit sollte es dann gut sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.03.2018, 13:42   #8
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

@ Michaela_mohr


Sollte. Ist es aber nicht.


Die Entlastungserklärungen sind nur dann sinnvoll und entfalten Wirkung, wenn der Erbe sich legitimieren kann.


Der Erbe kann sich nur legitimieren, wenn er einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen kann.
Ist beides nicht vorhanden - ist die Schlussrechnungslegung Pflicht.


Das Betreuungsgericht kann nicht beurteilen, ob neben den genannten Kindern nicht vllt. doch noch Kindeskinder, weitere Ehegatten oder ein Testament vorliegen.
All dies wird durch das Nachlassgericht nach Antragstellung mit eidesstattlicher Versicherung geprüft.
Das ist nicht Aufgabe des Betreuungsgerichts und sprengt den Rahmen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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