Dies ist ein Beitrag zum Thema Unklare Kostenfrage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin die Betreuerin und Pflegerin meiner Schwiegermutter. Nun ist Sie vor ein paar Tagen als Schwerstpflegefall aus dem ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
ich bin die Betreuerin und Pflegerin meiner Schwiegermutter. Nun ist Sie vor ein paar Tagen als Schwerstpflegefall aus dem Krankenhaus entlassen worden.Da ich mit meiner Familie zum 1.12. in eine Wohnung ziehe in der auch für meine Schwiegermutter und deren Pflege ausreichend Platz ist muss nun ihre Wohnung gekündigt werden. Das liegt bereits alles beim Amtsgericht! So weit,so gut! Jetzt ist es so das meine Schwiegermutter durch ihre jahrelange Krankheit nur eine kleine Rente und Grundsicherung bekommt. Da in ihrer Wohnung vieles/fast alles zu entsorgen ist wäre meine Frage ob jemand weiss,ob es für diese Aktion von irgendwoher einen finanziellen Zuschuss gibt!? Sie hat absolut nichts ausser einen ausgereizten Dispo!Mietkaution ö.Ä. wurde damals nicht verlangt! Renovieren werden wir die Wohnung definitiv nicht, da es sich damals um einen Rohbau(keine Bodenbeläge,keine Fliesenspiegel,graue Wände,...) handelte und die Wohnungsbaugesellschaft sich auch um jegliche Reparaturen drückt! Ich fürchte einfach, dass sie von ihren 150 € im Monat auch noch die Entsorgung bezahlen soll! Kann das denn sein wenn man quasi mittellos ist? Vielen Dank für eine schnelle Antwort! Diana |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Diana
Wenn der Vermieter sich so liebenswürdig zeigt und nix getan hat, warum sollst Du dann irgendwo Geld herzaubern? Stell einen Antrag beim Sozialamt. Wenn die KOsten übernommen werden, ist es gut, wenn nicht, dann schenkst Du den ganzen Mist einfach dem Vermieter. Fertig. Soll er sich doch darum kümmern oder den Kram in der Wohnung lassen. (Wie er sie dann vermieten will, dürfen wir alle gespannt sein...) Du bist nicht verpflichtet mit Deinem eigenen Geld die Deckel Deiner Betreuten zu bezahlen. Davon abgesehen: Wovon hat Deine Schwiegermutter denn bisher gelebt? 150,00 € ist ja noch weniger, als man Asylbewerbern gönnt. Das reicht vorn und hinten, rechts und links nicht. Wenn sie bei Dir wohnen soll, dann kannst Du einen Mietvertrag mit ihr aushandeln und ggf. das Sozialamt einspannen für Miete und Unterhalt (Grundsicherungsleistungen). Wg. des Mietvertrages mußt Du Dich aber unbedingt vorher mit dem Gericht (Rechtspfleger) unterhalten, weil möglicherweise ein Verfahrenspfleger wg. den des MV eingesetzt werden muss. (Spätestens dann, wenn du auch für Deine Schwiegermutter unterschreiben wolltest, das darf nicht sein.) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo Imre,
das Grundsicherungsamt hat mir schon anteilige Unterkunftskosten ect. zugesagt! Da bräuchte ich nur meinen Mietvertrag vorlegen! Ist ja interessant, das man die Sachen auch in der Wohnung belassen kann....!!! Kooperativ waren die in der Vergangenheit wirklich nicht!Meine Schwiegermutter hatte sogar angst vor denen! Ja es ist so das ihr tatsächlich nur 150€zum Leben bleiben! Aber man ist ja einkaufen gegangen und hat des häufigeren Lebensmittel mitgebracht u.s.w.! Jetzt ist sie Bettlägerig und steht unter Morphium!Mal sehen wie lange das noch geht! Vielen Dank für den Tip! Viele Grüße Diana |
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