Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe mal eine generelle Frage zur Vergütung bei Betreuerwechsel. Wird das wie eine neue Betreuung abgerechnet oder zählt die Zeit ...
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
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Habe mal eine generelle Frage zur Vergütung bei Betreuerwechsel. Wird das wie eine neue Betreuung abgerechnet oder zählt die Zeit des 1. Betreuers mit und man bekommt dann nur noch die 3,5h/mtl vergütet? Konnte darüber leider nirgends was finden.
Danke für eure Auskunft. |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Mojn Jero
Die Berechnung des Vergütungsanspruchs des Betreuers beginnt grundsätzlich mit der Wirksamwerdung der Bestellung des ersten Betreuers. Zuerst für ein Jahr mit einer negativen Progression, um dann nach einem Jahr in den Anspruch auf einen "Hungerlohn" bis zum St.-Nimmerleins-Tag zu münden. Auf dieser Zeitschiene kannst du abrechnen, egal wieviel Betreuer sich in einem Verfahren die Klinke in die Hand gegeben haben. Die Anspruchsberechnung entsteht auch nicht dadurch neu, wenn es Unterbrechungen in dem Verfahren geben sollte. Sagen wir, weil es zwischen einem vorläufigen und einem Hauptsacheverfahren eine Pause geben sollte ... aber dann, wenn zwischen zwei Verfahren ein längerer Zeitraum liegt. Da gabs mal ne Entscheidung, bei von mehreren Monaten die Rede war. "Grundsätzlich" lässt Ausnahmen zu. Und die gibt es nur, wenn der Vorbetreuer - um es mal salopp zu sagen - abgeschossen wurde. Dann beginnt unter Umständen die Berechnung des Vergütungsanspruch von Vorne Das ist aber wieder auslegungsfähig. An einem Gericht haben mir die RPfl. erzählt, das sei erst der Fall, wenn ich für den Betreuten gegen den Vorbetreuer Regressansprüche geltend machen muss - um meinen entsprechenden Antrag dann doch abzuschmettern, als es Ernst wurde. Soweit - Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (17.11.2011 um 04:19 Uhr) |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Rudi!
Zitat:
Habe gerade eine Ersatz-Betreuung (aber wohl dauerhaft) von einem Ehrenamtler übernehmen dürfen...gilt das dann auch als Alt-Fall??? Also...ich finde nicht!!!...gefühlt schon mal gar nicht!!! ![]() Lieben Gruß, Thorsten
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Kurz und bündig: Ja.
Watt du fühlst, iss dem Gesetzgeber so was von egal ... *grins Schönen Tag dir. R. Übrigens: Danke für die Post
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (17.11.2011 um 05:16 Uhr) |
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