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Türkischer Betreuter o. Wehrdienstzeit in Heimat gefahren

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Hallo, ein türkischer Betreuter von uns, hat per SMS mitgeteilt, dass er nun in seine Heimat gefahren ist, um Urlaub ...


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Alt 23.11.2011, 11:25   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 17
Frage Türkischer Betreuter o. Wehrdienstzeit in Heimat gefahren

Hallo,

ein türkischer Betreuter von uns, hat per SMS mitgeteilt, dass er nun in seine Heimat gefahren ist, um Urlaub zu machen.

Das Problem an der Sache ist, dass er bisher keinen Wehrdienst dort geleistet hat und eine Befreiung vom Wehrdienst wurde nach der Untersuchung von türkischer Seite aus verwehrt.Somit auch die Ausstellung eines gültigen türkischen Ausweises.

Um einen gültigen Ausweis zu erlangen, bekam er einen Ausländer-Reisepass, da die Einbürgerung in Deutschland bisher nicht möglich war.

Sein Wunsch in die Heimat zu fahren besteht schon seit langem, doch ein Anruf bei der Ausländerbehörde hat ergeben, dass man ihm nicht empfiehlt dorthin zu fahren, da die Türkei sehr streng sei mit WEhrdienstverweigerern.
Dies alles wurde mit dem Betreuten besprochen und erklärt.
Nun ist er weg (Zeitraum unbestimmt)......und ich hoffe, dass er gesund wieder zurückkommt.

Meine Fragen nun:
- Wie verhält man sich dem Amtsgericht gegenüber? ( fast alle Aufgabenkreise) Mitteilungsfrist/Vergütung usw. und
- woran muss noch alles gedacht werden.
- Sollte zur Problemvermeidung bzgl. der Ausreise irgendwie vorgesorgt oder etwas veranlasst werden?
- Wie lange darf ein Betreuter überhaupt aus der Obhut des Betreuten "entwischen"?

Ich freue mich auf eure Hinweise oder Links.
Falls es im Forum schon so ein Thema gibt, was meine Fragen beantwortet, so habe ich es nicht gefunden...
AnjaMaria ist offline  
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Alt 23.11.2011, 15:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Urlaube von Betreuten teilt man dem Gericht nicht mit.
Wir werden pauschal bezahlt, also egal ob der Betreute elend viel Arbeit macht oder in Urlaub ist. Immer derselbe Preis.

Betreute stehen nicht unter Obhut und können machen was sie wollen- ausser sie würden es krankheitsbedingt gar nichts überblicken können.

Du kannst jetzt nur warten ob er zurückkommt. Hat er gesagt wann er wieder da sein will?
Sollte er den Termin nicht einhalten wird es wohl schwierig etwas raus zu kriegen und Du müsstest weiter warten. Dann allerdings würde ich dem Gericht den Sachstand mitteilen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.11.2011, 21:11   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 17
Standard

Danke für die schnelle Antwort. Das klingt sehr entspannt.
Dann hoffe ich mal, dass alles gut geht. Ein Rückreisetermin steht nicht fest.

LG Anja
AnjaMaria ist offline  
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Alt 24.11.2011, 06:01   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Ein Rückreisetermin steht nicht fest.
...... und schon ist es vorbei mit der Entspannung.
Ich war durch das Wort Urlaub dazu verleitet dass es auch einer wäre, also mit: am 1. fahre ich weg und am 30. komme ich wieder.

Was hat er denn dazu gesagt und weisst Du wo er hingefahren ist, die Türkei ist ja nun gross? Hat er noch Verwandte dort?

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.11.2011, 07:49   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hallo,

vorsorglich würde ich dem Gericht dies als "besonderes Vorkommnis" (jetzt schon) mitteilen. Schließlich besteht die Gefahr, dass d. Betreute in der Türkei "gekascht" wird.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.11.2011, 14:56   #6
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo,

wenn sich der Betreute nicht nur vorübergehend nicht mehr in der BRD aufhält , endet wohl auch die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts für einen ausländischen Staatsangehörigen.
Es sind dann die Behörden des Heimatlandes zuständig.

Eine "Abwesenheitsbetreuung" wäre dann geboten, wenn hier Vermögen zu verwalten wäre.

Sofern der Betreute Hartz 4 bezieht , würde ich die Abwesenheit auch dem Jobcenter mitteilen. Der späteste Zeitpunkt wäre dann der Zeitpunkt der Information des Gerichts.



fwu
fwu ist offline  
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Alt 24.11.2011, 22:22   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 17
Standard

Danke für eure Hinweise und Vorschläge.

Bis jetzt habe ich unserern Betreuten noch nicht erreicht, hoffe aber über sein Sohn noch einiges zu erfahren.
Dem Amtsgericht werde ich, falls ich bis Mitte der Woche nichts Neues weiß vorsorglich Mitteilung machen.
Der Betreute bezieht Rente wegen Erwerbsminderung und GS-Leistung.

LG Anja
AnjaMaria ist offline  
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Alt 10.03.2012, 23:00   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 17
Standard ER ist wieder da!

Kleine Rückmeldung:
Unser Betreuter ist wieder da! *freu*

Es war aber wie vermutet schwieriger wieder nach Deutschland zurückzukommen als in die Türkei reinzukommen.

GS und AG hatte ich vorsorglich informiert.

Danke noch einmal für eure Hilfe.

Anja
AnjaMaria ist offline  
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Stichworte
mitteilungspflichten, urlaub des betreuten, wehrdienst

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