Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigentumswohnung verkaufen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Oma wohnt jetzt im Altenheim und ich möchte gerne ihre Eigentumswohnung verkaufen.
Dem Verkauf muss ja das Gericht ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Hallo,
meine Oma wohnt jetzt im Altenheim und ich möchte gerne ihre Eigentumswohnung verkaufen. Dem Verkauf muss ja das Gericht zustimmen. Stelle ich da formlos einen Antrag oder gibt es da bestimmte Vordrucke? Gruß Sandra |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Sandra,
erst mal muss für das Gericht nachvollziehbar sein, dass die EW verkauft werden muss bzw. der Betreuten der Verkauf nützt bzw. sie ihn vielleicht sogar braucht um die Heimkosten zu zahlen. Es sollte auch geprüft sein, dass eine Vermietung nicht sinnvoll(er) ist. Ist das so? Bevor ich Verkaufsgenehmigung beantrage lasse ich den Wert ermitteln. Den sollte man dem Gericht auch mitteilen. Dafür gibts keine Formulare, das muss man lediglich beantragen und begründen. Die Begründung: ich möchte, reicht übrigens nicht aus. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Sandra,
bist Du die vom Gericht bestellte Betreuerin mit Aufgabenkreis Vermögenssorge ? fwu |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Hallo Sandra
Für die Reihenfolge: Grundsätzlich kannst Du die Wohnung der Oma nur verkaufen, wenn Du entweder notariell bevollmächtigt oder die rechtliche Betreuerin bist. Wenn ja: OK Dazu gehört erst mal die Wohnung der Oma aufzulösen. Auch das mußt Du Dir vom Gericht genehmigen lassen. Das Gericht stimmt dann zu, wenn die Oma nicht mehr in die Wohnung zurückkehren kann (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Wenn die Wohnung aufgelöst ist, kannst Du entscheiden, ob Du sie vermieten oder verkaufen willst (siehe Beitrag von Michaela). Mit dem Rechtspfleger Deine Entscheidung wg. Verkauf oder Vermietung grob besprechen. Bei Verkaufen: Wert ermitteln. Das geht z.B. über den Makler, den Du für den Verkauf einsetzen kannst (der sollte gleichzeitig beglaubigter Gutachter sein) Wenn ein Käufer gefunden ist, den Verkauf beim Notar regeln. Der Notar soll dann den Kaufvertrag zur gerichtlichen Genehmigung beim Gericht einreichen und auch wieder entgegennehmen und weiterleiten dürfen (Doppelvollmacht, sollte im Vertrag stehen - spart Dir Arbeit) Bei Vermietung: Mieter suchen und den Mietvertrag beim Gericht genehmigen lassen. Eine allgemeine Genehmigung für Verkauf oder Vermietung gibt es nicht. Der Rechtspfleger kann immer erst eine Genehmigung erteilten, wenn der tatsächliche Vertrag vorliegt. Und sonst: Mach Dir keine Hektik. So ein Verkauf braucht seine Zeit und es dauert immer viel länger, als man für möglich gehalten hätte. Ist einfacher, wenn man sich schon vorher darauf einstellt. Vermietungen sind da nicht so ein Problem, man hat damit nur bleibende Arbeit (Verwaltung der Mietsache etc.) Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Hallo zusammen,
erstmal Danke für Eure Antworten. @fwu: Ja ich bin die Betreuerin in Sachen Vermögenssorge, zusätzlich habe ich noch Gesundheitsfürsorge, Auffenthaltsbestimmungsrecht und öffnen und entgegennahme der Post. Ein Gutachten habe ich schon von einen Gutachter erstellen lassen, dieses Gutachten liegt der Rechtspflegerin auch schon vor. Ich habe jetzt gestern einfach formlos einen Brief an die Rechtspflegerin verfasst das ich die Wohnung gerne verkaufen möchte, da meine Oma seit April 2011 im Altenheim lebt und ihr Gesundheitszustand es leider nicht zulässt das sie wieder in ihre alte Wohnung zurück kann. Mal sehen wie es jetzt weitergeht. Gruß Sandra |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Sandra,
Du solltest der Rechtspflegerin noch mitteilen, warum eine Vermietung der Wohnung nicht in Betracht kommt. ZB . weil Oma im Monat 500 € braucht und die Wohnung abzüglich Kosten nur 450 € einbringt . (Bei Vermietung der Wohnung muß eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden !!) Zur Sicherhheit würde ich nochmals anfragen, ob eine "Genehmigung in Aussicht gestellt wird". Wenn das oK kommt, suchst Du einen Käufer und beauftragst einen Notar mit der Beurkundung. Hierbei mußt Du dich als Betreuerin ausweisen. Der Vertrag wird dann beurkundet, wobei der Notar darauf hinweist, daß der Vertrag erst rechtswirksam zustande kommt, wenn die rechtskräftige Genehmigung des Betreuungsgerichts vorliegt. Der Notar schickt dann die urkunde zur genehmigung ans Betreuungsgericht. schöne grüße fwu |
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