Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufw.pauschale 323 Euro i.O.? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da ich erst mit einer Betreuertätigkeit beginnen möchte hier eine Frage: Als ehrenamtl. Betreuer bekommt man, soweit ich informiert bin, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Glienicke Nordbahn
Beiträge: 7
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Da ich erst mit einer Betreuertätigkeit beginnen möchte hier eine Frage: Als ehrenamtl. Betreuer bekommt man, soweit ich informiert bin, eine Aufwandspauschale von 323 € pro Jahr. Frage: Wie hoch sind denn im Schnitt Aufwendungen für Betreute- kommt man mit der Summe hin? Anders gefragt: Wird der Wert häufig überschritten und wird dann lieber nach den tatsächlichen Ausgaben für den einen oder anderen abgerechnet?
Danke für Antwort(en) im voraus....
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
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Ich glaube damit kommt keiner hin. Abgesehen von den Briefmarken und den Telefonkosten. Wenn du die Betreuten besuchen willst, kommt auch einiges an Kosten auf dich zu.
Diese 0.19 EUR am Tag sind wirklich nicht im geringsten kostendeckend. MfG DK
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Es gibt für jede Lösung ein Problem. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Rene,
als nicht berufsmäßiger Betreuer kannst Du Deinen Zeitaufwand für die Betreuertätigkeit nicht in Ansatz bringen. Im übrigen kommt es auf die konkreten Umstände an : Als erstattungsfähige Auslagen kannst Du geltend machen : Fahrkosten 0,30 € mit Pkw pro Km , Parkscheine oder Fahrkosten mit Bus, Bahn Porto (Sinnvoll ist es vielleicht gleich mal mehrere Briefmarken zu kaufen !) Telefonkosten ist bei den Flatrats kompliziert geworden Kopierkosten Sonderfälle : wenn Du selbstständiger Landschaftsbauer/Gärtner bis, kannst Du das Rasenmähen für den Betreuten abrechnen. Entsprechendes gilt für Taxiunternehmer, Steuerberater Anwälte schöne grüße fwu |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Zitat:
in Zeiten von Flatrates und eMails komme ich als eaB mit der Aufwandspauschale locker hin. Würde mein PKW eSuper tanken, würde ich bald die Gewinnzone erreichen ![]() Das Zusammenstückeln der tatsächlichen Aufwendungen ist frustrierend und damit komme ich nie über die Pauschale! Anders sieht es allerdings bei vermögenden Betreuten aus, bei denen dann § 1836 (2) auch schon mal eine erhöhte Pauschale zugestanden wird. Gruß inne-huhn |
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