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Entscheidungshilfen!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entscheidungshilfen! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe jetzt eine ehrenamtliche Betreuung bekommen, da geht es um eine 9o jährige bettlägerige in einer Pflegeeinrichtung. Die bisher ...


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Alt 25.12.2011, 09:00   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 6
Standard Entscheidungshilfen!

Ich habe jetzt eine ehrenamtliche Betreuung bekommen, da geht es um eine 9o jährige bettlägerige in einer Pflegeeinrichtung. Die bisher mit der Betreuung beauftragte Tochter ist verstorben und deren Tochter fühlt sich nicht in der Lage für die Oma Verantwortung zu übernehmen. Nun ist diese Oma kaum ansprechbar, wird künstlich ernährt und eine Patientenverfügung ist nicht vorhanden. Ich versuche nun so gut es geht den Willen dieser Frau zu erarbeiten und zu verstehen, weil ich irgendwann Entscheidungen treffen muss oder soll. Da Kommunikation über Meinungsaustausch nicht möglich sein wird, versuche ich über den Händekontakt und einfache Fragestellung herauszufinden wie die Situation der alten Dame im Moment ist. Sie soll mir durch Händedrücken einmal Ja, zweimal Nein, versuchen ihren Zustand zu verdeutlichen. Ich denke mir dazu einfache Fragen aus, die ich mit kurzen Worten stelle, weil ich auch nicht genau abschätzen kann, in wie weit sie mich versteht. Deshalb formuliere ich die selben Fragen auch immer wieder anders, weil als Antwort immer nur ein Ja oder Nein kommen kann. Hat jemand so etwas zur Entscheidungsfindung schon einmal praktiziert?
Rainer60 ist offline  
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Alt 02.01.2012, 20:46   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

Hallo Rainer60,

sehr bemerkenswert und sicherlich keine schlechte Idee.

Ich habe soetwas, Gott sei Dank , noch nicht machen müssen. Bisher war es noch immer möglich mit den Betreuten zu sprechen.

Die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung müssten die Dame doch auch schon etwas länger kennen. Vielleicht sind diese zur Erkenntnisgewinnung brauchbar.

Im Zweifel, d. h. wenn der Wille des Betreuten nicht erkennbar ist, hat sich die Rechtsordnung noch immer für das Leben entschieden. Ich würde mich im Zweifel für ein würdevolles Sterben entscheiden, denke ich.

Alles Gute für 2012

RA D
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Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
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Alt 03.01.2012, 07:31   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 6
Standard

Sicherlich werde ich mit dem Pflegepersonal und auch dem behandelden Arzt der einmal die Woche kommt, über die Situation dieser alten Dame sprechen. Für mich steht aber immer der Wille des Betreuten im Mittelpunkt, so jedenfall habe ich es auf Seminaren immer wieder gehört. Das Pflegepersonal und auch der Arzt können manchmal keine klaren Auskünfte geben, weil der Patient für diesen Personenkreis meistens zur Geldbeschaffungsquelle geworden ist. Da hat ein Betreuer schon eine sehr wichtige Vermittleraufgabe.Es sollte deshalb für Betreuer auch im Vorderung stehen, mit der Betreuten Person solange es möglich ist, eine Patientenverfügung zu erarbeiten.
Rainer60 ist offline  
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Alt 03.01.2012, 14:00   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo Rainer,


nachdem es nunmehr schon seit einigen Jahren die Patientenverfügung gibt und dies auch in der Öffentlichkeit bekannt ist, schließe ich für meine Tätigkeit aus dem Nichtvorliegenen einer Patientenverfügung, daß sich der Mensch keine Gedanken über die Frage lebenserhaltender Maßnahmen machen wollte. Dies ist auch erstmal eine Betätigung seines Willens. Ich sehe es daher nicht als meine Aufgabe als Betreuer an, eine Patientenverfügung zu erarbeiten , wenn er dies nicht ausdrücklich wünscht .
Ich meine jetzt eine allgemeine Patientenverfügung und nicht die Vorbereitung von konkreten Entscheidungen wegen bevorstehender Operation etc.

In der von Dir beschriebenen Situation hat sich je schon mal die Tochter als Betreuerin für die künstliche Ernährung entschieden. Der Tochter war vielleicht der Wille der Mutter bekannt. Was in der beschriebenen Situation auch völlig unklar ist, ist der geistige Zustand der Betreuten .


fwu
fwu ist offline  
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Alt 03.01.2012, 21:19   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Rainer

Der Vorschlag von fwu ist schon richtig: Du kannst auch die Angehörigen fragen, die vielleicht was zum Willen der Betreuten sagen können. Es wird dir bei Entscheidungen, die Du jetzt zu fällen hast helfen - und sei es nur zur eigenen Absicherung.

Deine Methode mit dem Händedruck ist gut. Das oder ähnliche Reaktionen versuche ich auch bei Wachkoma-Patienten, um Kontaktmöglichkeiten zu eruieren. Egal ob Hände drücken, Finger heben oder Augenblinzeln. Wenn ein Betreuter gezielt reagieren kann, dann kann damit überprüft werden, ob und was er mitbekommt und darüber hinaus auch ob er noch Denken und Verarbeiten kann.
Dann kann er auch darüber seinen Willen äußern.

Und seit dem ich in Bremen eine Firma besucht habe, die sich auf Geräte zur Förderung extrem behinderter Menschen spezialisiert hat, weiß ich, dass es die tollsten Sachen gibt, um wieder am Leben teilhaben zu können. Z.B. im Bereich der Computer, die mit Augenblinzeln zu bedienen sind, oder sonst was. Einfach irre.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.01.2012, 08:34   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 6
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Jede Meinung ist richtig. Aber es gibt Fälle bei denen z.B. eine schriftliche Verfügung wichtig werden kann. In meinem Fall ist die Betreuerin (die Tochter der zu Betreuenden) gestorben, die anderen Angehörigen (Ehemann der Betreuerin und die Enkelin der zu Betreuenden) befinden sich im Moment im Trauerzustand. Die Befragung nach Willensbekundungen der Oma ist deshalb etwas schwierig. Aber dennoch werde ich mir die Zeit nehmen alles über den Willen der zu Betreuenden Person rauszufinden. Die Möglichkeit eine Willenserklärung in Zeiten des klaren Verstandes zu erstellen, halte ich auch für eine Aufgabe des Betreuers. Denn die vorher beschriebene Situation kann überall und jederzeit eintreffen. Jetzt, wo meine zu Betreuende Person nicht mehr in der Lage ist zu kommunirieren ist es schwer herauszufinden ob sie leidet, Schmerzen hat, sich in der Situation wohlfühlt ect.. Alle Personen die unmittelbar mit meiner Betreuten zu tun haben, sind aus Überlastungsgründen nicht in der Lage diese Fragen zu klären, sie beschränken sich nur auf den äußeren Zustand des Patienten.
Rainer60 ist offline  
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Alt 24.01.2012, 11:37   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
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Hallo,

ich hatte auch schon mal die Idee, mit meinen Klienten eine Patientenverfügung zu erarbeiten, damit ich den konkreten Fällen dann dem Willen der Betroffenen nach entscheiden kann.

Aber irgendwie bin ich an de Umsetzung gescheitert. Denn lt. Gesetz muss jar die konkrete Situation beschrieben werden, damit die Patietenverfügung greift. Dies ist - außer bei einer Krankheit deren Verlauf bekannt ist - so gut wie nicht möglich. Und labidare Regelungen "ich will nicht von Maschinen am Leben erhalten werden oder ich möchte nicht zum Pflegefall werden" o.ä. halte ich in den konkreten Situationen nicht für ausreichend.

Macht Ihr so etwas? Habt Ihr Ideen und Vorschläge? Ich würde schon gern in solchen Situationen entsprechend dem Willen der Klienten entscheiden.

Bei meinen bisherigen Versuchen, hier im Vorfeld den Willen zu erkunden, bin ich nie zu einem konkreten Ergebbnis gekommen. Viellicht habe ich es auch falsch angestellt.

Ich bin gespannt, auf Eure Vorschlage
Viele Grüße
Frau Keil ist offline  
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Alt 25.01.2012, 07:23   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 6
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In der Tat es ist schwierig so etwas zu erstellen. Ich habe für mich eine Patienetenverfügung erarbeitet und habe diese dann meinen Bekannten zur Verfügung gestellt, mit er Aufgabe alle genau durchzulesen. Wenn dann alles was ich geschrieben habe verstanden worden ist, brauchen die Menschen nur noch zu unterschreiben und einmal jährlich durch Unterschrift zu bekunden das diese Patientenverfügung sein Gültigkeit weiter behält. Man kann dann aber auch immer noch Änderungen einbringen.
Es gibt hier in Hamburg bei den Behörden zwar Vorgabenbüchlein, aber wie so immer mit Schriftstücken von Behörden hat der Normalo Probleme sich da hineinzudenken. Und um eine Patientverfügung gegenüber einem Arzt auch durchzusetzen, bedarf es auch eines resoluten Überbringers, weil Ärzte dazu neigen, alles was dort geschrieben steht erst einmal anzuzweifeln. Erfreulich ist aber, dass immer mehr Menschen nach einer Patientenverfügung fragen.
Rainer60 ist offline  
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entscheidungsfindung, kommunikationsstörung

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