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Aufwandsvergütung, Stundensätze, Finanzamt...

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Hallo und guten Abend, ich bin der Neue, wer hätte das gedacht! Spaß beiseite - Betreuung ist bleibt überwiegend ein ...


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Alt 17.08.2006, 21:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.08.2006
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1
Standard Aufwandsvergütung, Stundensätze, Finanzamt...

Hallo und guten Abend,
ich bin der Neue, wer hätte das gedacht! Spaß beiseite - Betreuung ist bleibt überwiegend ein ernstes Thema. Ich heiße Wolf und bin seit längerem bei zwei verschiedenen hier in den Landkreisen ansässigen Gerichten als ehrenamtlicher Betreuer tätig. Überwiegend habe ich in dieser Zeit die sog. pauschale Aufwandsvergütung, die z.Zt. 323,-€ beträgt, geltend gemacht und bin immer gut damit gefahren. Z.Zt. jedoch wurde mir eine Betreuung angetragen, die den bisherigen Aufwand, der von mir getrieben worden ist, sprengt. Das liegt daran, dass ich mich praktisch immer in "gemachte" Nester gesetzt habe - soll heißen, der bzw. die zu Betreuende ist bereits schon in Betreuung gewesen oder zumindest schon Heimbewohner und auch alle anderen dazugehörigen Sachverhalte waren bereits geklärt (Auflösung Hausstand, Heimplatzsuche, Beantragung Pflegestufe, Sozialhilfe etc.). All das ist bei der jetzigen Betreuung nicht der Fall und ich habe mir von Anfang an den gesamten Zeitaufwand einschl. verfahrener Pkw-km genauestens notiert und viertelstündlich genau aufgeschrieben.
Meine Frage hierzu, da ich vom zuständigen Rechtspfleger darauf leider nur eine kurze und ausweichende Antwort bekam, ich solle "angemessen berechnen". Ganz toll - was heißt in diesem Falle "angemessen"?
Liege ich mit dem von mir angesetzten Stundensatz von 18,- € sowie einer Pkw-km-Pauschale von ,-30 €-Cent im angemessenen Bereich?
Und da ich gerade am Fragen bin - Inwieweit sind eigentlich für uns "ehrenamtliche" die sonst üblichen Pauschalen steuerpflichtig? Ich sage es ganz ehrlich - bislang habe dem Finanzamt noch keine einzige mitgeteilt!
Vielleicht alles ein bisschen viel - aber ich bin ja auch neu hier. Also, wenn`s geht, übt ein wenig Nachsicht und gebt Nachricht.
Ganz herzlichen Dank und Grüße an alle von Wolf :lol:
stretchwolf ist offline  
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Alt 10.09.2006, 21:11   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Abend,
Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist zu versteuern gem. § 22 Nr. 3 EStG. Dabei ist eine steuerliche Freigrenze zu beachten. Sie beträgt 256 €. Diese gilt jedoch nur einmal, d. h. für die erste Betreuung. Führt der Ehrenamtler weitere Betreuungen, ist die Aufwandspauschale hierfür voll zu versteuern.
Ich empfehle, den Beitrag von Horst Deinert hierzu nachzulesen unter
http://www.horstdeinert.de/lexikon/btvn010.htm#hd11
(Ich weiß, link funktioniert nicht, weiß nicht wie das hier geht. )
Da ich selber als Rechtspflegerin in Betreuungssachen arbeite, ist mir nicht bekannt, das der ehrenamtliche Betreuer Stundensätze verlangen kann. Auch wenn die Betreuung zeitaufwändig ist, so führt er eine ehrenamtliche Tätigkeit und ehrenamtlich bedeutet unentgeldlich. Er kann jedoch abweichend der Pauschale den genauen Auslagenersatz geltend machen, jedoch sind mit Auslagen lediglich (Fahrt-, Kopie- und Telefonkosten) gemeint. 0,30 € pro Kilometer sind zum Ansatz angemessen. Es ist Fahrtenbuch zu führen und jede Auslage ist mit Quittung nachzuweisen. Wenn Ihnen die Betreuertätigkeit Spaß macht, warum werden sie nicht Berufsbetreuer? Dies wäre ab 10 Betreuungen möglich und wird wesentlich besser vergütet nach VBVG.
Viele Grüße
Stracciatellamaus
 
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Alt 31.10.2006, 11:05   #3
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus
Ich empfehle, den Beitrag von Horst Deinert hierzu nachzulesen unter
http://www.horstdeinert.de/lexikon/btvn010.htm#hd11
(Ich weiß, link funktioniert nicht, weiß nicht wie das hier geht. )
Hallo,

hier der funktionierende Link:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wik...verg%C3%BCtung

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Stichworte
aufwandspauschale, freibetrag, pauschale, steuern


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