Dies ist ein Beitrag zum Thema ungeplant 1. Klient als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
vorab zu meiner Situation: ich bin seit Sommer 2011 am Sammeln erster ehrenamtlicher Klienten. Nunmehr sind es sieben.
...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 3
|
Guten Abend,
vorab zu meiner Situation: ich bin seit Sommer 2011 am Sammeln erster ehrenamtlicher Klienten. Nunmehr sind es sieben. Geplant hatte ich bis März meine bisherige Stelle weiter zu reduzieren und dann ev. (mit Glück) mit Existenzförderung der Arge in die Selbstständigkeit zu starten. Versicherungen, Gewerbeanmeldung = alles noch in Recherche und Planung. Nun habe ich im Beschluss meiner letzten Bestellung gelesen, dass die Tätigkeit mit diesem Klienten sehr anspruchsvoll eingeschätzt wird und die Betreuung daher berufsmäßig geführt werden soll. Weder in der Vorabinfo durch die Betreuungsbehörde noch bei der Anhörung im AG war davon die Rede. Für diesen einen Klienten bin ich nun nicht über das AG versichert. Sollte ich mich nun schnellstens wegen einem Klienten Berufshaftpflicht versichern?? Kosten - Nutzen - was meint ihr? Sollte/ muss ich sofort das Gewerbe anmelden? Mir geht das gerade alles sehr schnell. Recherchiere lieber gründlich. Ich freue mich über Ideen und Meinungen. Viele Grüße Viviane |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,630
|
Hallo Vivianne,
herzlichen Glückwunsch erst mal zur ersten BB Bestellung ![]() Gewerbe musst Du überhaupt nicht mehr anmelden, wir sind keine Gewerbetreibende mehr. Wichtiger als alles andere ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aber bei einem Klienten halte ich das auch für leicht übertrieben. Die kostet zwischen 400 bis 600 Euro jährlich.....es soll ja von der ersten Betreuung auch was für Dich übrig bleiben. Bei einem schwierigen Fall behält man in der Regel noch gut den Überblick. Letzendlich hängt aber die Beantwortung deiner Frage von den näheren Umständen und deiner persönlichen Situation ab. Verpflichtet im Sinne von "muss" bist Du nur zur Anmeldung bei der BG. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,056
|
Zitat:
hierbei sollte aber nicht vergessen werden das bereits bei der 1. beruflichen Betreuung Fehler entstehen können die dich ein Vielfaches des Beitrages kosten würden. Am hiesigen AG wird mittlerweile das Vorhandensein einer Vermögensschadenshaftpflicht bei Berufsbetreuern geprüft. Verwechsle das bitte nicht mit einer Berufshaftpflicht, das ist ein zusätzlicher Vertrag. ![]() Zur Gewerbeanmeldung gibt es ja leider immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen, aber überwiegend ist diese wohl nicht mehr notwendig. Auskunft hierzu wird dir dein Ordnungsamt geben können. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 114
|
Hallo Viviane,
Du solltest in Deine Überlegungen auch mit einfließen lassen, daß Du jetzt natürlich die Arbeit für alle Deine 7 Betreuten nach den Vergütungssätzen für Berufsbetreuer in Rechnung stellen kannst. Nicht verkehrt ist es in diesem Zusammenhang, Dir zunächst vom Gericht für alle bisher ehrenamtlichen Fälle bescheinigen zu lassen, daß Du diese Betreuungen jetzt beruflich führst. Und natürlich herauszubekommen, für welche Vergütungsstufe Du qualifiziert bist. Die Mehreinnahmen aus deiner beruflichen Betreuungstätigkeit erlauben es Dir, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Eigentlich sollte diese Versicherung "ruhig-schlafen-können-Versicherung" heißen; daß Du sie jemals in Anspruch nehmen mußt, ist bei einigermaßen gewissenhafter Amtsführung nicht sehr wahrscheinlich, aber sie zu haben beruhigt ungemein. Ich empfehle Dir, Deine jetzige Festanstellung so lange es geht zu behalten, die Selbstständigkeit ist teuer: Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitslosenversicherung müßtest Du als Selbstständiger dann komplett aus eigener Tasche bezahlen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 35
|
im übrigen kostet meine Versicherung hier für bis zu 25 Betreute lediglich 200,oo € Netto.
Diese Versicherung ist m. E. sehr sehr wichtig. mfg RA D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,452
|
Moin Viviane
Willkommen im Club... Zu dem Tipp von Volki: So automatisch kannst Du Deine bisher ehrenamtlichen Betreuungen nicht als berufsmäßig geführte Betreuungen vergüten lassen. M.W. müßte erst mal der Betreuungsbeschluss geändert werden. Frag mal im Gericht nach ob und wie das gehen kann. Wenn's klappt stehst Du schon deutlich besser da, um diene Kosten auch tragen zu können. Erzähl' mal wie es weiter läuft. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 42
|
Hallo Viviane,
herzlichen Glückwunsch erst mal. Also bei mir war das so: Ich habe meine 1. Bestellung als BB erhalten. Danach habe ich für meine anderen Betreuten einen Antrag bei den zuständigen AGs auf berufsmäßige Führung der Betreuungen gestellt und habe den betreffenden Beschluß mit drangehängt. Erst wenn in den Beschlüssen die Berufsmäßige Führung steht und auch erst einen Tag nach Beschlußdatum beginnt Dein Vergütungsanspruch. Mit dem 1. Vergütungsantrag habe ich gleichzeitig einen Antrag auf Festsetzung des Stundensatzes nach § 4 VBVG und sämtliche Zeugnisse sowie 1 Lebenslauf zur Vorlage beim Bezirksrevisor (der ist zuständig für die Einstufung in eine Vergütungsstufe) gestellt. Momentan warte ich gespannt auf die Antwort vom Bezirksrevisor. Na dann, viel Glück. Gruß Indianerin |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 16
|
Du solltest auch noch einmal Deine Planung bezüglich des Existenzgründungszuschusses in die Überlegung mit einfließen lassen.
Ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so, dass wenn man auf diesem Gebiet schon selbstständig ist, diesen nicht mehr beantragen kann? Solange Du Deinen Job noch nebenher hast kein Problem (nur ein zeitliches ) , sonst rechne die Angelegenheit noch einmal durch, die Selbstständigkeit kostet.
|
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 444
|
Zitat:
Wobei: Teilzeit-Selbstständigkeit läßt noch ein Türchen offen. Allerdings gibt es den Gründungszuschuß sowieso nur noch als "Kann"-Leistung - der Rechtsanspruch ist vergangenes Jahr weggefallen. Das Ganze ist recht kompliziert und ich empfehle dringend eine Gründungsberatung bei jemand Kompetentem. Sonst kann das böse in's Auge gehen.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 122
|
geändert, hatte Mungos Beitrag nicht genau genug gelesen...
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|