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gesetzliche Betreuung

 

Sonderstellung: Garant

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Hallo, als Sozialarbeiterin arbeite ich in der ambulanten Betreuung psychisch Erkrankter. Vom Verein wird eine Fortbildung in Erste-Hilfe im Umfang ...


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Alt 14.01.2012, 16:12   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 1
Standard Sonderstellung: Garant

Hallo,

als Sozialarbeiterin arbeite ich in der ambulanten Betreuung psychisch Erkrankter. Vom Verein wird eine Fortbildung in Erste-Hilfe im Umfang von mind. 16 Std. erwartet.
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus, wenn die Hilfeleistung schief laufen sollte? Nimmt ein Sozialarbeiter eine besondere Stellung ein?

V.G. jakordia
Jakordia ist offline  
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Alt 14.01.2012, 16:20   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo jakordia,

das soltest Du mit Deinem Arbeitgeber klären.
Für uns hier ginge die Beantwortung auch zu deutlich in den Bereich der Rechtsberatung.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.01.2012, 19:18   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von Jakordia Beitrag anzeigen
Hallo,als Sozialarbeiterin arbeite ich in der ambulanten Betreuung psychisch Erkrankter. Vom Verein wird eine Fortbildung in Erste-Hilfe im Umfang von mind. 16 Std. erwartet.
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus, wenn die Hilfeleistung schief laufen sollte? Nimmt ein Sozialarbeiter eine besondere Stellung ein?V.G. jakordia
Hallo,generell ist es zunächst egal, ob Du als Sozialarbeiter oder sonstwie in eine Notsituation gerätst.....
Wichtig ist dabei aber immer, dass man versucht, dn Ernst dr Gefahr zu erkennen und d.h. rechtzeitig den Notarzt rufen und fertig.... wie im wirklichen Leben :-)

Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 14.01.2012, 20:03   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,
mir hat die Rechtsberatung meiner Gewerkschaft damals geholfen - bei mir ging es ums Schwimmen im Rahmen des Ganztagsunterrichts als "nicht Lehrer" sondern als Sozi.
Also einfach dort fragen die wissen es genau und wozu zahlst den Mitgliedsbeitrag

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 15.01.2012, 13:39   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Hallo Jarkordia,

wenn ich es richtig verstanden habe, wollen Sie wissen, ob Ihnen rechtlich ein Problem droht, wenn Sie Erste Hilfe leisten, Sie dabei jedoch etwas falsch machen, oder?
Soweit ich weiß, ist das nicht der Fall. Eine Strafe droht nur bei unterlassener Hilfeleistung. So habe ich es in der Krankenpflegeausbildung gelernt.
Gruß
Forine
Forine ist offline  
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Alt 17.01.2012, 21:04   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard



Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nichtstun, obwohl zumutbar, begründet den strafrechtlichen Vorwurf. Die Grenze der Zumutbarkeit verschiebt sich natürlich, je mehr Fähig- und Fertigkeiten vorausgesetzt werden dürfe. So ist einem Notarzt, sagen wir außerhalb des Dienstes als Privater in einem Einkaufszentrum, natürlich etwas anderes zuzumuten, als dem Staubsaugerverkäufer.

mfg
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
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Alt 18.01.2012, 10:00   #7
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Hallo,

wenn bei einer Erstehilfe Maßnahme ein Fehler passiert, gibt es eine staatl. Fürsorgeversicherung, die den Ersthelfer unterstützt.

Viel schlimmer ist es, wenn man nicht hilft.

Genaue Infos gibt Dir aber gerne die Institution, welche die Ausbildung anbietet und durchführt.

Liebe Grüße
Lisa
Betr. Ersthelfer
Lisa ist offline  
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