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Wer zahlt Aufwandspauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt Aufwandspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, Moin mit dem Aufgabenkreis Behördenangelegeheiten habe ich in einer kurzen Betreuung von Juni 11 bis August 11 den WfB-Wechsel ...


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Alt 18.01.2012, 12:59   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
Standard Wer zahlt Aufwandspauschale

Moin, Moin
mit dem Aufgabenkreis Behördenangelegeheiten habe ich in einer kurzen Betreuung von Juni 11 bis August 11 den WfB-Wechsel des Betreuten von Niedersachsen nach NRW zu regeln gehabt. So, nun ist alles geregelt, das zuständige AG in NRW hat den in Niedersachsen ausgestellten Betreuerausweis zurückgefordert.
Wo finde ich jetzt Informationen dazu, dass nach dem Umzug eines Betreuten der neue AG-Bezirk für die Zahlung oder Freigabe der Aufwandspauschale zuständig ist?

Grüße aus dem sonnigen Norden
inne-huhn
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Alt 18.01.2012, 13:48   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo inne-huhn,

da findest du eher nichts dazu. Für die Vergütung ist aber immer das Gericht zuständig bei welchem das Betreuungsverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung läuft.
Bei dem abgebenden Gericht gibt es ja auch gar kein Betreuungsverfahren mehr sondern nur noch bei dem Gericht in NRW.


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 19.01.2012, 09:19   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
Standard

Vielen Dank agw,
"da findest du eher nichts"
das hatte ich schon befürchtet. Zwar ist die Entschädigung lächerlich, aber das Gericht in NRW äußert sich zu meiner Antragsstellung trotz diverser Aufforderungen nicht. Naja, ich bleib da mal am Ball.

Gruß
inne-huhn

Geändert von inne-huhn (19.01.2012 um 09:21 Uhr)
inne-huhn ist offline  
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Alt 31.01.2012, 16:46   #4
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo inne-huhn,

da findest du eher nichts dazu. Für die Vergütung ist aber immer das Gericht zuständig bei welchem das Betreuungsverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung läuft.
Bei dem abgebenden Gericht gibt es ja auch gar kein Betreuungsverfahren mehr sondern nur noch bei dem Gericht in NRW.


Gruß,
Andreas
Richtig.
Nach Übernahme sind sämtliche noch offenen bzw. anschließend eingehenden Anträge durch das übernehmende Gericht zu erledigen.
Ggfs. mal bei dem übernehmenden Gericht in NRW anrufen und nachfragen, warum sich die Bearbeitung des Antrags verzögert. Vielleicht hängt es - wie so oft in der Justiz - am Sachbearbeitermangel und hohem Arbeitsaufkommen.
Fara ist offline  
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Alt 31.01.2012, 18:31   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Inne-Huhn

Frag doch mal Dein bisheriges Gericht an, ob und an welches Gericht die Betreuungsakte abgegeben worden ist.
In meinem Revier werde ich üblicherweise angeschrieben, dass die Betreuungsakte an ein anderes Gericht abgegeben werden soll und ob ich Einwände dagegen habe. Als nächstes kommt dann ein Anschreiben des neuen Gerichtes mit der Mitteilung des neuen Aktenzeichens. Gelegentlich auch mal die Anfrage, ob ich die Betreuung auch an einen anderen Betreuer abgeben möchte.
Auf jeden Fall werde ich immer darüber informiert, welches Gericht zuständig ist.
Daher kann es gut sein, dass die Betreuungsakte immer noch bei dem bisherigen Gericht ist und die Abgabe noch nicht komplett stattgefunden hat.
Nachfragen kostet nichts.

Wenn die Akte noch nicht weg ist, ist das bisherige Gericht für die Aufwandsentschädigung zuständig.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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