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Vergütung? Welche Inklusivleistungen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung? Welche Inklusivleistungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin jetzt 4 Jahre Berufsbetreuer und frage mich, ob man es verschriftlichen kann, was genau für Leistungen in ...


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Alt 19.01.2012, 21:38   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 34
Standard Vergütung? Welche Inklusivleistungen?

Hallo,

ich bin jetzt 4 Jahre Berufsbetreuer und frage mich, ob man es verschriftlichen kann, was genau für Leistungen in dem Stundensatz enthalten sind? Als Beispiel, es gibt Inkassounternehmen, die alle 4 Wochen Antwort haben wollen, ob sich die wirtschaftliche Situation geändert hat. Ich schreibe denen einmal, lege Kopien der Sozialhilfebescheide bei und sage, ich melde mich, wenn sich was ändert. Es nimmt aber überhand, es sind ca. 40 Schreiben jeden Monat. Kann ich denen nicht auch mal eine Rechnung schreiben? Für meine Bearbeitung? Also wenn ich denen einmal schreibe komme ich ja meiner Pflicht als Betreuer nach. Es gibt noch mehr Beispiele, aber das sprengt den Rahmen.

Wie steht ihr dazu?

Schöne Grüße
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 19.01.2012, 23:40   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Ich schreibe denen einmal, lege Kopien der Sozialhilfebescheide bei und sage, ich melde mich, wenn sich was ändert. Es nimmt aber überhand, es sind ca. 40 Schreiben jeden Monat. Kann ich denen nicht auch mal eine Rechnung schreiben? Für meine Bearbeitung?
Jan
Darüber sollte man wirklich mal nachdenken.

Grundsätzlich schreibe ich denen nur 1 mal, wobei ich die Situation schildere, ggf. - je nach wirtschaftlicher Lage - einen Zahlungsvorschlag unterbeite oder - was meistens der Fall ist - aufgrund der Mittellosigkeit d. Betreuten um die Ausbuchung der Forderung bitte - auch unter Hinweis auf die Schadensminderung.

Die Probleme der Pauschalierung sind bekannt; die sog. "Mischkalkulation" oftmals nur blanke Theorie.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 20.01.2012, 10:54   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
[...] Kann ich denen nicht auch mal eine Rechnung schreiben? Für meine Bearbeitung?
Ich sehe da zwei Möglichkeiten:
  • Gläubiger auf die dauerhafte Mittellosigkeit hinweisen, Nachweise vorlegen und um Ausbuchung bitten; wenn sie dann nerven, in Verzug setzten ("Wenn Du weiter rumnervst, stelle ich die Bearbeitung der Schreiben in Rechnung") und dann Rechnungen schreiben. Die wirst Du allerdings sicherlich einklagen müssen, mit zweifelhaftem Ausgang.
  • Dasselbe; wenn sie dann nerven, mitteilen, daß Du ab sofort ihre Schreiben "zur Akte" nimmst und gut.

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Also wenn ich denen einmal schreibe komme ich ja meiner Pflicht als Betreuer nach.
Das kommt auf den Einzelfall an.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 26.01.2012, 02:05   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

Quadratur (Aufgabenkreis, Pauschalvergütungssystem, Persönliche Betreuung, evtl. Haftung) des Kreises...

Bleiben nicht viele Möglichkeiten.....

- Handtuch werfen und das Berufsbetreuertum in der Form aufgeben

- Auf eine Gesetzesänderung hoffen (angesichts klammer Landeskassen eher unwahrscheinlich) und weiter in die saure Zitrone beissen

- Effizienzkonzepte entwickeln oder eine Risikokultur (Liegenlassen, Delegation ohne große Kontrolle, etc.) entwickeln


Selbst ich als Betreuter halte die Pauschale für echten Schwachsinn angesichts der Problemfelder, die auftreten können im Rahmen einer Betreuung.

Also ich würde es nicht machen wollen...... wenn man es gewissenhaft und genau machen will... geht das Pauschalenkonzept nicht auf.


Aber ich habe es nicht verzapft.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 26.01.2012, 18:14   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
Standard

Moin zusammen

Ich halte es wie Mungo. Wenn einer nervt, teile ich Ihm höflich mit, dass ich seine Schreiben nur noch zur Kenntnis nehme und in der Akte versenke.

Gelegentlich - so wenn ich mal gerade wieder meine sonnigen 5 Minuten habe - gibt es einen Extra-Text wie z.B. den Hinweis, dass mein Betrieb ökonomisch geführt wird und der des Gläubigers vielleicht besser auch. Deshalb sollen sie sich überlegen, ob sie mir in Zukunft weiterhin Vorlagen für Schmierpapier spenden wollen oder nicht....

Ach ja: mit der Zeit gibt das eine schöne Sammlung Textbausteine, die ganz nach Bedarf in die Briefe reinkopiert werden können.
So viel zum Thema Arbeitsökonomie.

Der Job muss ja schliesslich auch Spaß machen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.02.2012, 13:30   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 9
Standard

Ich würde einfach darauf hinweisen, dass man als gerichtlicher Betreuer dazu verpflichtet ist, falls Änderungen eintreten, diese weiter zu geben. Genauer gesagt, würde ich das nur ein Mal schreiben und die eingegangenen Schreiben in die Ablage tun oder auch Ablage 77
Kathrin12 ist offline  
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Alt 19.02.2012, 13:54   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 37
Standard

Hallo,

also wenn man den Inkassounternehmen so oft antworten will, dann wird es zu teuer.
Man muss auch nicht immer gleich antworten. Wenn der Betreute mittellos ist und ein P-Konto hat, was soll ihm dann passieren? Garnichts, denn sie können ihm nichts nehmen und es kostet für die Inkassounternehmen nur Geld, irgend wann werden sie aufhören. Hört sich vielleicht platt an, aber sonst verbringt man mehr Zeit mit dem Schriftverkehr als mit dem Betreuten.

Liebe Grüße
paulus777 ist offline  
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Alt 19.02.2012, 16:44   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
Standard

Ich sehe das ähnlich.. Und wenn das Inkassounternehmen schreibt und schreibt, dann sollen sie doch. Ich habe so einen ähnlichen Fall, da ist jetzt ein Ordner komplett voll von Schreiben von Inkassobüros. Wenn sie meinen, sollen sie weiter machen. Dann kommt halt alle drei Jahre der Gerichtsvollzieher und haben tun sie auch nichts davon.

Heike
heike10 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 06:45   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 9
Standard

Was man noch machen kann, wäre im Schreiben formulieren, dass

1. man als gerichtlicher Betreuer dazu verpflichtet ist, Änderungen anzuzeigen

2. Als Satz: "wenn sie weitere Mahnkosten etc in Rechnung stellen, werde ich beim Gericht beantragen, dass diese Kosten dem Gläubiger aufzuerlegen sind, da diese Kosten nicht nötig waren!
Kathrin12 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 06:47   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

bei dem von Katrin genannten Vorgehen halte ich deshalb im ersten Schreiben gleich den Hinweis auf die Schadensminderungspflicht für unumgänglich und wichtig.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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