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Versorgung / Aufsicht bei Demenz

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Alt 26.01.2012, 15:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard Versorgung / Aufsicht bei Demenz

Liebe Forenteilnehmer,

ich betreue ein betagtes Ehepaar (für beide habe ich "sämtliche Aufgabenkreise"), welches noch im eigenen Häuschen wohnt. Die Frau wird von einem ambulanten Pflegedienst 2x täglich versorgt, Haushaltshilfen und Essen auf Rädern sind installiert. Während die Frau zwar pflegebedürftig, aber geistig noch einigermaßen fit ist, nimmt bei dem Ehemann die Demenz immer deutlicher Gestalt an.

Er ist körperlich bisher nicht pflegebedürftig, aber öfters verwirrt, fährt auch unbelehrbar weiter mit seinem Auto und findet dann nur mühsam zurück. Er ist auch schon ein paar mal gefallen und kaum oder nur mit fremder Hilfe wieder hoch gekommen.
Ich mache mir Gedanken, wie man bei fortschreitender Demenz zu Hause die Betreuung sicher stellen kann, der Pflegedienst der Frau hat mir zu polnischen Betreuerinnen geraten, welche im Haus des Betreuten wohnen würden. Die (gut Deutsch sprechenden) Polinnen sind bei einer polnischen Firma angestellt und die Arbeit ist auch auf diese Weise legal möglich (habe ich nachgeprüft, käme sonst natürlich auch nicht in Frage). Die Kosten betragen ca. 2000 EUR monatlich, der Betreute kann es sich (wenn auch gerade so und bei kleineren Einschränkungen) leisten.

Vor Ort gibt es einen deutschen Vermittler, der bei Problemen hilft. Der Pflegedienst (sehr engagiert) hätte täglich ein Auge auf die Betreuungsperson. Der zu unterzeichnende Vertrag (polnisches Recht, Gerichtsstand Polen) macht mir aber etwas Bauchschmerzen wegen vieler unklarer Punkte, er ist aber zumindest notfalls kurzfristig kündbar. Ich bin nun ziemlich unschlüssig, ob so eine Betreuung das Richtige und schon unbedingt notwendig ist. Der Betreute wäre einverstanden, stört sich aber etwas an den hohen Kosten, die Ehefrau ist nicht so begeistert, würde aber zustimmen, dies auszuprobieren.

Ab wann ist nach Eurer Meinung eine solche Rundumbetreuung wirklich nötig bzw. habe ich hier bei diesem Betreuten im Hinblick auf die umfassenen Aufgabenkreise eine Art Aufsichtspflicht zu erfüllen?

Wie kann man sonst dafür sorgen, dass der Betreute (er möchte auf keinen Fall in ein Heim, sondern mit seiner Frau zu Hause wohnen) angemessen beaufsichtigt wird? Ich meine, um gefährliche Situationen auszuschließen (z.B. der B. stürzt in seinem Garten und bleibt dort liegen). Bisher gab es noch keine akut lebensgefährlichen Situationen.

Und vor allem: Hat jemand von Euch schonmal Erfahrungen mit polnischen Betreuerinnen im Haus von Betreuten gemacht?

Liebe Grüße
Anni
Anni ist offline  
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Alt 26.01.2012, 17:44   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Anni,


die Anwendung von ausländischem Recht und ausländischer Gerichtsstand im Verhältnis einer Firma zu einer Privatperson (Verbraucher) scheint mir eine sehr merkwürdige Regelung zu sein.
Die Gerichtsstandsregelung widerspricht den Regeln der Zivilprozessordnung.

Wenn die Firma kein Geld mehr vom Kunden bekommt, wird sie wohl eher die Leistungen einstellen, als den deutschen Kunden vor einem polnischen Gericht zu verklagen und dann zu schauen, wie man das polnische Urteil in Deutschland vollstrecken kann.

Interessant wird es , wenn der deutsche Kunde in einem Haftungsfall die ausländische Firma im Ausland verklagen soll.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 26.01.2012, 17:57   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo fwu,

mein Betreuter hat zumindest eine Rechtsschutzversicherung, die auch bei Rechtsstreitigkeiten mit der ausländischen Firma die Kosten übernehmen würde.

Grüße
Anni
Anni ist offline  
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