Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Mietvertrag ohne Abmahnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe für einen Klienten die Kündigung des Mietvertrages (in eine Wohngemeinschaft) wegen unhaltbare hygienische Zustände bekommen.
Ohne vorherige ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
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Hallo,
ich habe für einen Klienten die Kündigung des Mietvertrages (in eine Wohngemeinschaft) wegen unhaltbare hygienische Zustände bekommen. Ohne vorherige schriftliche Abmahnung. Es wären bei einem Bewohner "wiederholt eine gesundheitsgefährdende ansteckende Krankheit" (Krätze) festgestellt worden. Deshalb müssten die gesamten Räume der Wohngemeinschaft, desinfiziert, gereinigt und saniert werden. Auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist wird ausdrücklich verzichtet! Meiner Meinung nach kann der Vermieter diese Kündigung vergessen. Was meint Ihr dazu? |
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#2 | ||||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo,
dazu fehlen noch Infos: Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Marsi
Der Vermieter Deines Betreuten kann ihm ggf. die Desinfizierung der Bude in Rechnung stellen, so plump kündigen kann er allerdings nicht. Ich weiss nicht, wie Du mit dem Vermieter auskommst. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass seine Kündigung überhaupt keine ist, und - sofern er es wünscht (dann darf er noch mal antworten) - als Abmahnung interpretiert wird. Krätze ist natürlich kein Spaß und in einer Wohngemeinschaft schon gar nicht, insbesondere wenn der Befallene (es ist ja keine Infektion, sondern ein Milbenbefall) bzgl. seiner Körperhygiene eher unter die Kategorie "Ferkel" fällt. Eine Wohngemeinschaft ist allerdings im offiziellen Sinne keine Gemeinschaftsunterkunft (wie z.B. eine Jugenherberge oder eine Notunterkunft für Obdachlose) in der sich jemand mit Krätzmilben nicht aufhalten darf. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Marsi!
Habe gerade auch einen Klienten, der die fristlose Kündigung ohne Abmahnung erhalten hat. Lt. Rechtanwalt ist dies schon gut möglich, wenn dafür dringende Gründe vorliegen und das Verbleiben in der Wohnung unhaltbar wäre. In meinem Fall soll der Betreute einen anderen Mieter körperlich angegriffen haben. Über die dringlichen Gründe läßt sich natürlich streiten. Ich würde hier auch anwaltlichen Rat und Unterstützung einholen. Gutes Gelingen. Gruß Christine |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
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Danke für die Antworten.
Mein Klient hat selber keine Krätze sondern ein Mitbewohner der Wohngemeinschaft. Grund für die Kündigung ist, dass der Vermieter, andere Mieter haben will, da es dort immer wieder Ärger mit den jetzigen Mietern gab. Wie Alkohol- und Drogenkonsum und Unordnung und Dreck in der Wohnung. |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
gestern wurde gerade ein neues Urteil vom SG Bremen veröffentlicht, die Kündigung wegen ständiger Lärmbelästigung ging durch. ist zwar nur ein AG aber sicher sein kann man erst wenns schriftlich vom Tisch ist. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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