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Kündigung Mietvertrag ohne Abmahnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Mietvertrag ohne Abmahnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe für einen Klienten die Kündigung des Mietvertrages (in eine Wohngemeinschaft) wegen unhaltbare hygienische Zustände bekommen. Ohne vorherige ...


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Alt 03.02.2012, 13:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
Standard Kündigung Mietvertrag ohne Abmahnung?

Hallo,

ich habe für einen Klienten die Kündigung des Mietvertrages (in eine Wohngemeinschaft) wegen unhaltbare hygienische Zustände bekommen.

Ohne vorherige schriftliche Abmahnung.

Es wären bei einem Bewohner "wiederholt eine gesundheitsgefährdende ansteckende Krankheit" (Krätze) festgestellt worden.

Deshalb müssten die gesamten Räume der Wohngemeinschaft, desinfiziert, gereinigt und saniert werden.

Auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist wird ausdrücklich verzichtet!

Meiner Meinung nach kann der Vermieter diese Kündigung vergessen.

Was meint Ihr dazu?
marsimarsi ist offline  
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Alt 04.02.2012, 06:44   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo,

dazu fehlen noch Infos:
Zitat:
ich habe für einen Klienten die Kündigung des Mietvertrages (in eine Wohngemeinschaft)
möblierter Untermietvertrag? Wie sieht der Mietvertrag aus, betreute WG oder was?

Zitat:
Ohne vorherige schriftliche Abmahnung.
kann u. U. ausreichend sein, was ist da vorher schon alles gelaufen?

Zitat:
Deshalb müssten die gesamten Räume der Wohngemeinschaft, desinfiziert, gereinigt und saniert werden.
Warum machst Du das dann nicht? Damit wäre der Kündigungsrund zumindest erstmal hinfällig.

Zitat:
Meiner Meinung nach kann der Vermieter diese Kündigung vergessen.
Nicht unbedingt, wieso denkst Du das? "Vergessen" macht manchmal schnell obdachlos.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.02.2012, 12:05   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
Standard

Moin Marsi

Der Vermieter Deines Betreuten kann ihm ggf. die Desinfizierung der Bude in Rechnung stellen, so plump kündigen kann er allerdings nicht.

Ich weiss nicht, wie Du mit dem Vermieter auskommst. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass seine Kündigung überhaupt keine ist, und - sofern er es wünscht (dann darf er noch mal antworten) - als Abmahnung interpretiert wird.

Krätze ist natürlich kein Spaß und in einer Wohngemeinschaft schon gar nicht, insbesondere wenn der Befallene (es ist ja keine Infektion, sondern ein Milbenbefall) bzgl. seiner Körperhygiene eher unter die Kategorie "Ferkel" fällt.
Eine Wohngemeinschaft ist allerdings im offiziellen Sinne keine Gemeinschaftsunterkunft (wie z.B. eine Jugenherberge oder eine Notunterkunft für Obdachlose) in der sich jemand mit Krätzmilben nicht aufhalten darf.

MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.02.2012, 16:18   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Hallo Marsi!

Habe gerade auch einen Klienten, der die fristlose Kündigung ohne Abmahnung erhalten hat. Lt. Rechtanwalt ist dies schon gut möglich, wenn dafür dringende Gründe vorliegen und das Verbleiben in der Wohnung unhaltbar wäre. In meinem Fall soll der Betreute einen anderen Mieter körperlich angegriffen haben. Über die dringlichen Gründe läßt sich natürlich streiten. Ich würde hier auch anwaltlichen Rat und Unterstützung einholen.

Gutes Gelingen. Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 05.02.2012, 12:00   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
Standard

Danke für die Antworten.

Mein Klient hat selber keine Krätze sondern ein Mitbewohner der Wohngemeinschaft.

Grund für die Kündigung ist, dass der Vermieter, andere Mieter haben will, da es dort immer wieder Ärger mit den jetzigen Mietern gab. Wie Alkohol- und Drogenkonsum und Unordnung und Dreck in der Wohnung.
marsimarsi ist offline  
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Alt 05.02.2012, 12:55   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
andere Mieter haben will, da es dort immer wieder Ärger mit den jetzigen Mietern gab. Wie Alkohol- und Drogenkonsum und Unordnung und Dreck in der Wohnung.
Dann solltest Du wirklich zum Anwalt.
gestern wurde gerade ein neues Urteil vom SG Bremen veröffentlicht, die Kündigung wegen ständiger Lärmbelästigung ging durch. ist zwar nur ein AG aber sicher sein kann man erst wenns schriftlich vom Tisch ist.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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