Dies ist ein Beitrag zum Thema Prakt. Tipps zum Geld einteilen für Betreute im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bisher hatte ich keinen Fall, wo ich Betreuten ihr Geld einteilen musste. Leider hat sich das geändert. Brauche mal ...
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06.10.2012, 14:46 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Prakt. Tipps zum Geld einteilen für Betreute
Hallo,
bisher hatte ich keinen Fall, wo ich Betreuten ihr Geld einteilen musste. Leider hat sich das geändert. Brauche mal ein paar Tipps, wie ihr das macht, da das ohne EV ja gar nicht so einfach ist. Wenn ich die Girocard sperre, kann der Betreute ja immer noch Geld am Schalter abheben. Die Bank lehnt eine wöchentliche Limitierung ab, da das techn. nicht möglich sei. Außerdem kauft mein Betreuter auch noch online per Lastschrift. Das Geld am Monatsanfang durch mich abheben geht auch nicht, da dann ja die Lastschriften nicht mehr eingelöst werden, wenn der Betreute den Restbetrag zwischendurch abhebt! Habe so überhaupt keine Idee, wie ich das realisieren soll??? |
06.10.2012, 17:13 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das list sich schwierig aber/und ich frage mich, warum willst du denn das Geld einteilen? So wie du dich um die Lastschrifteneinlösung sorgst scheint genügend für alles- trotz der Sperenzchen- vorhanden.
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07.10.2012, 12:38 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin jero
Variante Michaela: Es ist genug vorhanden, also warum sollte es nicht weiter so laufen? Das ist doch dann OK. Variante reicht nicht: Wenn nicht genug Geld da ist um die notwendigen Dinge zu bezahlen und der Betreute nicht bereit ist, sein Verhalten zu ändern, dann ist schlicht und einfach ein EiWi angesagt. Du könntest Dich sonst nicht gegen den Betreuten durchsetzen und die notwendigen Dinge bezahlen. Ganz abgesehen, von den Bestellsachen, die der Betreute selber vornimmt. Falls der Betreute mit sich reden läßt und sich an Vereinbarungen hält: Dann kannst Du mit ihm vereinbaren, dass er Betrag x (z.B. 50,00 €) pro Woche von seinem Konto abheben kann. Fals er mehr benötigt, soll er Dir das sagen und Du gibst per FAX Deine Erlaubnis dazu an die Bank. Dafür muss der Betreute aber die Bestellungen bleiben lassen und Du solltest selber keine Barverfügungen treffen. Sonst wird das bei der Rechnungslegung zu viel Arbeitsaufwand und chaotisch. Ferner sollte die Kontokarte für Abhebungen und Lastschriften gesperrt werden (also nur für Auszüge zulassen / keine PIN). Zweite Variante ist ein zweites Girokonto, auf das nur das Geld überwiesen wird, über dass dann nur der Betreute verfügt. Das Geld kannst Du per DA von dem Girokonto rüberschicken, dass Du verwaltest. Wenn Die Bank meint, sie könne keinen DA wöchentlich laufen lassen, dann machst Du eben 4 DAs zum 1., 9., 17., 24. des Monats und gut. Für die ganz harten: Betreutes Wohenen? Prima: Du gibst den MA des Betreuten Wohnens monatlich das Haushaltsgeld, und die teilen es dem Betreuten ein - und rechnen Dir gegenüber ab. Fertig ist dien Laube. Du kannst natürlich den Betreuten auch wöchentlich im Büro antreten lassen, damit er sich sein Geld abholt. Das sollte (nicht: muss) aber nur bei einem Eiwi so laufen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.10.2012, 18:48 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Danke für die Antwort Imre!
Problem ist natürlich, dass das Geld spätestens Monatsmitte aufgebraucht ist und dann kommen die Rülas. Ich erkläre jetzt seit Monaten genau, wieviel Geld pro Woche abgehoben werden kann, mit dem Ergebnis, dass die Familie sich nicht dran hält. Das mit dem 2. Girokonto ist eine gute Idee, werde ich nächste Woche mal mit der Bank abklären. Mit den Eiwi´s tut sich das AG bei uns sehr schwer und ich denke, den kriege ich eh nicht durch, aber ich werde ihn mal androhen! LG |
08.10.2012, 19:13 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Hallo jero
Wenn Dein Betreuter sein Konto ordentlich in die Grütze geplündert hat, dann hast Du Nachweise gegenüber dem Gericht, das der Eiwi notwendig ist, weil Du Deine Vermögenssorge sonst nicht leisten kannst. Deshalb sage ich meinen Betreuten was passiert, wenn sie einfach so weiter prassen. Aber ich lasse sie aber auch diese Fehler begehen, wenn sie es unbedingt wollen. Ohne, dass die Fehler passiert sind bekomme ich auch keinen Eiwi durch. Als Präventivmaßnahme sollte ein Eiwi auch nicht beschlossen werden. MfG Imre
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08.10.2012, 20:30 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das zweite Konto nützt nur bei Einsicht des Betreuten. Wenns hart auf hart geht- und so liest sich das- kann er dieses Konto genauso nützen sprich plündern. Gruss Michaela
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12.10.2012, 12:10 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Wäre ein Wechsel der Bank möglich? Bei mir hat das in einem Fall die Sparkasse nach etwas Diskussion dann gemacht, ich habe die Karte für die Auszüge, die Betreute bekommt pro Woche 60 Euro gegen Ausweis am Schalter. Strom etc geht automatisch per Lastschrift, das Limit sichert, dass sie das Konto nicht plündern kann. Irgendwas zu überweisen kann meine Betreute aufgrund ihrer Einschränkung nicht, daher besteht da kein Problem, zumal sie so introvertiert ist, dass sie nichts irgendwo auf Rechnung bestellt.
Gruß Lotte |
12.10.2012, 20:17 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Hallo, so lese ich den 1903 auch, d.h. sobald z.B. Miete und Strom gefährdet sind, stelle ich den Antrag und bekomme ihn auch durch. Grüße andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
13.10.2012, 23:03 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
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Meine Nachbarin (gut, dass ich da nur Nachbarin und nicht Betreuerin bin) gegenüber kann sich jeden Montag 50 Euro bei der Bank abholen, das wurde problemlos auf Wunsch von Betreuter und Betreuerin eingerichtet, wie ich inzwischen bei der Bank (aus Interesse generell angefragt) erfahren habe.
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Der glücklichste Tag meines Lebens ist HEUTE; meine Lieblingsfarbe ist BUNT. |
23.10.2012, 23:40 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.10.2012
Ort: Ich lebe in einem kleinen Dorf im Land Brandenburg.
Beiträge: 15
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Also ich würde auf jeden Fall den EwiVb beantragen. Wenn das Gericht ablehnt, bist du auf jeden Fall abgesichert. Ansonsten gefällt mir auch die Idee mit dem zweiten Konto. Wenn man mit dem Betreuten vernünftig redet, sollte er damit auch einverstanden sein.So erspart er sich Menge Ärger und kann dennoch nach seinen Wünschen einkaufen.
Schönen Tag an alle |
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