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Proust 04.01.2013 18:50

Berufseinstieg (Bewerbung/Einkommen/Literatur)
 
Hallo :winke:,

demnächst beende ich mein Studium als Dipl. Sozialpädagoge und kann quasi mit arbeiten beginnen. Die Tätigkeit des Berufsbetreuers gilt mein besonderes Interesse. Bevor ich mich jedoch bei (verschiedenen) Betreuungsbehörenden bewerbe, möchte ich mir doch erst einmal ein paar Infos einholen. Auch wenn ich mich mit der Materie bereits ein wenig beschäftigt habe (Literatur), im Forum zahlreiche Beiträge gelesen und im Internet belesen habe, bestehen für mich noch Unklarheiten.

Ich bin jetzt knapp 30 und verfüge über Praxiserfahrung mit allen für eine Betreuung infrage kommenden Klienten. Auch glaube ich sonst die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die mir für diese Tätigkeit, zumindest für den Einstieg, bzw. für die Eignung erforderlich erscheinen, mitzubringen.

Nachdem ich bei verschiedenen regionalen Betreuungsbehörden/ Vormundschaftsgerichten den Betreuungsbedarf in Erfahrung gebracht haben werde, sehe ich verschiedene Vorgehensweisen:

a; Hauptberuflich über einen Betreuungsverein einzusteigen und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. in die Selbstständigkeit (ist ferner mein Ziel) zu wechseln. Hier sehe ich den Vorteil erst einmal als Angestellter ein sicheres Einkommen zu beziehen und engen Kontakten zu erfahrenen Kollegen zu pflegen.

Frage: Was ist eure Erfahrung, eignet sich der Einstieg bei einem Betreuungsverein besonders für unerfahrene Berufsbetreuer? Stimmt es, dass beim Wechsel in die Selbstständigkeit die Möglichikeit besteht, seinen Klientenstamm mitzunehmen?

b; Hauptberuflich einzusteigen; Ohne weitere Rücklagen und Einkommen erscheint mir diese Variante am ungeeignetsten. Zumal der Kontakte zu "Kollegen", anders als es in einem Betreuungsverein der Fall sein sollte, hierdurch erschwert würde.

c; In einen anderen Beruf haupt- oder nebenbneruflich einzusteigen und die Berufsbetreuung als zweites Standbein (auf Basis der Selbstständigkeit) aufzubauen. Erscheint mir die sicherste, aber auch die anstrengenste (erhöhter Zeitaufwand und erhöhte Belastung) Variante zu sein.

Was sind eure Erfahrungen, was man beispielsweise bei der Bewerbung besonders (wie Ausschlusskriterien wie "Loyalitätskonflikte"/ "Befangenheitskonflikte" durch besondere Nähe aufgrund berufliche Nebentätigkeiten) beachten sollte? Mir erscheint es auch sinnvoll zu sein, sich nicht nur bei einer Behörde/ bei einem Gericht zu bewerben!?

Als nächstes möchte ich mir gern Infos zum Verdienst einholen. Im Internet sind auf verschiedenen Seiten Angaben, sowie hier im Forum beiträge, dazu zu finden. Auffällig sind mir hierbei die Extreme. Einmal ist die Rede von Abzocke durch die Berufsbetreuer, die zu viel Verdienen. Ein anderes mal wird das Einkommen als gerade so/ kaum zum überleben ausreichend beschrieben. Im Netz habe ich eine Angabe mit einem monatl. Bruttogehalt von ungefähr 3.000 Euro angegeben. Auch wird gesagt, dass es drei Jahre dauert bis man davon wirklich leben könne.

Quellen zum nachlesen (u. a.):

http://richterresponse.de/gesetzliche-betreuung/was-verdient-ein-berufsbetreuer/

http://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/3372-verdient-berufsbetreuer.html

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2003/erste8044.html

http://www.betreuungsteam-rendsburg.de/6.html

Meine Gehaltsvorstellungen bewegen sich, auf lange Sicht und in der Selbstständigkeit gesehen, zwischen 1.800 und 2.200 € (netto, abzüggl. aller Ausgaben, Steuern, Versicherungen). Haltet ihr diese Vorstellung, aufgrund eurer Erfahrung, für realistisch (ethisch, wie auch ökonomisch betrachtet)? Wie verhält es sich wenn man Angestellt ist?

Um weitere Infos zu erhalten, bin ich auch dabei mit Berufsbetreuern aus der unmittelbaren Umgebung Kontakt aufzunehmen.

Bei der Betreuung wird zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Tätigkeit unterschieden. Im Falle der beruflichen Tätigkeit ist die Rede davon, dass der Betreuer mindestens mehr als 10 Betreuungen führen sollte, wenn er die Betreuung als Beruf ausführen möchte.

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/__1.html

Was bedeutet dies im umkehrschluss für die Betreuungen der ersten 9 bis 10 Klienten? Da ich mich nicht um einen Ehrenamt bewerben möchte sondern um eine berufliche Betreuung, erhalte ich trotzdem bei letzteren keine Vergütung für die ersten 9/ 10 Fälle bzw. Klienten? Im Netz habe ich dazu bisher sich widersprechende Aussagen gefunden.

Gibt es Literatur die Neulingen "unbedingt" zu empfehlen ist?

Vielen Dank! :a040:

viele Grüße, Proust

michaela mohr 05.01.2013 08:32

Hallo proust,

dann mal herzlich willkommen im Forum und der Sparte der BB`s:winke:
Du hast Dich ja schon ganz schön schlau gemacht:a040:

Zitat:

Gibt es Literatur die Neulingen "unbedingt" zu empfehlen ist?
Ja, da wäre zuerst das hier:
Betreuungsrecht-Lexikon von Horst Deinert sowie alle Bücher von ihm. Gut und verständlich geschrieben und immer aktuell.

Ich geh mal an deine Verdienstfragen:
Zitat:

Einmal ist die Rede von Abzocke durch die Berufsbetreuer, die zu viel Verdienen. Ein anderes mal wird das Einkommen als gerade so/ kaum zum überleben ausreichend beschrieben.
Die erste Behauptung wird gerne von ....ähem "Betreuerkritikern" aufgestellt und die zweite stammt von uns Betreuern selbst (mit Einschränkungen). 2005 wurden die sog. Pauschalen eingeführt, d.h. du bekommst pro Klient einen bestimmten Satz unabhängig wie viel oder wie wenig du arbeitest. Im Betr.- Lexikon findest Du die Staffelungen und Sätze. Bei deiner Ausbildung (wenn du sie beendest) kannst du vom Höchstsatz in der Vergütungsstufe ausgehen.
Du kannst frühestens nach 3 Monaten Tätigkeit abrechnen und musst aber damit rechnen dass es zur Begleichung der Vergütung manchmal bis zu einem 3/4 Jahr dauern kann. Wenn die Akte wegen Anträgen unterwegs ist dauert es, wen die Gerichte oder die Staatskasse überlastet sind dauert es auch. Blöd ist, dass man nie wirklich "sauer" werden kann dann, man kann höchstens "erinnern".
Zu Beginn legst du aber auch erst mal ordentlich Geld auf den Tisch, du brauchst Telefon, Fax, eine (fast) komplette Büroausstattung, meistens noch ein Auto (man ist oft überraschend doch unterwegs) und vor allem Versicherungen.
Am wichtigstens ist eine Vermögensschadenshaftpflicht- und die ist nicht gerade billig. Auserdem trägt man als Selbstständiger seine Krankenversicherung, Alterssicherung, Steuern usw. usw. komplett alleine. Essen und vor allem trinken:giggleswe:will man ja auch - Anfangszeit hin oder her.

Das mit den 10, zunächst ehrenamtlichen Betreuungen vorher, und das spätere Procedere wie Umwandlung oder sofortiger Beginn als BB hängen vom jeweilgen Gericht ab. Das ist absolut unterschiedlich. Ich konnte meine erste Betreuung als BB abrechnen, andere Kollegen haben andere Erfahrungen machen müssen.
(Ein Tip dazu, schau dir mal die Forenregeln für die Freischaltungen in den einzelnen Unterforen an, es gibt ein geschlossenes Forum für Berufsanfänger)
So jetzt tun mir die Finger weh, andere schreiben bestimmt auch noch.

Gruss Michaela

Bea-Wesel 06.01.2013 23:11

Hallo Proust,

ich bin auch neu und zeige dir einfach mal kurz meinen Weg auf:

Ich bin gelernte RENO-Gehilfin und habe vor 10 Monaten ein Abendstudium zur Betriebswirtin abgeschlossen.

Da für mich sofort fest stand, mich nicht als Berufsbetreuerin anstellen zu lassen sondern den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, habe ich zunächst ein vierwöchiges Praktikum nachmittags bei einem anderen Berufsbetreuer absolviert. Zuvor habe ich einen einwöchigen Intensivkurs zur Berufsbetreuerin absolviert. Schnell war festzustellen (wie in wahrscheinlich jedem Beruf), dass zwischen Theorie und Praxis Welten liegen. :wink3:

Dann habe ich ich mich schriftlich bei der Betreuungsbehörde meiner Stadtverwaltung beworben und alle notwendigen Unterlagen eingereicht (Führungszeugnis, Schufa-Auskunft etc.). Nach ca. 6 Wochen hatte ich dann ein einstündiges Vorstellungsgespräch und man hat mich als geeignet eingestuft. Hierbei war von Bedeutung, dass ich eine rechtliche und eine betriebswirtschaftliche Ausbildung habe, aber auch, dass ich zwei Söhne erzogen habe, davon einen mit ADHS und mit 41 Jahren "mitten im Leben stehen würde". An meinem Wohnsitz besteht momentan Bedarf an Berufsbetreuern, somit führe ich direkt meine erste Betreuung als Berufsbetreuerin und muss keine ehrenamtlichen Betreuungen führen. Sollte ich mich entschließen, mich auch bei anderen Betreuungsbehörden zu bewerben, stellt mir unsere örtliche Behörde eine Art "Eignungsschein" aus, den ich dann nur noch kurz bei anderen Behörden vorlegen muss und somit kein Bewerbungsgespräch mehr nötig ist.

Zum Kostenfaktor Selbstständigkeit: Ich arbeite zunächst weiter vormittags als Angestellte in einer Anwaltskanzlei und führe meine Betreuungen nachmittags. Mein Plan sieht so aus, als Berufsbetreuer 1-2 Jahre nebenberuflich zu arbeiten und weitere Erfahrungen zu sammeln und dann meine Arbeit hauptberuflich auszuführen.

Das Forum hier gibt mir gerade jetzt zum Berufsstart ein sicheres Gefühl und ich finde es toll, dass auch absolute Anfängerfragen hier kompetent und mit viel Geduld und nicht von oben herab beantwortet werden. :a040:


LG, Beate

Proust 09.01.2013 17:24

Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Tipps!:clapping2:

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bewerbe ich mich als angehender Berufsbetreuer bei der zuständigen Betreuungsbehörde (wohne in einer Kreisstadt) und brauche damit keinen Kontakt zum Vormundschaftsgericht/ Betreungsgericht (Amtgericht) aufzunehmen. Dies würde bedeuten dass mich die Betreuungsbehörde dem Gericht vorschlagen müsste, um von mir Kenntnis zu erlangen. Ist es aber nicht eher umgekehrt und die Praxis, dass das Gericht die Behörde anhört, wenn ein Betreuer neu in einem Bezirk anfängt?

Ein 3/4 Jahr!? Wow, das ist eine ganz schön lange Zeit. Wenn der Betreuer oder ein Jurist an Fristen gebunden ist, bin ich davon ausgegangen, dass die Staatskasse dies ebenfalls sei!?:kommmalherfreundche

@ Bea-Wesel: Hast du Schwierigkeiten beides unter einen Hut zu bekommen? Gibt es denn nicht immer wieder Termine (z. B. bei Gericht), die du als Betreuerin auch vormittags hast?

Und habt ihr Erfahrungen in der Berufsbetreuung auf Basis der freien Mitarbeiterschaft, also auf Honorarbasis??? Quasi das ein erfahrener Berufsbetreuer, mit einem größeren Klientenstamm, Fälle vorübergehend an einen freien Mitarbeiter abgibt und diesem hierfür eine Pauschale zahlt. So hätte man/ ich als Berufsanfänger einerseits die Möglichkeit sofort mit der Arbeit zu beginnen und gleichzeitig ein Einkommen. Oder anders, erst ein Praktikum, was schließlich in eine freie Mitarbeiterschaft mündet.

Viele Grüße, Proust :wink3:

Mousen 09.01.2013 23:28

Hallo Proust,

"Und habt ihr Erfahrungen in der Berufsbetreuung auf Basis der freien Mitarbeiterschaft, also auf Honorarbasis??? Quasi das ein erfahrener Berufsbetreuer, mit einem größeren Klientenstamm, Fälle vorübergehend an einen freien Mitarbeiter abgibt und diesem hierfür eine Pauschale zahlt"

Dazu ist zu sagen, daß der Gesetzgeber dem Betreuer vorschreibt, die Betreuung als solche persönlich zu führen. Natürlich kann Dich ein erfahrener Kollege als Mitarbeiter einstellen und Du "darfst" dann alles erledigen, was über das "persönliche" hinausgeht. Aber das ist letztlich der Job einer Bürokraft - ohne dies abwerten zu wollen. Der eigentliche Kern der Betreuerarbeit - der Kontakt zum Klienten, das Ermitteln der Wünsche, Bedürfnisse, das Abwägen, was geht und was nicht, die Kontrolle der Maßnahmenträger und - schlussendlich - die Entscheidungen zum Wohle des Betreuten, manchmal auch gegen dessen Willen - sind nicht delegierbar.

Wenn Dich ein Kollege da reingucken lässt, wirst Du davon profitieren. Bezahlen wird er Dich dafür nicht können, weil er's eben selbst tun muss.

Wenn Du es Dir leisten kannst - gute Idee, um zu lernen. Wenn nein: Kaltes Wasser; wir sind alle nicht ersoffen ;)

Grüssel

Mousen

boogit 10.01.2013 14:23

Hallo Proust,
also ich bin damals ins kalte Wasser gesprungen. Habe meinen Jop gekündigt und mich selbständig gemacht. Natürlich ist es hilfreich, wenn man einen erfahrenen Betreuer an der Hand hat, mit dem man sein Büro teilt oder der einem stets zur Antwort bereit ist. Fragen und Antworten erhalte ich jedoch auch bei meiner Betreuungsbehörde. Ein selbst bezahlter Einführungskurs im Betreuungsrecht hat mir auch erstmal die wichtigsten Info´s gegeben. Und dann bekommt man als unerfahrener Neueinsteiger auch nicht gleich die schwersten Fälle. Um die finanzielle Hürde zu überwinden, habe ich mir einen Starthilfekredit aufgenommen. Obwohl diese Hürde seit der Einführung der Pauschale bei uns kein Problem mehr ist. Die Bezahlung klappt wirklich gut. Hat man einen Partner, kann die Durststrecke ev. auch mit seiner Hilfe überbrückt werden (ich hatte ihn nicht).
Bei uns im Landkreis werden die neuen Betreuer auch gleich als Berufsbetreuer eingestellt. Einige neue Betreuer gehen zunächst auch erst halbtags arbeiten und kündigen den Job erst, wenn sie genügend Betreuungen haben. Das ist eine kühne Rechenaufgabe, funktioniert aber.
Ich kann es jedoch verstehen, wenn man sagt, dass man zunächst in einem Verein arbeiten möchte um den Rückhalt und die Sicherheit zu haben. Bei uns jedoch haben die Vereine sich aufgeläst, weil das Einkommen als selbständiger Betreuer deutlich besser sein soll. Dies ist nur eine Wiedergabe von dem, "was man so hört".
Also, viel Erfolg
boogit:winke:

marza 11.01.2013 10:19

Zitat:
Ein 3/4 Jahr!? Wow, das ist eine ganz schön lange Zeit. Wenn der Betreuer oder ein Jurist an Fristen gebunden ist, bin ich davon ausgegangen, dass die Staatskasse dies ebenfalls sei!?:kommmalherfreundche




Das ist aber wirklich ein Extremfall, der bei mir zumindest äußerst selten vorkommt.
Andrerseits habe ich hier in Hannover in letzter Zeit auch schon
1 Woche nach Antragsstellung das Geld auf dem Konto gehabt
(ist allerdings auch eher die Ausnahme).

DiekleineHexe 11.01.2013 12:38

Hallo Proust.
Ich bin bei diesem Forum neu und auch erst BB seit Anfang 2012.

Falls Du in der Naehe von Muenchen lebst, kenne ich einen Kollegen, der Berufseinsteiger in sein Buero aufnimmt. Jeder Einsteiger hat seine eigenen Faelle und ist autonom. Er erhaelt Training on the job und muss dafuer Urlaubsvertretung machen. Falls die das interessiert, lasse es mich wissen. Ich finde es ein gutes Modell, da man von jemanden lernt, wie das ganze soziale Netzwerk vorort laueft.

Ich finde es sehr wichtig, dass man versucht andere Kollegen vorort kennenzulernen. Jede groessere Stadt hat meist einen BB Stammtisch.

Prinzipiell wuerde ich immer gleich selbststaendig arbeiten. Und man braucht fuer die ersten 3-12 Monate Ersparnisse. Ob man noch einen Nebenjob hat oder nicht, haengt davon ab, wieviel Betreuungsbedarf in deiner Region ist. Eine Kollegin von mir ist innerhalb von 2 Monaten (als Einsteigerin) von 0 auf 20 Faelle gegangen. Das kann man nicht schaffen mit einem Nebenjob.

Viel Glueck.
Die kleine Hexe

regenbogin 11.01.2013 19:50

Zitat:

Zitat von DiekleineHexe (Beitrag 68399)
Eine Kollegin von mir ist innerhalb von 2 Monaten (als Einsteigerin) von 0 auf 20 Faelle gegangen. Das kann man nicht schaffen mit einem Nebenjob.

Viel Glueck.
Die kleine Hexe

Entschuldigung, aber jetzt MUSS ich böse sein: Die armen 20 "Fälle"!!!

DiekleineHexe 12.01.2013 15:51

Von 0 auf 20 ist wohl auch ein extremer Fall. Aber ich kenn noch einen Betreuer, wo es von 0 auf 15 in 3 Monaten ging. Es ist besonders schwierig, wenn das Gericht Beschluesse durchfaxt, ohne das der Betreuer davon vorher weiss. Somit hat man als Berufsanfaenger auch kaum die Moeglichkeit, diese abzulehnen. Aber dies ist von Gericht zu Gericht und von Richter zu Richter unterschiedlich.


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