Obdachlos und im Krankenhaus
Hallo.
Ich werde leider in naechster Zeit einige Fragen haben. Ich habe versucht zu diesem Thema eine Antwort zu finden. Wenn ich meinen Verguetungsantrag stelle und meine Betreute war im ersten Monat obdachlos und in der Nervenklinik, zaehlt das dann als Heim oder "Nicht Heim"? Viele Gruesse. Die kleinen Hexe |
Zitat:
"Unsere" Rechtspfleger fragen dann immer, ob derjenige nur vorübergehend oder dann nahtlos vom stationären Aufenthalt in ein Heim geht. Wenn ja, dann "sollen" wir Heim abrechnen. Wobei ich Heim abrechne, wenn der Heimvertrag unterschrieben wird und selbst das finde ich nicht gerecht, weil die meisten eine Wohnung habe. Die wiederum aufzulösen und abzuwickeln ist soviel Aufwand, dass die Pauschale sich erst nach einem Jahr amortisiert. Ansonsten empfehle ich dir dafür Horst Deinert Betreuungslexikon Betreuungsrecht-Lexikon Vg bt-nrw2010 |
Zitat:
Was bt-NRW sagt ist wirklich ärgerlich, ich habe eine Betreute die lebt seit einem Jahr im Heim aber die Wohnung ist auch noch da um die ich mich kümmern muss. Abrechnen kann ich aber nur Heim- macht mich echt glücklich:mad2: Grus Michaela |
Danke fuer die schnelle Antwort!
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