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Gewerbeanmeldung?

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Hallo, ich möchte mich dieses Jahr als Berufsbetreuerin selbständig machen und gleichzeitig die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Muß ich dann ...


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Alt 20.03.2007, 13:15   #1
tiffi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gewerbeanmeldung?

Hallo,

ich möchte mich dieses Jahr als Berufsbetreuerin selbständig machen und gleichzeitig die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen.

Muß ich dann auch ein Gewerbe anmelden oder fällt dann auch die Berufsbetreuung unter den "freien Beruf"?

Dankeschön, tiffi
 
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Alt 20.03.2007, 14:03   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Tiffi,

ich würde ja den Steuerberater befragen. Es kommt, wie es unter Juristen üblich, darauf an, nämlich ob du als Anwältin auch Betreuungen führst, oder aber überwiegend als Betreuerin tätig bist, wobei du wohl kaum Berufsbetreuerin sein kannst und gleichzeitig vollberuflich als Anwältin. Das heißt, der Schwerpunkt deiner Arbeit wird entscheiden, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Jedenfalls hast du den Vorteil, dass du als Anwältin nicht zwangsverpflichtet werden kannst in der Versicherung der Wohlfahrtspflege, sondern dich gegen Berufsunfälle freiwillig versichern kannst. Doch auch dort kann u.U. der Schwerpunkt deiner Arbeit
entscheiden.

Bist du erst in der Berufsgenossenschaft für Anwälte versichert,
hat sich die Frage für die Genossenschaft der Wohlfahrtspflege
erledigt. Wirst du jedoch zunächst gar nicht so sehr anwaltlich tätig,
von wegen Berufsbeginn und Mandantschaft, und du dich erst einmal
als Berufsbetreuerin etablierst, kann es durchaus sein, dass du
als Gewerbetreibende in die Wohlfahrtspflege rutschst.

Solange du noch keine Mindestanzahl an Betreuungen hast oder
vom Gericht noch nicht als Berufsbetreuerin anerkannt bist, ist
die Frage eher theoretisch.

Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 27.03.2007, 18:14   #3
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Guten Tag Tiffi,


Die Angaben von Heinz darf ich noch ergänzen mit dem Hinweis, dass Anwälte streng trennen müssen zwischen der nicht gewerbesteuerpflichtigen freiberuflichen Anwaltstätigkeit einerseits und andererseits der gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit als Berufsbetreuer.
Nach meinen Erfahrungen ist das weitgehend noch nicht der Fall.
Es wird ein böses Erwachen geben, wenn das Finanzamt von der gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit erfährt. Ohne sorgfältige Trennung wird nämlich dann der Anwalt mit seinen gesamten Einkünften gewerbesteuerpflichtig, also auch mit seinen Einkünften aus der freiberuflichen anwaltlichen Tätigkeit.
Der Bundesfinanzhof hat übrigens bereits im November 2004 über die steuerrechtliche Seite der Betreuertätigkeit entschieden (nachzulesen bei Horst Deinert unter:
www.betreuerlexikon.de/bfh.pdf ).

Bei Ihnen geht es auch um die gewerberechtliche Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung, nachzulesen bei
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__14.html ).

Wobei Horst Deinert weiter ausführt: “Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Da aber Berufsbetreuer durch das Vormundschaftsgericht überwacht werden (§ 1837 Abs. 2 BGB), stellt sich die Frage, ob die gewerberechtliche Anmeldepflicht hier überhaupt greift.“

Professor Fröschle sagt dazu:
„Betreuung ist steuerrechtlich ein Gewerbe.
Ob Betreuung auch ordnungsrechtlich ein Gewerbe ist (und nur das ist für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung entscheidend), ist noch nicht klar.“

Das bedeutet:
Trennen Sie in Absprache mit dem Steuerberater die Anwaltstätigkeit von der Tätigkeit als Berufsbetreuer.
Melden Sie den Bereich der Berufsbetreuung bei dem Finanzamt an und leisten Sie dafür Gewerbesteuer, wenn Sie über den Freibetrag kommen.
Möglicherweise ist Berufsbetreuer zwar steuerrechtlich ein Gewerbe, gewerberechtlich aber keines.
Fragen Sie deswegen bei der Behörde (Stadt/Gemeinde) nach, ob sie eine Gewerbesteuermeldung annimmt.
Wenn die Behörde der Auffassung ist, es sei keine Gewerbeanmeldung erforderlich, lassen Sie sich dies vorsorglich schriftlich bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Arno
ars ist offline  
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Stichworte
berufsgenossenschaft, gewerbe, gewerbesteuer, rechtsanwalt

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