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-   -   AT Work RL fehlerhaft (https://www.forum-betreuung.de/technik-arbeitssoftware/14965-work-rl-fehlerhaft.html)

ufzeer 16.09.2017 17:20

AT Work RL fehlerhaft
 
:motz:

Meinem Lieblings-RPf ist ein Fehler in der RL aufgefallen und er hat auch noch Recht.

Ihm fiel auf, das im Ausdruck "Rechnung über die Verwaltung des Vermögens" die Summe unter II Vermögensnachweis Stichtag RL-Ende nicht überein stimmt mit der Summe oben "Somit Vermögen per RL-Ende". Es war ein Fehlbetrag, der keinerlei Sinn macht und auf keine Fehlbuchung zurückzuführen ist.

Nun glaube ich den Fehler lokalisiert zu haben, nach einem schönen Tag im Büro am Samstag (eigentlich wollte ich andere Sachen erledigt haben):
- ich habe bei B nachträglich Vermögenswerte gefunden (Münzen), die ich dann im VVZ zum Beginn der Betreuung mit Wert 1000 EUR eingetragen habe.
- in der Rechnungslegung wird mir unter I.12 dieser Wert auch richtig aufgeführt.
- wenn man im Programm RL anklickt kommt ein Fenster mit einer Übersicht "Abrechnung für die Zeit" usw. DORT gibt es den Punkt "Schmuck, Sonstige" und genau da steckt der Hase im Pfeffer: da steht plötzlich 830,69 € anstelle der 1000 €! Wo zum Henker kommt da eine Korrektur des Wertes her? Und vor allem, warum wird dann trotzdem unter I.12 der richtige Wert angezeigt?


JA, Hinweis auf den Service, .... der wird gleich Montag kontaktiert. Mich interessiert aber, ob jemanden schonmal so ein Fehler aufgefallen ist? Für mich ist das nicht reproduzierbar und ich wüßte jetzt nicht, wo ich ein Fehler gemacht haben sollte.

agw 18.09.2017 14:58

Hallo ufzeer,

hat sich dein Problem denn lösen lassen??

Ich hatte mal was ähnliches, das lag aber an einem verdeckten Eintrag im VV.

Hein Klein 18.09.2017 20:58

Ein Vermögensverzeichnis wird einmalig am Anfang der Betreuung erstellt. Wenn die Rechnungslegung genau ein Jahr später zum entsprechenden Stichtag erfolgt, sollte dies dann rechnerisch aufgehen. Mit den EDV-Programmen sollte man vorsichtig sein. Es gibt bessere Eigenlösungen. In diesem Falle vermute ich den Fehler darin, dass eine Änderung der Daten während des ersten laufenden Betreuungsjahres erfolgte. So verstehe ich den Beitrag. Diese Fehler können auch kaum über die Programmierung ausgeschlossen werden.

Ich würde folgende beispielhafte Prüfung vornehmen: 1.000 Euro dividiert durch 365 Jahrestage multipliziert mit den vergangenen Tagen bis zur nachträglichen Buchung seit Erstellung des Vermögensverzeichnisses. Diese Summe von den ursprünglichen 1.000 Euro abziehen und schauen, ob sich die Differenz hieraus ergibt.

Meiner Rechnung nach und den kommunizierten Summen entsprechend, wäre in diesem Falle nach etwa 62 Tagen des ersten Abrechnungsjahres der nachträgliche Eintrag des Schmuckvermögens erfolgt. Nicht korrekt das Ganze, aber erklärbar.


Um mal vorzugreifen, - ja, ich weiß, dass die meissten User das nicht verstehen. Aber eine bessere Erklärung statt persönlicher Kritik wäre hilfreicher.:winke:

ufzeer 18.09.2017 21:05

@Hein: hier erwarte ich einfach eine Aussage von einem Berufsbetreuer, der auch diese Software einsetzt! Alles andere ist nur Grundsatzdiskussion um nichts.

Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 107457)
Hallo ufzeer,

hat sich dein Problem denn lösen lassen??

Ich hatte mal was ähnliches, das lag aber an einem verdeckten Eintrag im VV.

Jep! So ganz zufrieden bin ich nicht, m.M. nach ist das ein Bug im Programm.

Eingetragen hatte ich im VZ den Bestand des Barverfügungsbetrages, der durch den Pflegedienst verwaltet wird. War ein negativer Betrag, da Pflegedienst in Vorleistung gegangen ist. Stand auch ordentlich im VZ drin. Aufgrund dem Minus unter Verbindlichkeiten.
Für mich machte die Eintragung auch so Sinn, weil es nicht als Konto was von mir verwaltet wird erscheinen sollte, also genau so wie der Schmuck, o.ä.!
In der RL wurde der Betrag jedoch NICHT als Verbindlichkeit angezeigt, aber trotzdem abgezogen.
Lösung: ein Verbindlichkeitskonto (anstelle des manuellen Eintrages im VZ), was dann auch leider in der RL als Konto erscheint, da warte ich dann auch auf die Fragen der RPf die dazu dann noch kommen werden .....

Hein Klein 18.09.2017 21:56

Zitat:

Zitat von ufzeer (Beitrag 107462)
@Hein: hier erwarte ich einfach eine Aussage von einem Berufsbetreuer, der auch diese Software einsetzt! Alles andere ist nur Grundsatzdiskussion um nichts

Was für eine Grundsatzdiskussion? Um was? Wie kommst Du darauf, dass Berufsbetreuer Ahnung von Software haben könnte? Du bist ein Blender und nutzt diese Software nicht wirklich.

Was sagt der Service? Nicht angerufen?

Imre Holocher 18.09.2017 22:40

Moin Hein Klein

Deine Zahlenakrobatik in alles Ehren, aber Dein letzter Beitrag bringt dich gewaltig in die Nähe von Sohn55 und Pillusch.
Nimm's als letzte Warnung für Trolle.

MfG Imre

Hein Klein 18.09.2017 22:43

Macht euch nicht lächerlich.

Imre Holocher 18.09.2017 22:45

Nö, wie kommst du da denn drauf.

MfG

Imre

ufzeer 18.09.2017 23:45

Zitat:

Zitat von Hein Klein (Beitrag 107463)
Du bist ein Blender und nutzt diese Software nicht wirklich.

Was sagt der Service? Nicht angerufen?


Liebe Admins und Forumsbetreiber. Dies ist eine klare Beleidigung und so langsam solltet ihr das Forum von solchen Trollen dauerhaft säubern! Das Niveau hier wird nämlich leider mit solchen Leuten so langsam aber sicher unterirdisch und ganz ehrlich, da ist mir meine Zeit hier im Forum zu schade und ich begnüge mich lieber mit der Mailingliste.

Ich mag mich nicht mehr durch solche Beiträge lesen.

michaela mohr 19.09.2017 07:33

Zitat:

Ich mag mich nicht mehr durch solche Beiträge lesen.
Das musst du auch nicht wenn du einfach jemanden auf die Ignore Liste bei dir setzt. Dafür gibts die.:a040:

Und mal so ganz entre nous....... Trolle gibts ab und an auch in der RUB und überall sonstwo im Netz.

Dazu:
Zitat:

In der RL wurde der Betrag jedoch NICHT als Verbindlichkeit angezeigt, aber trotzdem abgezogen.
genau das hatte ich neulich auch und es lag daran dass ich zuvor "falsch" eingetragen hatte. Nützt dir jetzt leider auch nicht viel da ich nicht mehr genau weiss wie ich es dann richtig gestellt habe bzw. wie ich das hier erklären könnte.


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