Dies ist ein Beitrag zum Thema Meldung § 10 VBVG BdB@work im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
geht es nur mir so oder hat schon jemand anderes festgestellt, dass das Programm absoluten Unsinn abliefert, wenn man ...
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16.01.2018, 10:34 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Meldung § 10 VBVG BdB@work
Moin,
geht es nur mir so oder hat schon jemand anderes festgestellt, dass das Programm absoluten Unsinn abliefert, wenn man die Meldung automatisch generiert? - ausgegliederte Fälle werden nicht mitgezählt, obwohl innerhalb des Jahres ja als Betreuungsfälle zu zählen sind - Anzahl Heim stimmt nicht, kann den Fehler auch nicht nachvollziehen |
16.01.2018, 10:49 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Danit sie weiterhin bei der Statistik berücksichtigt werden darfst du sie nur archivieren. Auch bei späteren Auswertungen werden ausgelagerte Klienten nicht mehr berücksichtigt, auch nicht bei deinen Vergütungen. DAs sollte man also eher nur im Ausnahmefall benutzen Zitat:
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16.01.2018, 12:23 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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An die Ausgliederung hats wohl gelegen.
Naja, wenn ein Betreuter verstorben ist, warum sollte dann der Fall nur archiviert werden? Macht meiner Meinung nach keinerlei Sinn den fall dann noch in der Anzeige mit rumzuschleppen. Bei Betreuten, die evtl. irgendwann mal doch wieder kommen könnten, macht die Archivierung Sinn. Ausserdem ist die Software nicht gerade die flotteste auf Erden ... Ein weiterer Punkt, wo man wieder was "drumherrum" basteln muss. |
16.01.2018, 13:34 | #4 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Das sind bislang eher Einstellungsprobleme. Zitat:
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