Dies ist ein Beitrag zum Thema Abbruch Ausbildung BBW was nun? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
ich habe eine neue Betreute und habe einen Knoten im Kopf.
Sie hat die Ausbildung vom Berufsbildungswerk (Teilhabe am ...
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19.07.2017, 14:58 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.03.2016
Beiträge: 6
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Abbruch Ausbildung BBW was nun?
Hallo
ich habe eine neue Betreute und habe einen Knoten im Kopf. Sie hat die Ausbildung vom Berufsbildungswerk (Teilhabe am Arbeitsleben) aufgrund psychischer Probleme abgebrochen. War dann einige Wochen in der Klinik und wurde nach Hause entlassen. Zur Zeit wohnt sie bei den Eltern, was aber aufgrund deren eigenen Probleme mehr als schwierig ist. Meine Betreute möchte auch ausziehen in eine eigene Wohnung. Bei wem kann ich was beantragen? Jobcenter? Im Moment ist sie nicht arbeitsfähig. Ende September geht sie in eine DBT Behandlung. Wer kann mir helfen? LG |
19.07.2017, 15:03 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du hast viel zu wenig Infos gegeben als dass einer hier wissen könnte um was es geht. Wenn sie ausziehen will solltest du mir ihr die Wohnung suchen. Kann sie denn überhaupt alleine wohnen? ist eine eigene Wohnung sinnvoll wenn sie September schon wieder in Behandlung geht? In welche Behandlung bzw. in welcher Form? Ist sie arbeitsfähig? Wohl eher nicht wenn sie vorher in einer Werkstatt war. Also ohne mehr Infos wird das nichts.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.07.2017, 15:07 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.03.2016
Beiträge: 6
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Mir geht es in erster Linie darum, wo kann ich was beantragen? Woher bekommt sie nun Geld zum Leben und bezahlt die Wohnung? Arbeitsfähig ist sie zur Zeit nicht. Selbständig wohnen könnte sie schon.
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20.07.2017, 11:39 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Für die Kosten der Unterkunft und den Lebensunterhalt gibt es die Grundsicherung/ALG II. Wenn Sie nicht oder nur teilweise erwerbsgemindert ist, kannst Du ALG II beim zuständigen Jobcenter beantragen, liegt eine begutachtete vollständige Erwerbsminderung vor, dann solltes Du Grundsicherung beim "Sozialamt" beantragen. Da das Klientel der Berufsbildungswerke Leute an der Grenze zur Erwerbsminderung sind, könnte beides zutreffen. In den Unterlagen zur Bewilligung der Reha findest Du sicher eine Einschätzung der Erwerbsminderung. Ansonsten kannst Du sicherheitshalber beide Anträge stellen.
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20.07.2017, 11:47 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.03.2016
Beiträge: 6
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Inzwischen bin ich weiter gekommen, vielen Dank für die Antworten. Das zukünftige Jobcenter wird die Kosten übernehmen, wenn sie eine Wohnung gefunden hat. Evtl. muss noch ein Gutachten angefordert werden, dass es ihr nicht möglich ist weiterhin bei den Eltern zu wohnen.
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