Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Neues Betreuungsrecht heute (1.1.23) in Kraft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Betreuungsrecht heute (1.1.23) in Kraft im Unterforum Ankündigungen und Informationen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, heute ist die Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten. Es gibt schon einiges an Infos. Eine Zusammenfassung im Online-Lexikon findet ihr ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Ankündigungen und Informationen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 01.01.2023, 11:45   #1
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard Neues Betreuungsrecht heute (1.1.23) in Kraft

Hallo, heute ist die Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten. Es gibt schon einiges an Infos. Eine Zusammenfassung im Online-Lexikon findet ihr hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....gsrechtsreform

Sowohl im Lexikon als auch in diesem Forum wird durch die Verschiebung aller BGB-Paragraphen im Betreuungsrecht leider etwas Verwirrung entstehen. In beiden Werken sind ja automatisch Links auf Paragraphen aktiviert. Das heißt, wenn man auf due Nr des Paragraphen klickt, öffnet sich ein Fenster zu dejure.org und man kann den Text des § und passende Rechtsprechung dazu nachlesen.

Leider wird das jetzt unübersichtlich. Wenn ein älterer Beitrag (und das sind alle bis zum gestrigen Tag) gelesen und ein §-Link angeklickt wird, führt der auf den ab 1.1.23 geltenden § (der aber einen ganz anderen Inhalt hat - oder nicht mehr existiert.

Wenn man die Übersicht in nächster Zeit behalten will, druckt man sich diese Synopse aus und kann dann immer vergleichen. Denn dort sind den neuen Paragraphen jeweils die alten gegenübergestellt:

https://s63774071f5be6654.jimcontent...uungsrecht.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2023, 18:10   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo, in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hamburg sind abweichende gerichtliche Zuständigkeiten für die Einstufungsanträge nach § 8 Abs. 3 VBVG festgelegt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass in den nächsten Tagen und Wochen weitere Bundesländer folgen. Derzeit sehen die Regelungen so aus:

- in Hamburg ist für das ganze Stadtgebiet der Präsident des AG Hamburg zuständig (also auch für die Bezirke der 7 anderen Stadtteilgerichte)

- in Baden-Württemberg ist es komplizierter:

Nur die Präsidenten der Amtsgerichte Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart sind zuständig. Alle Betreuer, für die andere Amtsgerichte zuständig sind, müssen sich an den Präsidenten des (jeweils zuständigen) LANDgerichtes wenden.

Ich weise noch mal darauf hin, dass der Antrag nach § 8 Abs. 3 VBVG optional ist. Vor allem ist er in den Fällen sinnvoll, in denen die Tabellenstufe unsicher ist. Das dürfte vor allem die Fälle betreffen, bei denen Ausbildungen bisher nicht als vergütungssteigernd angesehen wurden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39