Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel
Bei Kündigungen ist die ganze Sache jedoch fraglich. Hier würde ich zu einer analoge Anwendung von ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#21 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
|
Zitat:
Was mache ich dann? Grüße aus dem Norden......... |
|
|
|
|
|
|
#22 |
|
(Dipl.) Sozialarbeiter
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 147
|
Nee, Likedeeler,
Betreuerwichtel schreibt nur, dass die durch den Betreuten ausgesprochene Kündigung nicht schwebend unwirksam wäre (dass also die Genehmigung nachgereicht werden könnte und dann eine Wirksamkeit rückwirkend eintreten würde), sondern dass sie von vornherein unwirksam sei, wenn eine Genehmigung nicht vorliege, also im Prinzip dann gemeinsam mit einer vorliegenden Genehmigung nochmals veranlasst werden müsste. Ganz interessanter Paragraph für Betreuer. Eine durch den Betreuer ausgesprochene Kündigung ist nur bei bereits vorliegender Genehmigung durch das Gericht wirksam. Wenn es schnell gehen soll kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen (ist ja nicht "einseitig", der kann also auch nachträglich durch das Gericht genehmigt werden. Aber das ist ja jetzt ein etwas anderes Thema... |
|
|
|
|
|
#23 |
|
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
@ Udsch
Stimmt, dass es ein wenig Offtopic ist, aber es ist genau richtig geschlussfolgert.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
|
|
|
|
|
|
#24 |
|
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
|
Wenn im Heimvertrag steht der Bewohner (Betreuter) muß damit einverstanden sein wenn ein Wechsel ansteht, dann geht doch gar nix. Es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor.
Habe nämlich einen EiWi für den Bereich Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann kann doch nicht das Heim einen Bewohner zwingen in eine andere Einrichtung zu ziehen? Denk ich doch richtig, oder? Da droht nämlich die Heimleitung öfter mit (mir gegenüber) weil ich Betreuerin für meinen Sohn bin und schon Kritik übe wenn sie angebracht ist. Sohn möchte leider in der Einrichtung bleiben, ist schon 27 Jahre dort, schon ne hohe Hausnummer. Hat auch eine psychische Erkrankung dazu bekommen, denk mal gerade diese Menschen haben Angst vor Veränderung. Ein Anwalt den ich über die Rechtsschutz konsultiert habe, schreibt mir geht nur übers Betreuungsgericht sowas. Der Arzt sagt wird schwer für die Einrichtung nach so langer Zeit. Der Heimvertrag ist ein Musterheimvertrag einer kirchlichen Einrichtung von 2011. Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden |
|
|
|
|
|
#25 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
|
Ich bin keinen Schritt weiter. Der richter sagt ich kann dem Einwohnermeldeamt bescheid geben das mein Schützling sich nicht ummelden darf. Ich habe es schriftlich das es dafür keinen Einwilligungsvorbehalt gibt.
Nun haben wir wieder das Problem. Sie will schon wieder weg nun schon zum vierten mal. Sie kündigt bei Stiftung mensch und zieht die Kündigung wieder zurück. Ob das nun auch so ist keine Ahnung. Ein berufsbetreuer wurde nicht gestellt da die betreuungsbehörde der meinung ist das es besser ist wenn ich das weiter mache. Ich bin auch die Mutter muss man dazu sagen. Ich muss aber auch sagen, nicht das jemand denkt ich bin hysterisch und will mein Kind festhalten, ich habe noch drei Kinder und wenn die woanders hinziehen dann ist das ganz normal. Ich habe damit damit kein Problem. Meine jüngste ist auch weiter weg gezogen. Es geht darum das die betroffene nicht entscheiden kann was sie will und sich im leben auch nicht zurecht findet. Sie kann nicht immer hin und her ziehen und die Gerichte sind auch schon genervt. Ich werde morgen früh bei gericht anrufen und um einen termin bitten beim Richter. Und dann werden wir sehen. Ich danke euch für die Infos. GGLG sternchen535 |
|
|
|
|
|
#26 |
|
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
|
denke mal mit diesem Richter wirst du nicht weiterkommen.
Hast du mal daran gedacht die Betreuung abzugeben? Das kannst du nämlich entscheiden und nicht der Richter. Ich bin selbst Mutter, mir würde es sicher schwer fallen das weiß ich, kenn dich zu wenig, ist nur ein Gedanke. Wurde mir auch schon mal geraten hier, aber ich kann und will es nicht. Alles Gute, Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|