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Betreuungs-/Unterbringungsverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungs-/Unterbringungsverfahren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und vorab herzlichsten Dank für jedwede Hilfe/Auskunft/ Information, die mir irgendjemand geben kann!! Mein Situation ist folgende: Ich bin ...


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Alt 30.09.2015, 18:08   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
Standard Betreuungs-/Unterbringungsverfahren

Hallo und vorab herzlichsten Dank für jedwede Hilfe/Auskunft/ Information, die mir irgendjemand geben kann!!

Mein Situation ist folgende:
Ich bin 27 Jahre alt, leide seit 7 Jahren an Magersucht. Ich habe mehrere ambulante Therapien, stationäre Aufenthalten in psychosomatischen Kliniken/Krankenhäusern/Intensivstationen und auch Zwangseinweisungen hinter mir. Ich hatte auch schon eine vorübergehende Betreuung (für die Bereiche Gesundheit und Unterbringung/Aufenthalt), die jedoch auf den Zeitraum von 6 Monaten terminiert war und im Juni ausgelaufen ist.
Seit 13 Monaten bin ich in psychotherapeutischer Behandlung bei einem Psychiater. Dieser hat vergangene Woche via Augenmaß korrekterweise festgestellt, dass ich an Gewicht verloren habe (ich befinde mich ehrlicherweise in einem Gewichtsbereich der potentiell lebensbedrohlich ist). Er hat mich daraufhin angewiesen diese Woche bei einer Internistin zum Wiegen/ Blutentnahme zu gehen (morgen, also Donnerstag). Die entsprechenden Werte muss ich ihm bei unserer nächsten Therapiestunde am kommenden Samstag vorlegen. Er hat angekündigt, dass, wenn ihm nicht gefällt, was er sieht, er das Betreuungsgericht einschalten wird, welches mittels der Einrichtung einer Betreuung eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie mit PEG-Ernährung veranlassen soll. All dies ist, laut meines Psychiaters, möglich, auf Basis seiner fachärzlichen Einschätzung, dass bei mir die Steuerungsfähigkeit/Willensfreiheit nicht mehr gegeben ist. Auf meine Reaktion/meinen Vorschlag hin, dass ich an dieser Stelle dann die Therapie abbrechen möchte hat er erwidert, dass er dann die Polizei rufen würde.

Meine ehrliche Einstellung hierzu: meine steuerungsfähigkeit ist gegeben und ich entscheide mich mit freiem Willen und im vollsten Besitz meiner geistigen Kräfte für das Leben (und den potentiellen) Tod mit (und durch) die Magersucht. Ich bin krankheitseinsichtig und ich weiß, dass ich an der Krankheit sterben könnte und ich will es so. Ich bin potentiell suizidal und selbstgefährdend und ich bin mir dessen bewusst. Und meiner Meinung nach ist das mein Recht. Es ist mein Leben und auch mein Tod. Ich bin nicht fremdgefährdend. Ich erwarte keine Sterbehilfe/Beihilfe zum Tod. Ich erwarte nicht einmal, dass mir jemand dabei tatenlos zusieht (siehe Wunsch des Therapieabbruchs). Ich möchte einfach nur in Ruhe gelassen werden und mein Leben und meinen Tod so gestalten wie ich möchte.
(zur Klarifizierung: ich bin wohnhaft in München, also denke ich das Amtsgericht München wird zunächst zuständig sein)

Meine Fragen nun:
> habe ich ein Recht (im Rechtsstaat Deutschland) dazu?
> wie kann ich das ggf. durchsetzen?
> nützt mir die Verfassung einer Patientenverfügung zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas oder sind alle meine Ausagen darin Null und Nichtig, da ich sie im Zustand extremen Untergewichts geäußert/verfasst habe?
> sollte ich gegenüber meinem Psychiater/Richtern/Gutachtern ehrlich bzgl. meiner potentiellen Suizidalität sein oder sollte ich diese besser verschweigen/lügen, um nicht alles noch schlimmer zu machen?
> auf Basis welcher Kriterien wird/kann ein Gutachter festmachen, ob ich noch über Steuerungsfähigkeit/freien Willen verfüge?
> sollte eine Unterbringung im Eilverfahren gleich am Samstag von meinem Psychiater initiiert werden: wie schnell geht das und was tue ich dann?
> eine recht "extreme" Frage: was passiert, wenn ich ins EU-Ausland (zB Österreich) "fliehe". Egal wohin ich gehe, die Polizei wird mich finden, dessen bin ich mir bewusst. Aber kann sie noch etwas tun, wenn ich mal in Österreich bin? Würde die österreichische Justiz eingeschaltet werden und dasselbe Prozedere durchführen wie hier in Deutschland?

Bitte, jeglicher Hinweis wird von mir mit offenen Armen empfangen. Ich danke herzlichst im Voraus!

Vlg, Anna
Anna88 ist offline  
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Alt 30.09.2015, 20:29   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Standard

Hallo Anna

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Er (der Arzt) hat angekündigt, dass, wenn ihm nicht gefällt, was er sieht, er das Betreuungsgericht einschalten wird, welches mittels der Einrichtung einer Betreuung eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie mit PEG-Ernährung veranlassen soll.
Der Arzt kann durchaus eine Betreuung anregen. Damit ist aber noch lange kein Automatismus zur Zwangseinweisung und schon garnicht zur Zwangsbehandlung festgelegt.


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
All dies ist, laut meines Psychiaters, möglich, auf Basis seiner fachärzlichen Einschätzung, dass bei mir die Steuerungsfähigkeit/Willensfreiheit nicht mehr gegeben ist.
So, wie Du Deine Situation geschildert hast, scheinst Du durchaus in der Lage zu sein, Deine Situation, die darin liegenden Risiken und Deine Vorstellungen dazu zu erkennen und abwägen zu können. Zumindest jetzt machst Du meines Erachtens den Eindruck durchaus einen"freien Willen" zu haben und auch äußern zu können.
Es ist allerdings schon so, dass ein Mensch ab einem (für jeden individuell zu beurteilenden) unterernährten Zustand seine Steuerungsfähigkeit und Einschätzungsfähigkeit (bzgl. der eigenen Situation und der Umgebung) verliert.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Auf meine Reaktion/meinen Vorschlag hin, dass ich an dieser Stelle dann die Therapie abbrechen möchte hat er erwidert, dass er dann die Polizei rufen würde.
Das kann er tun. Aber was soll die Polizei tun? Sie könnte den PsychDienst alarmieren und das Gericht.
Wenn Du in einer solchen Situation ruhig bleibst und so klar wie hier im Forum Deine Positionen vertrittst, muss erst mal nachgewiesen werden, worin den die "akute" Gefahrensituation besteht. Die wäre für eine Unterbringung nach dem PsychKG notwendige Voraussetzung für eine Unterbringung.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Meine Fragen nun:
> habe ich ein Recht (im Rechtsstaat Deutschland) dazu?
Ein Suizid ist in Deutschland glücklicherweise nicht mehr strafbar. Das wäre auch der völlige Blödsinn.


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
> nützt mir die Verfassung einer Patientenverfügung zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas oder sind alle meine Ausagen darin Null und Nichtig, da ich sie im Zustand extremen Untergewichts geäußert/verfasst habe?
Eine Patientenverfügung ist durchaus sinnvoll, weil man da die Arten und die Grenzen der gewünschten Behandlung bestimmen kann. Ebenso kann man auch bestimmen, dass bestimmte Behandlungen nicht gewünscht werden.
Du kannst zwar auch reinschreiben, dass man z.B. Geräte abschaltet (im Sinne von aktiver Sterbehilfe), aber das ist kontraproduktiv, weil sich keiner daran halten darf und darüber Deine freie Willens- oder Entscheidungsfähigkeit angezweifelt werden könnte (also raus lassen).
Wenn jemand bei dem Schreiben der Patientenverfügung dabei ist und bestätigt, dass Du in diesem Sinne willensfähig bist, dann ist da nix dran zu rütteln. (Den von Dir erwähnten Psychiater würde ich da aber nicht auf den Plan rufen...)


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
> sollte ich gegenüber meinem Psychiater/Richtern/Gutachtern ehrlich bzgl. meiner potentiellen Suizidalität sein oder sollte ich diese besser verschweigen/lügen, um nicht alles noch schlimmer zu machen?
Ehrlich währt am besten.
Aber als allererstes solltest Du Dir selber gegenüber ehrlich sein und Dich selber hinterfragen, was Deine Suizidalität eigentlich ist bzw. was sie bedeutet. Denn:
Willst Du dich wirklich suizidieren, dann räumst Du dich ab und fertig. Du machst keinen Bohai darum.
Also wie weit ist Deine Suizidalität nur ein Hilferuf nach Zuwendung, Hilfe oder sonst was.
Oder:
Wie weit ist die Suizidalität nur eine angelernte und nach langen Jahren im Unterbewußtsein verankerte Technik, mit der Du andere bewegst, sich in Deinem Sinne zu verhalten. (Ich vermute, dass Du nicht bewußt darüber nachdenkst, wie weit Du mit Deiner Suizidalität andere zu bestimmten Verhaltenweisen bewegst - und dann bewußt einsetzt)


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
> auf Basis welcher Kriterien wird/kann ein Gutachter festmachen, ob ich noch über Steuerungsfähigkeit/freien Willen verfüge?
Nimm mal die Suchfunktion buddel im Forum nach. Da ist schon vieles geschrieben worden. Aber trotz allem gibt es keine festen Kriterien, die jeder Gutachter berücksichtigen muss. Da haben die Gutachter Spielraum. (Andererseits würde man im Fall das es feste Kriterien gibt, an die sich alle Gutachter und das auch noch ausschliesslich halten müssen, auch nicht weiterkommen: Damit wären alle Gutachter austauschbar und vor allem jederzeit auszutrixen.)

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
> sollte eine Unterbringung im Eilverfahren gleich am Samstag von meinem Psychiater initiiert werden: wie schnell geht das und was tue ich dann?
Wenn Dein Psychiater am Samstag arbeiten will? Bitte. Soll er doch. mach Dir einen schönen Samstag, und zwar da, wo Dein Psychiater NICHT arbeitet.

Wie schnell geht das? Tolle Frage. Angenommen der Psychiater wollte sich selbst ernst nehmen, dann geht das von jetzt auf gleich und nicht erst am Samstag. Er muss nur den PsychDienst anrufen, die Polizei und das Gericht. Wenn er es wirklich brenzlig fände, könnte er das alles schon angeleiert haben, während Du noch bei ihm gesessen hast.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
> eine recht "extreme" Frage: was passiert, wenn ich ins EU-Ausland (zB Österreich) "fliehe". Egal wohin ich gehe, die Polizei wird mich finden, dessen bin ich mir bewusst. Aber kann sie noch etwas tun, wenn ich mal in Österreich bin? Würde die österreichische Justiz eingeschaltet werden und dasselbe Prozedere durchführen wie hier in Deutschland?
Die Deutsche Polizei wird Dich z.B. in Österreich oder im sonstigen Ausland nicht finden.
Dein Problem, dass Dich in diese Situation gebracht hat, findet Dich allerdings schneller, als Du vor ihm weglaufen kannst - egal wohin.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Meine ehrliche Einstellung hierzu: meine steuerungsfähigkeit ist gegeben und ich entscheide mich mit freiem Willen und im vollsten Besitz meiner geistigen Kräfte für das Leben (und den potentiellen) Tod mit (und durch) die Magersucht. Ich bin krankheitseinsichtig und ich weiß, dass ich an der Krankheit sterben könnte und ich will es so. Ich bin potentiell suizidal und selbstgefährdend und ich bin mir dessen bewusst. Und meiner Meinung nach ist das mein Recht. Es ist mein Leben und auch mein Tod. Ich bin nicht fremdgefährdend. Ich erwarte keine Sterbehilfe/Beihilfe zum Tod. Ich erwarte nicht einmal, dass mir jemand dabei tatenlos zusieht (siehe Wunsch des Therapieabbruchs). Ich möchte einfach nur in Ruhe gelassen werden und mein Leben und meinen Tod so gestalten wie ich möchte.
Respekt! Ich finde, das ist eine klare Äusserung.
Wenn ich Dein Betreuer wäre, dann würde ich Dich genauer ,
fragen wollen, was Deine Vorstellung von "Deinem Leben" und "Deinem Tod" ist. Aber das gehört nicht hier ins Forum.

Ich habe gerade aktuell eine Betreute, die ebenfalls magersüchtig ist, aber schon lange nicht mehr ihre Wünsche oder Gedanken so klar äußern kann, da sie aufgrund der Unterernährung halluziniert und auch massive (wahrscheinlich auch dauerhaft bleibende) körperliche Schäden davongetragen hat. In ihrem Fall besteht schon lange eine Betreuung und sie ist auch schon länger im Krankenhaus (auch ohne Unterbringungsbeschluss).
Brandaktuell stellt sich die Frage, wie soll ich mich als Betreuer entscheiden? Nach dem Willen oder nach dem Wohl der Betreuten.
Und gleichzeitig stellt sich die Frage auch den Behandlern im Krankenhaus: Sollen sie sich nach dem Willen der Patientin oder dem hippokratischen Eid verhalten?
Blöderweise stellt sich beiden Fragestellungen (die für den Betreuer und die Behandler) auch noch ein weiteres Problem:
Was ist, wenn das Richten nach dem Wohl oder dem Hippokratischen Eid gleichzeitig bedeutet, das die Betreute/Patientin dadurch nur fortgesetzt gequält wird. Das will auch keiner. Und die Entscheidung - egal wie sie gefällt wird - bringt Betreuer und Behandler in eine haftungsrechtliche Zwickmühle. Das ist schon nicht schön, aber wie unschön ist das ganze erst für die Betreute bzw. die Patientin?

Ich hoffe, dass Dir das erspart bleibt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.09.2015, 20:45   #3
Stammgast
 
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Beiträge: 992
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Meine Fragen nun:
> habe ich ein Recht (im Rechtsstaat Deutschland) dazu?
Ein Suizid ist in Deutschland glücklicherweise nicht mehr strafbar. Das wäre auch der völlige Blödsinn.
Genau: Suizid bei Todesstrafe verboten.

Sorry für den Kalauer, aber der musste jetzt sein.

_________________________________________
Nun aber ernsthaft:

@ Anna

Rechtliche Probleme bereitete in Deutschland immer nur der assistierte Suizid und das auch nur für den Assistenten.

Im großen und ganzen kann ich Imre nur beflichten. Du machst nicht den Eindruck, dass du derzeitig unter einem Kontrollverlust leidest. Darum sehe ich im Moment überhaupt keinen Spielraum, eine Betreuung einzurichten. Meines Erachtens sind bei dir die Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 BGB nicht erfüllt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 30.09.2015, 23:45   #4
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Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ein Suizid ist in Deutschland glücklicherweise nicht mehr strafbar. Das wäre auch der völlige Blödsinn.
Suizid war aber in Deutschland noch nie strafbar...jedenfalls solange man der Suizidierende ist und nicht anderweitig (durch irgendwie geartete Einflussnahme) am Geschehen beteiligt ist...

Spätestens nach dem Erfolg ist ja eh jegliche Bestrafung ausgeschlossen...
Miezekatze ist offline  
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Alt 01.10.2015, 00:41   #5
Forums-Geselle
 
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Standard MAGERSUCHT

Hallo Anna88,
mit Magersucht kenne ich mich nicht so aus aber ich war heute bei einem MS kranken Mann. Er ist jetzt 38 J. alt, seit 20 Jahren krank, kann sich so gut wie nicht mehr bewegen. Du glaubst nicht, was er in dieser Zeit mitgemacht hat. Aber er möchte l e b e n .
Können wir irgendwas für Dich tun das Dir helfen würde?
Motzerella
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Alt 01.10.2015, 20:55   #6
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Moin Mietzekatze

Zitat:
Zitat von Miezekatze Beitrag anzeigen
Suizid war aber in Deutschland noch nie strafbar...jedenfalls solange man der Suizidierende ist und nicht anderweitig (durch irgendwie geartete Einflussnahme) am Geschehen beteiligt ist...

Deutschland ist nicht gleich Deutschland.
In der DDR gab es wohl durchaus einen Strafrechtsparagraphen dazu.
Im Dritten Reich wurde das (glaube ich zumindest) auch anders gesehen als heute. Wie schnell sich das in BRD-Zeiten geändert hat, ist dann auch noch die Frage. Zumindest an die Rechtshistoriker im Forum.

Und wäre die christliche Religion/Kirche hier die Gesetzgebende, dann wäre Suizid auf jeden Fall strafbewehrt. Nix mehr mit in den Himmel kommen und sich auf Wolke 7 mit einer Schalmei auf ewig langweilen müssen...

MfG

Imre
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Alt 02.10.2015, 11:08   #7
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Vielen, vielen herzlichsten Dank für all eure Hinweise und Worte!

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Der Arzt kann durchaus eine Betreuung anregen. Damit ist aber noch lange kein Automatismus zur Zwangseinweisung und schon garnicht zur Zwangsbehandlung festgelegt.Imre
Korrekt, soweit ich es verstanden habe, muss ich angehört werden, solange kein AKUT lebensbedrohlicher Zustand/ keine akute Gefahr für mein eigenes Leben/ Selbstgefährdung besteht (dann würde über eine einstweilige Verfügung eine sofortige Unterbringung/ vorübergehende Betreuung eingeleitet werden, und ich erst zu einem späteren Zeitpunkt angehört werden). Selbst wenn aber der der lebensbedrohliche Zustand nicht akut sondern nur potentiell ist, so muss ich im Rahmen meiner Anhörungen und v.a. einer psychiatrischen Begutachtung meinen "freien Willen" nachweisen. Und das wird mir angesichts meines derzeitigen Gewichts und meines Krankheits-/Behandlungsverlaufs nahezu unmöglich sein, befürchte ich. Man wird mir vorwerfen, dass ich über keinen "freien Willen" verfüge, da ich das Leben und den Tod in, mit und durch die Magersucht als einzige Alternative in mir trage und die Alternative des Lebens und des Verzichtes auf die Magersucht nie ersthaft und langfristig genug versucht habe. Letzterem widerspreche ich jedoch eindeutig. Ich befürchte nur, dass hier abermals das kurzfristig erreichte erhöhte Körpergewicht (im Rahmen der "Alternativversuche") das entscheidende Kriterium sein wird, und jenes Gewicht hat sich in den letzten 7 Jahren nie im Bereich des Normalgewichts befunden.


Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Zumindest jetzt machst Du meines Erachtens den Eindruck durchaus einen"freien Willen" zu haben und auch äußern zu können.
Es ist allerdings schon so, dass ein Mensch ab einem (für jeden individuell zu beurteilenden) unterernährten Zustand seine Steuerungsfähigkeit und Einschätzungsfähigkeit (bzgl. der eigenen Situation und der Umgebung) verliert.Imre
Siehe meine Äußerung oben.

Ich bin derzeit auf der verzweifelten Suche nach einem psychiatrischen Fachgutachter (zuständig für den Bereich des Amtsgerichts Münchens), der mich bezüglich der Indikatoren für/gegen vorhandene Steuerungsfähigkeit/ freien Willen informieren kann und mir evt. sogar ein Gutachten erstellen könnte, das attestiert, dass ich über eben jene verfüge (und evt. auch meine Einwilligungsfähigkeit zu meiner Patientenverfügung (s.u.) attestieren könnte).

>>> Bitte: hat irgendwer von euch irgendwelche Tipps/ Hinweise/ Unterstützungsmöglichkeiten???????

Ich habe bereits schon online recherchiert, die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München kontaktiert, etliche Psychiater durchtelefoniert - ohne den geringsten Erfolg.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Eine Patientenverfügung ist durchaus sinnvoll, weil man da die Arten und die Grenzen der gewünschten Behandlung bestimmen kann. Ebenso kann man auch bestimmen, dass bestimmte Behandlungen nicht gewünscht werden.
Du kannst zwar auch reinschreiben, dass man z.B. Geräte abschaltet (im Sinne von aktiver Sterbehilfe), aber das ist kontraproduktiv, weil sich keiner daran halten darf und darüber Deine freie Willens- oder Entscheidungsfähigkeit angezweifelt werden könnte (also raus lassen).
Wenn jemand bei dem Schreiben der Patientenverfügung dabei ist und bestätigt, dass Du in diesem Sinne willensfähig bist, dann ist da nix dran zu rütteln. (Den von Dir erwähnten Psychiater würde ich da aber nicht auf den Plan rufen...)
Ich habe eine Patientenverfügung (einschließlich einer Erklärung zu meinen Wertvorstellungen) verfasst und mir von einem Allgemeinarzt meine Einwilligungsfähigkeit zu dieser bzw. meinen "freien Willen" attestieren lassen.
Jedoch habe ich die Befürchtung, dass diese Patientenverfügung nicht greifen wird:
- da es sich bei attestierenden Arzt nur um einen Allgemeinarzt, nicht um einen Facharzt/Psychiater handelt
- da ich die Patientenverfügung (einschließlich Attest) gestern erstellt/ auf gestern datiert habe. Wenn ich in kommenden 3 Tagen zwangseingewiesen werde auf Basis einer fachärztlichen Einschätzung, dass ich nicht über einen freien Willen verfüge und ausschließlich krankheitsgetrieben handle, wird mir diese dann auch nichts nützen. Ich habe ja die Patientenverfügung im akut bereits erkrankten Zustand verfasst.
- Zudem greift einen Patientenverfügung doch nur dann, wenn ich"ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann" (so die Formulierung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die ich auch in meine Patientenverfügung übernommen habe), sprich wenn ich sozusagen nicht mehr wirklich ansprechbar bin, oder? Sollte ich das re-/um-formulieren?



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn Dein Psychiater am Samstag arbeiten will? Bitte. Soll er doch. mach Dir einen schönen Samstag, und zwar da, wo Dein Psychiater NICHT arbeitet.
ich habe einen Therapietermin bei ihm am Donnerstag. Vergangene Woche habe ich kurz angedeutet, dass ich ja auch einfach nicht mehr erscheinen könnte. Für den Fall hat er angekündigt umgehend die Polizei zu alarmieren.



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die Deutsche Polizei wird Dich z.B. in Österreich oder im sonstigen Ausland nicht finden.
- spätestens wenn ich in einer Jugendherberge o.ä. einchecke, werde ich gefunden werden können.
- zudem werde ich mich dort lange aufhalten müssen, d.h. ich muss mir zumindest einen Gelegenheitsjob und eine kleine längerfristige Bleibe suchen. >> ich werde gefunden werden können
- ich müsste ja rein theoretisch eine "falsche Identität" annehmen und mein Handy hier in Deutschland irgendwo in den Mülleimer werfen um nicht gefunden werden zu können oder?

Ich habe mich bei der Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt: sollte ich "fliehen", so würde die Deutsche Polizei/Behörden via einstweilige Verfügung (meine Anhörung nicht nötig, "Verdacht" auf fehlenden "freien Willen" ausreichend) meine Zwangsunterbringung durchsetzen, die ausländischen Behörden um "Amtshilfe" ersuchen, welche mich anschließend aufsuchen und nach Deutschland überführen würden, wo dann zunächst einmal der Beschluss der deutschen Behörden umgesetzt werden würde (Zwangsunterbringung via einstweiliger Verfügung).

Ist das korrekt so?

Vielen, vielen Dank für jedwede (schnelle?) Antwort! Danke!!!!
Anna88 ist offline  
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Alt 02.10.2015, 15:31   #8
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Moin Anna

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Selbst wenn aber der der lebensbedrohliche Zustand nicht akut sondern nur potentiell ist, so muss ich im Rahmen meiner Anhörungen und v.a. einer psychiatrischen Begutachtung meinen "freien Willen" nachweisen.
Nein. Du bist nicht in der Nachweispflicht, sondern derjenige, der etwas von Dir will und behauptet, Du hättest nicht mehr alle Tassen im Schrank.


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Ich bin derzeit auf der verzweifelten Suche nach einem psychiatrischen Fachgutachter (zuständig für den Bereich des Amtsgerichts Münchens), der mich bezüglich der Indikatoren für/gegen vorhandene Steuerungsfähigkeit/ freien Willen informieren kann und mir evt. sogar ein Gutachten erstellen könnte, das attestiert, dass ich über eben jene verfüge (und evt. auch meine Einwilligungsfähigkeit zu meiner Patientenverfügung (s.u.) attestieren könnte).
Wieso bist DU auf der Suche? Und wieso willst Du ein Gutachten?
Du müßtest das als Auftraggeberin auch noch bezahlen - und das ist nicht billig.


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Ich habe eine Patientenverfügung (einschließlich einer Erklärung zu meinen Wertvorstellungen) verfasst und mir von einem Allgemeinarzt meine Einwilligungsfähigkeit zu dieser bzw. meinen "freien Willen" attestieren lassen.
Das ist doch OK so und üblicherweise auch ausreichend.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Jedoch habe ich die Befürchtung, dass diese Patientenverfügung nicht greifen wird:
- da es sich bei attestierenden Arzt nur um einen Allgemeinarzt, nicht um einen Facharzt/Psychiater handelt
Schön, wenn das ein Facharzt macht, aber der Hausarzt reicht aus. Stell Dir vor, jeder würde wg. einer Patientenverfügung zum Psychiater rennen. Der hat von den somatischen Gebrechen der jeweiligen Patienten keine Ahnung und kann deshalb auch nicht zum Thema Patientenverfügung beraten. Unabhängig davon gäbe es dann nicht genug Psychiater.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
- da ich die Patientenverfügung (einschließlich Attest) gestern erstellt/ auf gestern datiert habe. Wenn ich in kommenden 3 Tagen zwangseingewiesen werde auf Basis einer fachärztlichen Einschätzung, dass ich nicht über einen freien Willen verfüge und ausschließlich krankheitsgetrieben handle, wird mir diese dann auch nichts nützen.
Eine Patientenverfügung greift dann, wenn Du selber nix mehr sagen kannst und auch dann, wenn Du selber nix mehr sagen darfst, weil Deine aktuelle Willensfähigkeit in Zweifel gezogen wird. Genau dafür macht man ja schließlich eine Patientenverfügung.


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
- Zudem greift einen Patientenverfügung doch nur dann, wenn ich"ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann" (so die Formulierung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die ich auch in meine Patientenverfügung übernommen habe), sprich wenn ich sozusagen nicht mehr wirklich ansprechbar bin, oder? Sollte ich das re-/um-formulieren?
siehe oben


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
ich habe einen Therapietermin bei ihm am Donnerstag. Vergangene Woche habe ich kurz angedeutet, dass ich ja auch einfach nicht mehr erscheinen könnte. Für den Fall hat er angekündigt umgehend die Polizei zu alarmieren.
Wenn jemand eine Therapie machen will, dann ist es unbedingte Voraussetzung, dass Therapeut und Patientin sich gegenseitig vertrauen. Wenn Du Deinem Therapeuten nicht mehr über den Weg trauen kannst, dann ist eine erfolgversprechende Therapie unmöglich.
Die Drohung des Therapeuten, die Polizei rufen zu wollen, halte ich für unprofessionelles Herumgeeiere. Was will er denn der Polizei sagen???


Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Ich habe mich bei der Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt: sollte ich "fliehen", so würde die Deutsche Polizei/Behörden via einstweilige Verfügung (meine Anhörung nicht nötig, "Verdacht" auf fehlenden "freien Willen" ausreichend) meine Zwangsunterbringung durchsetzen, die ausländischen Behörden um "Amtshilfe" ersuchen, welche mich anschließend aufsuchen und nach Deutschland überführen würden, wo dann zunächst einmal der Beschluss der deutschen Behörden umgesetzt werden würde (Zwangsunterbringung via einstweiliger Verfügung).

Ist das korrekt so?
Nö!
Bzw. nur dann, wenn Du strafrechtlich gesucht wirst.

Ansonsten müßte mindestens ein Unterbringungsbeschluss konkret vorliegen und darüber hinaus die akute Gefahr (betonung auf akut) extra noch mal begründet sein.
Dann würde Dich die örtliche Polizei vielleicht auf die Liste gerade vermissten Personen setzen, die im Fall des zufälligen Antreffens der Unterbringung zugeführt würden (und auch das nur vielleicht).
Ansonsten bist Du nicht Angela Merkel, hinter der wild hergesucht werden würde, wenn sie von der Bildfläche verschwindet (lies mal das Buch "Die Eisläuferin", das ist lesenswert und humorvoll).

Du solltest mal ganz schnell von der Angst runterkommen, zwangsweise eingewiesen zu werden. Es macht fast den Eindruck, als würdest Du Dich da direkt hineinsteigern.
Also cool bleiben, sonst packt die eine fette Paranoia, wegen der eine Unterbringung überhaupt erst notwendig werden könnte.

MfG

Imre
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