Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung nach was und überhaupt? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke!
Ich lass alles mal nebeneinander anlaufen. Leider ist das Heim in einem anderen Amtsgerichtsbzirk, ich kenne weder die Richter ...
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#11 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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Danke!
Ich lass alles mal nebeneinander anlaufen. Leider ist das Heim in einem anderen Amtsgerichtsbzirk, ich kenne weder die Richter da noch die Leute vom psychiatrischen Dienst. Wenn ich nach 11 PsychKG anrege, an wen wende ich mich da konkret, wisst ihr das? Ordnungsamt, Gesundheitsamt (Psych. Dienst) ? Die Betreuungsbehörde, die früher für sie zuständig war und sie kennt, will mir auch helfen, weiß sowas aber auch nicht genau. HIer sind die Behörden auch überall irgendwie anders aufgeteilt, wer genau für was zuständig ist. Der Richter sagte mir auch schon, ich müsse sehr genau argumentieren, damit er was als Grundlage hat. Das war zur Anhörung für die Betreuung, die klar durchgehen wird gegen ihren Willen, aber wir haben schon mal über die Unterbringung geredet. Dieser finanzielle Schaden, da geht bei uns hier am Amtsgericht übrigens keine Betreuung durch. Meine Kollegin hat einen Fall mit einer FRau Mit Psychose, die keinen hereinlässt, aber ansonsten harmlos ist. Eigentumswohnung, bei der was gemacht werden muss, neuer Zähler nach neuer gesetzlicher Vorschrift. Es drohen hohe Strafgebühren für sie, wenn sie die Tür nicht aufmacht und das machen lässt, aber meine Kollegin bekommt keine Erlaubnis, dafür in die Wohnung zu gehen. Vermögensschaden ist subsidiär gegenüber dem Recht darauf, niemanden in die Wohnung lassen zu müssen. Ich hoffe einfach alles zusammen, drohender Vermögenssschaden plus Eigengefährdung durch wahnhaftes Verhalten durch völliges Verkennen der Realität plus Pflegelücke. Ich kann halt nur schreiben,d ass es wahrscheinlich so sein wird, da es vorhe rnicht so war. Das ist aber 1 1/2 Jahre her und sie hat ziemlich abgebaut. |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es sollte kein Problem sei das Ordnungsamt mit dieser Frage anzurufen oder?
Die jeweiligen Zuständigkeiten isnd in fast allen Bundesländern nicht einheitlich geregelt also hilft nur konkretes Nachfragen vor Ort. In Hessen gibt es z.B. derzeit kein PsychKG sondern nur das HFE (Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz) |
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#13 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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nein, das ist absolut kein Problem, das werde ich machen! Einfachste Lösung überhaupt, wegen Brett vor Kopf nicht daran gedacht.....
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