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geschlossene Unterbringung-ärztliches Attest

Dies ist ein Beitrag zum Thema geschlossene Unterbringung-ärztliches Attest im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nachdem ich die Beträge zur Unterbringung hoch und runtergelesen haben, bin ich mir trotzdem nicht im Klaren darüber, ob ...


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Alt 06.12.2015, 18:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard geschlossene Unterbringung-ärztliches Attest

Hallo,


nachdem ich die Beträge zur Unterbringung hoch und runtergelesen haben, bin ich mir trotzdem nicht im Klaren darüber, ob ich meinem
Antrag (im Wege der einst. Anordnung) auf Unterbringung in psych. Klinik wegen Eigengefährdung ein ärztliches Attest beifügen
muss ? ?

Der Hausarzt hat die Betreute, die hochgradig dementiell erkrankt aber ansonsten noch gesund ist, seit über einem Jahr nicht gesehen.
Ich weiß gar nicht, was dieser attestieren könnte. Fraglich ist, ob er auch bereit wäre die Betreute zu Hause aufzusuchen, um sich ein Bild zu machen.

Grüße
Caro
Caro ist offline  
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Alt 06.12.2015, 20:35   #2
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Ich würde ja den Arzt nehmen, der die Einweisung in die Psych-Klinik epfohlen/verordnet hat. Der wird das bestimmt entsprechend attestieren können.
Warum hat denn der Hausarzt Deinen Betreuten über ein Jahr nicht mehr gesehen?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 06.12.2015, 21:26   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hallo Caro,
Juristen würden jetzt sagen: "Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz."
In § 331 FamFG steht die Antwort auf deine Frage.
Viel Erfolg
Schnieder ist offline  
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Alt 07.12.2015, 09:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
bin ich mir trotzdem nicht im Klaren darüber, ob ich meinem
Antrag (im Wege der einst. Anordnung) auf Unterbringung in psych. Klinik wegen Eigengefährdung ein ärztliches Attest beifügen
muss ? ?
wenn du ein Attest bekommen kannst dann solltest du das unbedingt versuchen/beilegen. Andererseits gibts inzwischen immer mehr Menschen die grundsätzlich nicht zum Arzt gehen, die keinen Hausarzt haben- egal was man als Betreuer veranstaltet.

Du schreibst: im Wege der einstweiligen Anordnung, also das bedeutet evtl. Gefahr im Verzug?
Wenn ich z.B. zu der Einschätzung gelange, jetzt ist es allerhöchste Eisenbahn und die Situation ohne Klinikaufenthalt nicht mehr zu halten dann bespreche ich das als Erstes mal mit dem Aufnahme/Stationsarzt der zuständigen Psychiatrie. Ich versuche schon zu einer realen Einschätzung der Gefahrenlage zu kommen.
Sollte es tatsächlich derart bedrohlich werden dann spreche ich zunächst auch ohne Attest die Unterbringung aus und versuche sie umzusetzen- was in der Regel klappt. Sobald derjenige in der Klinik ist wird auch das Attest ausgestellt.

Sollte du eine "weniger" schwerwiegende Gefahrenlage haben aber nirgendwo die Möglichkeit ein Attest zu bekommen dann kannst du den Antrag trotzem stellen. Bei uns wird in der Regel dann immer sehr schnell der schnellste Gutachter losgeschickt.
Letztendlich hat das Gericht selbst eine Amtsermittlungspflicht, die man als Betreuer sicher nicht überstrapaziert aber doch auch beachtet.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.12.2015, 16:18   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo Michaela,

ich bin deinem Vorschlag gefolgt:

ich habe den Antrag auf Unterbringung gestellt ohne ein ärztliches Attest beizufügen, was auch von keiner Seiter moniert wurde!!
Das Gericht ist so verfahren, wie du es beschrieben hast: es wurde ein Gutachter bestellt.

Danke !!

Caro
Caro ist offline  
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