Dies ist ein Beitrag zum Thema geschlossene Unterbringung-ärztliches Attest im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nachdem ich die Beträge zur Unterbringung hoch und runtergelesen haben, bin ich mir trotzdem nicht im Klaren darüber, ob ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
|
Hallo,
nachdem ich die Beträge zur Unterbringung hoch und runtergelesen haben, bin ich mir trotzdem nicht im Klaren darüber, ob ich meinem Antrag (im Wege der einst. Anordnung) auf Unterbringung in psych. Klinik wegen Eigengefährdung ein ärztliches Attest beifügen muss ? ? Der Hausarzt hat die Betreute, die hochgradig dementiell erkrankt aber ansonsten noch gesund ist, seit über einem Jahr nicht gesehen. Ich weiß gar nicht, was dieser attestieren könnte. Fraglich ist, ob er auch bereit wäre die Betreute zu Hause aufzusuchen, um sich ein Bild zu machen. Grüße Caro |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
|
Ich würde ja den Arzt nehmen, der die Einweisung in die Psych-Klinik epfohlen/verordnet hat. Der wird das bestimmt entsprechend attestieren können.
Warum hat denn der Hausarzt Deinen Betreuten über ein Jahr nicht mehr gesehen?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Du schreibst: im Wege der einstweiligen Anordnung, also das bedeutet evtl. Gefahr im Verzug? Wenn ich z.B. zu der Einschätzung gelange, jetzt ist es allerhöchste Eisenbahn und die Situation ohne Klinikaufenthalt nicht mehr zu halten dann bespreche ich das als Erstes mal mit dem Aufnahme/Stationsarzt der zuständigen Psychiatrie. Ich versuche schon zu einer realen Einschätzung der Gefahrenlage zu kommen. Sollte es tatsächlich derart bedrohlich werden dann spreche ich zunächst auch ohne Attest die Unterbringung aus und versuche sie umzusetzen- was in der Regel klappt. Sobald derjenige in der Klinik ist wird auch das Attest ausgestellt. Sollte du eine "weniger" schwerwiegende Gefahrenlage haben aber nirgendwo die Möglichkeit ein Attest zu bekommen dann kannst du den Antrag trotzem stellen. Bei uns wird in der Regel dann immer sehr schnell der schnellste Gutachter losgeschickt. Letztendlich hat das Gericht selbst eine Amtsermittlungspflicht, die man als Betreuer sicher nicht überstrapaziert aber doch auch beachtet. |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
|
Hallo Michaela,
ich bin deinem Vorschlag gefolgt: ich habe den Antrag auf Unterbringung gestellt ohne ein ärztliches Attest beizufügen, was auch von keiner Seiter moniert wurde!! Das Gericht ist so verfahren, wie du es beschrieben hast: es wurde ein Gutachter bestellt. Danke !! Caro |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|