Dies ist ein Beitrag zum Thema Einweisung der Betreuten in die Psychiatrie? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend Zusammen
Ich bin jetzt seit knapp einem Jahr ehrenamtliche Betreuung, es läuft soweit recht gut, bisher keine Katastrophen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2014
Beiträge: 32
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Guten Abend Zusammen
![]() Ich bin jetzt seit knapp einem Jahr ehrenamtliche Betreuung, es läuft soweit recht gut, bisher keine Katastrophen .Nun habe ich aber doch mal eine Frage... habe eben mit meinem Schützling telefoniert, welcher eine sehr gute Bekannte hat, die ebenfalls unter Betreuung steht. Soweit er weiss, hat sie das "volle Programm" - die Betreuerin hat also alle Aufgabenkreise inne. Nun versteht sich die Bekannte wohl mit dieser Betreuerin überhaupt nicht. Sie wurde ihr nach ihrem Umzug vom Gericht zugewiesen. Nun zum aktuellen Sachverhalt, um welchen es geht: die zu Betreuende ist psychisch krank (mehrere verschiedene Diagnosen) und Alkoholikerin. Sie war schon diverse Mal bei der Engiftung. In letzter Zeit hat sie sich laut meinem Betreuten relativ gut gehalten - was auch immer das heissen mag. Die Betreuerin hat jetzt wohl der Bekannten nach ihrer letzten Engiftung (die noch nicht lang her ist) "gedroht", sollte sie wieder rückfällig werden, würde sie sie wegsperren lassen. Sie würde sie (auf Dauer) einweisen lassen. Das wohl ihre Worte. Die Betreute ist derzeit wohl regelrecht einer Panik nahe deshalb. Nun meine Frage (ich wälze derzeit das Betreuerhandbuch, aber vielleicht hat ja jemand die Antwort direkt parat: kann die Betreuerin eine (dauerhafte/ längerfristige) Einweisung in die Psychiatrie oder sonst eine Einrichtung veranlassen wegen erneutem Alkoholkonsum? Aufenthaltsbestimmung hat sie definitiv inne, ebenso Gesundheitssorge. Danke fürs Lesen und Eure Tipps, BB, Louise PS: Kleinigkeiten editiert, nicht inhaltlich Relevantes Geändert von Louise (13.12.2015 um 18:33 Uhr) |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Rechtsprechung zur Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon. Einen freien Willen vorausgesetzt, hat man das Recht, sich totzusaufen. Liebe Grüße, Janina |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2014
Beiträge: 32
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Ganz herzlichen Dank, Janina
Habe jetzt dank Deiner Antwort ein wenig im BGB geschmöckert und die passenden Urteile/ Links gelesen . Ich denke, in dem Fall kann er ihr ein wenig die Panik nehmen.
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich will den Optimismus nicht dämpfen aber mit diesen wenigen Infos wird das nichts werden mit dem Antworten- und auch nicht der Beruhigung oder weiterer Unruhe.
Ich finde es grundsätzlich problematisch einer Betreuten einer Kollegin "helfen" zu wollen. Damit will ich dich bestimmt nicht angreifen aber das Thema: geht Unterbringung oder geht sie nicht lässt sich so nicht abhandeln. Das Lesen von diesem oder jenem Urteil nützt auch nichts. Entscheidend sind die Diagnosen und der Krankheitsverlauf sowie die Folgekrankheiten die aus der Sucht entstehen. Erst wenn man darüber mehr weiss könnte u.U. eine Wahrscheinlichkeitsaussage getätigt werden. Zitat:
![]() Meiner Meinung nach hilfst du am meisten wenn du die Kollegin über die Ängste ihrer Klientin informierst. Ansonsten würde ich mich in jeder Hinsicht raushalten und Auskünfte a la: das geht, das geht nicht, auf gar keinen Fall tätigen. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2014
Beiträge: 32
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Hallo Michaela,
auch Dir vielen lieben Dank . Mit "ihr" habe ich keinerlei Kontakt. Ich habe sie vor über einem Jahr einmal ganz kurz kennen gelernt, das wars (und bin - ganz persönlich - der laienhaften Meinung, dass hier eine längerfristige Unterbringung, betreutes Wohnen o. ä. nicht von Schaden wäre). Mein Betreuter und sie haben auch nur noch sporadisch Kontakt, seitdem er im Seniorenheim wohnt (da er von dort aus nicht mehr viel tun kann, um ihr beizustehen). Derzeit ruft sie aber wohl wieder sehr häufig bei ihm an, weil sie "panisch" ist ob der Aussage ihrer Betreuerin. Das kann dann soweit gehen, dass bei ihm jede Stunde das Handy klingelt - Tag und Nacht. Ich kann daher weder der Kollegin etwas sagen bzgl. der Ängste ihrer Betreuten, noch der Betreuten selbst. Mir geht es hauptsächlich darum, meinem Betreuten die rechtliche Lage zu schildern, damit er am Telefon ihr gegenüber entsprechend reagieren kann. Daher kommt meine Frage. BB, Louise Geändert von Louise (13.12.2015 um 21:09 Uhr) |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
Zitat:
Ich kann mich nur wiederholen: ob eine langfristige Unterbringung bei einem Alkoholiker möglich ist lässt sich nur mit ja und auch mit nein beantworten. Es kommt auf die Einzelheiten und näheren Umstände an. |
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#7 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin Louise
Zitat:
Kümmere Dich um ihn und dass er die vielen Telefonate auf ein Maß eingrenzt, dass es ihn nicht selber umhaut. Die Bekannte deines Betreuten muss sich schon ein wenig selber helfen, wenn sie nicht schon alleine wg. des Telefonterrors Ärger bekommen will. Hier - und insbesondere DIR - sollte es nicht um die Bekannte, sondern um Deinen Betreuten gehen. Die Bekannte hat eine eigene Betreuerin, die sich um sie kümmert (auch wenn es ihr wohl nicht so gefällt...). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2014
Beiträge: 32
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Ich habe ihm - auch schon bevor ich seine Betreuerin wurde - immer wieder gesagt, dass er sich da abgrenzen muss, Distanz wahren und zur Not auch das Handy über Nacht und evtl. auch tagsüber ausmachen/ stumm schalten soll. Das grenzte auch in der Vergangenheit schon des Öfteren an Telefonterror. Ob er es jedoch tut, liegt bei ihm selbst. Er meinte halt gestern: du bist doch Betreuerin, weisst du nicht, ob ..... ? Oder kannst das rausfinden? Wenn ich ihm da einen Gefallen tun kann, dann tu ich das gern, aber da es da keine "einfache" Antwort darauf zu geben scheint, sage ich ihm das so
Ich danke Euch!
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