Dies ist ein Beitrag zum Thema Spontane Einweisung in Psychiatrie im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, danke erstmal für die Informationen und den Austausch und ja, es ist meine erste Unterbrungung, deshalb habe ich damit ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Hallo, danke erstmal für die Informationen und den Austausch und ja, es ist meine erste Unterbrungung, deshalb habe ich damit wenig Erfahrungen und mich an euch gewandt. Außerdem habe ich gestern abend noch mit einem Betreuerkollegen gesprochen, das hat mir auch nochmal Sicherheit gegeben. Ich werde es jetzt so handhaben, dass ich das Heim heute konsultiere und nach den Hintergründen frage, wie es Michaela geschildert hat. Dann werde ich die Psychiatrie, übrigens eine geschlossene Einrichtung, fragen, wie die Nacht war und ob es schon einen Plan gibt, wie es weiter geht. Dann bitte ich sie darum, mir Montag früh, wenn der Alltag wieder läuft, einen ärztlichen Kurzbericht zu faxen und denke, dass ich dann persönlich mit dem Rechtspfleger über den Fall spreche.
Zum Beitrag von Schneider, das Heim konnte mich nicht kontaktieren, da ich den Fall erst übernommen habe und sie vom Betreuerwechsel nichts wussten. Als ich mich telefonisch vorgestlellt habe, konnte mir erst berichtet werden. Danke nochmal an euch. Geändert von Katzenvater (31.12.2015 um 12:37 Uhr) |
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#12 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Da wäre der richtige Ansprechpartner aber der Richter, nicht der Rechtspfleger
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#13 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
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Zitat:
Wie Miezekatze bereits erwähnte ist dies dann Aufgabe des Richters und nicht des Rechtspflegers.
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#14 | |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Ich hab gestern nachmittag auch zwei neue Betreuungen geschickt bekommen, beide sitzen seit November geschlossen in der Psychiatrie und sollen anschliessend nach Betreuungsrecht weiter dort blieben. Der Beschluss nach PsychKG läuft jetzt ganz normal weiter, der geht noch bis Anfang Januar, Attest zur Verlängerung hat das Gericht schon, ich hab in der Psychiatrie angerufen ob weiterhin geplant ist die beiden dazubehalten. Das ist wohl der Fall. Ich geh mir die jetzt nächste Woche angucken und sprech mit dem Arzt, und dann beantrage ich (im Anschluss an die Unterbringung nach PsychKG) die Unterbringung nach Betreuungsrecht Geändert von Miezekatze (31.12.2015 um 14:33 Uhr) |
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#15 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Das PsychKG ist ein Landesgsetz und kann daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Unterbringungsdauern reichen von 2 Tagen (weil eiun Richter spätestens am nächsten Tag anhören muss) bis zu 6 Wochen. Aber auch ein 6-Wochenbeschluss kann verlängert werden. Sollte er dann noch einmal verlängert werden, muss ein gesondertes Gutachten inn Auftrag gegeben werden - wie bei einer zweiten Verlängerung gem. BGB. so isses zumindest in Nds. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#16 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Habe nochmal recherchiert, der Betreute hat seine Medis nicht mehr eingenommen. Dies war dann ggf. der Auslöser der aggressiven Aussetzer dem Pflegepersonal gegenüber. Die Pflegedienstleitung habe dann den Notarzt verständigt, bis dahin hat er sich noch gegen eine Einweisung gewehrt, der Notarzt habe ihn dann aber nach einer längeren Weile Überzeugungsarbeit zum Mitfahren in die Psychiatrie überzeugen können, so dass er freiwillig mitgekommen sei. Die Psychiatrie kann mir tel. kein weiteren Auskünfte geben, die Nacht sei aber ruhig verlaufen, er habe Medis erhalten und heute war er bisher auch schon besser drauf. Aktuell werden die Medis noch eingestellt. Leider steht im Beschluss kein Krankheitsbild, das Heim kann mir dazu nun auch nicht spontan was sagen und die Psychiatrie darf es nicht, nur der Arzt.
Was sagt ihr, ist das noch als Zwangseinweisung zu werten oder könnte es schon freiwillig sein. Möchte auf jeden Fall Montag das Gericht informieren und ggf. mal in der Psychiatrie auflaufen. Einen ruhigen Tag wünsche ich euch Katzenvater |
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#17 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin Katzenvater
Jetzt wird es etwas durcheinander: Einerseits berichtest Du, dass der Notarzt Überzeugungsarbeit geleistet hat und der Betreute freiwillig mit ins Khs gefahren ist. Das würde bedeuten, es gibt gar keinen Beschluss, in dem etwas stehen könnte - und es ist auch keine Unterbringung nach egal welchen §§. Liegt jedoch ein Unterbringungsbeschluss vor, dann war die ganze Übung nicht freiwillig. Zur Diagnose: Die steht nicht unbedingt im Unterbringungsbeschluss drin, sondern in der dazugehörenden Einweisung die durch den Arzt ausgestellt wird. Je nach Arzt kann das auch mal eine fürchterliche Märchenstunde sein und nichts mit den Gegebenheiten zu tun haben. (Wer Schnupfen hat, sollte sich nicht vom Proktologen behandeln lassen... ) MfG Imre
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#18 | |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
das ist mir bekannt, meine Frage zielte auf den Beschluss im vorliegenden Fall ab |
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#19 | |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Da aber bekannt ist, dass sich die Meinungen der Patienten auch schonmal ändern, wird deswegen ja nicht gleich der Beschluss aufgehoben Geändert von Miezekatze (31.12.2015 um 14:15 Uhr) |
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#20 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
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Zitat:
Du hast doch geschrieben das der Betreute sich freiwillig in die Behandlung begeben hat. Dann gibt es auch keine Unterbringung. ![]() der Betreute ist freiwillig auf Station und gut ist es. Also kein Grund zur Information des Gerichts oder weiterer Maßnahmen. Du solltest dir erst einmal über die Begrifflichkeit klarwerden.
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