Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer Umgang im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Folgender Sachverhalt
Der Umgang zwischen Vater und Sohn (1 jahr) wurde vom Gericht festgelegt. Einmal die Woche für 1Stunde. ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 08.01.2016
Beiträge: 1
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Hallo.
Folgender Sachverhalt Der Umgang zwischen Vater und Sohn (1 jahr) wurde vom Gericht festgelegt. Einmal die Woche für 1Stunde. Es wurde kein bestimmter Tag festgelegt. Das Jugendamt am hat nun einen Betreuer gefunden der den Umgang übernehmen würde. (Sonntags) Meine Frage. Darf ich einen männlichen Betreuer ablehnen? Und muss ich jedem Sonntag zustimmen. Dazu muss ich noch sagen das ich noch einen größeren Sohn habe der alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag bei seinem Papa ist. Somit bleibt mir auch nur alle 14 Tage mit beiden Kindern. |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Zitat:
das wovon du schreibst ist ein Umgangspfleger und kein Betreuer. Das hat mit der, in diesem Forum, behandelten rechtlichen Betreuung nichts zu tun. Da es in der familiengerichtlichen Auseinandersetzung auch sicher einen Anwalt gibt würde ich vorschlagen du fragst diesen oder suchst ein Forum zum Familienrecht. Hier schließe ich den Beitrag erst einmal.
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