Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist zum Wohle des Betreuten/in seinem Interesse im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Boomer
So etwas habe ich mal gehabt. Ähnliche Problematik und der Betreute wollte unbedingt nach Hause. In Absprache mit ...
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin Boomer
So etwas habe ich mal gehabt. Ähnliche Problematik und der Betreute wollte unbedingt nach Hause. In Absprache mit dem Heim habe ich ihn auch nach Hause gelassen. Nach zwei Wochen wollte er wieder ins Heim und da ist er immer noch. An Mimi91: Wie sieht es eigentlich mit den heimkosten aus? Wer trägt die denn, wenn das Sozialamt schon die Miete zahlt? Ansonsten Wohl und Wille oder gegen den Willen im offenen Heim: Wenn ein Betreuter nicht in dem Heim sein will, in dem er ist und noch eine eigene Wohnung hat, dann kann er ja jederzeit in die eigene Wohnung gehen. Dann würde ich ihm Sagen "geh doch!" Tut er das nicht, und erzählt er nur, dass er in die eigene Wohnung will, dann lass ich ihn erzählen. Er tut auch mit seiner Nicht-Handlung seinen Willen kund. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#12 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Guten Morgen,
zu den Heimkosten: Pflegeversicherung zahlt für Pflegestufe 1 ans Heim, Sozialamt zahlt für ihn wie folgt: Er muss seine Rente abzgl. der Miete ans Heim überweisen, den verbleibenden Rest übernimmt das Sozialamt und zahlt ihm den monatlichen Barbetrag aufs Heimkonto. So bleiben ihm von seiner Rente also die jetzt 109€ monatl. zu seinem Willen: mit zunehmender Dauer scheint es tatsächlich so zu sein, dass er nur erzählt, dass er nach Hause geht, er sich aber im Heim ganz wohl fühlt. Bleibt die Wohnung. Wenn er nicht selbst eine Kündigung unterschreibt, muss ich wohl den Genehmigungsweg gehen. Das allerdings möchte ich nicht tun, solange der Hausarzt sich nicht festlegt. Ich hoffe, ihn heute endlich mal sprechen zu können |
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#13 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Der Hausarzt sieht es nun genauso (Heimnotwendigkeit zum Wohle des Betreuten) und will versuchen, den Betreuten zu überzeugen. Wenn das nicht gelingt, werde ich die Genehmigung zur Wohnungskündigung beantragen.
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#14 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,489
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Moin mimi
So geht der Weg. MfG Imre
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