Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist zum Wohle des Betreuten/in seinem Interesse im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nachdem ich für B. die Betreuung erhielt fand, ich ihn völlig verwahrlost in seiner Wohnung, schlechter Allgemeinzustand, sich fast ausschließlich ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Nachdem ich für B. die Betreuung erhielt fand, ich ihn völlig verwahrlost in seiner Wohnung, schlechter Allgemeinzustand, sich fast ausschließlich von Alkohol ernährend, lt. Medizinern im KH kurz vor dem Tod. Bis auf eine Putzhilfe (Über Sozialamt genehmigt und bezahlt) lehnte er danach freundlich alle Angebote ab, er schaffe das. Pflegestufe wurde genehmigt, dem Pflegedienst sagte er trotz vorheriger Absprache immer wieder ab, dann Sturz, KH, OP, Reha. auf Anraten der Ärzte in Kurzzeitpflege, da körperlich zu schwach trotz deutlich verbessertem Allgemeinzustand. Kurzzeitpflege ist seit mehr als 2 Monaten beendet, Stand: er lebt weiter stationär im Heim, es gefällt ihm gut, Sozialamt stellt bis auf Weiteres seine Wohnungsmiete frei, da Hausarzt attestierte, es könne sich vll. nochmal bessern. Selbst wenn, was bisher nicht eingetreten ist, würde er zu Haus wieder trinken, nicht essen, die Tür nicht öffnen etc. Außerdem laufen sonstige Kosten zu Haus weiter. Er selbst sagt weiter abwarten, mal sehen, irgendwann gehe er wieder zurück in die Wohnung, aber jetzt noch nicht.... Ich überlege, wie lange ich es so weiter laufen lassen soll/kann/darf?
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Sieht aber eher nicht aus, als könnte man den nochmal in seine Wohnung entlassen. Ich hab so einen ähnlichen Fall, die Person sitzt nun gegen ihren Willen im Heim
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich stehe vor dem gleichen Problem. Wahnhafte Demenz, z. Zt. Kurzzeitpflege, will unbedingt wieder heim.
Wenn die Kurzzeitpflege endet, werd ich in diesem Fall wohl Antrag auf Unterbringung stellen müssen, da auch Weglauftendenzen und damit Eigengefährdung vorhanden ist. Wie aufnahmefähig ist dein B ? Irgendwann wieder in die Wohnung aber jetzt noch nicjt, geht nicht. Wenn er in der Lage ist zu verstehen, was an Kosten aufläuft und warum man nicht ewig beides parallel laufen lassen kann, würde ich ihm das so etklären und gleichzeitig das Heim weiter schmackhaft machen. Will er dann unbedingt zurück in die Wohnung gibt es nur zwei Wege : Beschluss erwirken weil Eigengefährdung besteht oder zurück in die Wohnung und zusehen bis eine Eigengefährdung besteht oder er selbst einsichtig wird. Andere Wege kenn ich nicht. Der Ist-Zustand kann wohl jedenfalls nicht ewig so weiter laufen. |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es geht dabei weniger um müssen, dürfen und solen sondern um das, was dem betreuten am meisten entspricht bzw. was für ihn gut und machbar ist. Es gibt natürlich Grenzen, Sozialhilfeträger zahlen über 6 Monate hinaus eigentlich nicht doppelt aber auch da sind sicher Ausnahmen möglich. Ob das sinnnvoll ist in dem Fall bleibt wirklich deiner Einschätzung und Verantwortung überlassen, dazu gibt es keine 0/8/ 15 Handlungsanweisung. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Vielen Dank für eure Meinungen. Gerade solche Grenzfälle (wenn es um das Verstehen/Aufnehmen/die Einsichtsfähigkeit geht) machen es mir schwierig. "Gegen den Willen mit Unterbringungsbeschluss" fände ich in Kenntnis der Person (noch9 unangebracht, Weglauftendenz mit Rollstuhl nicht gegeben. Über einen längeren Zeitraum zuschauen, wie sich sein bisschen Erspartes auflöst, na ja auch nicht toll. Ich spreche wöchentlich mit ihm und mit dem bisherigen Hausarzt, der aber nun im Ruhestand ist. Werde nun versuchen, mit der neuen Hausärztin eine "Strategie" auszuarbeiten, um ihm das Heim so schmackhaft zu machen, dass er selbst die Wohnung kündigt.
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#7 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
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was sagt denn der Arzt? Wie sind seiner Meinung nach die Aussichten?
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#8 | |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Es gibt auch keine Wohnung mehr |
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#9 | |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Zitat:
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Darf ich hier mal kurz einhaken : wenn der Betreute aber unbedingt nach Hause will und im Heim dank fester Strukturen keine Gefährdung festgestellt wurde und der B. vom ersten Eindruck her fit genug erscheint, dann muss ich ihn nach Hause lassen, oder? Auch wenn mein Gefühl sagt das geht nicht lange gut
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