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Wohnungskündigung wird nicht statt gegeben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung wird nicht statt gegeben im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hypthetischer Fall: Frau 56, Intelligenzgemindert mit zunehmender Demez, Psychose?, depressive Episoden, bislang noch im eigenen Haushalt. Klientin verläßt Nachts häufig ...


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Alt 27.01.2016, 19:37   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard Wohnungskündigung wird nicht statt gegeben

Hypthetischer Fall:


Frau 56, Intelligenzgemindert mit zunehmender Demez, Psychose?, depressive Episoden, bislang noch im eigenen Haushalt.
Klientin verläßt Nachts häufig die Wohnung, belästigt die Nachbarn, randaliert, drohte teilweise das Haus anzuzünden.
Ließ sich immer wieder selbst im Krankenhaus einweisen, kurz nach Einweisung verließ sie das Krankenhaus (teilweise auch Nachts) selbstständig, um nach Hause zu gehen. Krankenhaus veranlaßt Zwangseinweisung in die Psychiatrie, Betreuung.


Versuch mit psychiatrischen Pflegedienst und BEWO scheitern kläglich nach einer Woche, Klientin käßt Leute teilweise nicht rein, äußert immer wieder sie wolle ins Heim oder ins Krankenhaus. Nachts wieder aktiv bei den Nachbarn, weist sich wieder selbst ein, wieder aus, wieder ein, Zwangseinweisung Psychiatrie.


Dort äußert Klientin immer wieder, sie wolle nicht nach Hause, unterschreibt Mietvertrag im Heim. Bleibt dort einen Tag, randaliert, wird aggressiv, will wieder ins Krankenhaus. Im Krankenhaus angekommen möchte diese wieder ins Heim oder nein, doch wieder in die Wohnung.


Man erkennt das Muster. Egal wo sie ist, möchte sie nach kurzer Zeit nicht mehr sein.


Nach zwei Wochen geht es wieder ins Heim, Klientin gewöhnt sich ein, das unstete Verhalten zeigt sich nur noch verbal. Ich will in ein anderes Heim ist neueste Variante, was zum Heimhopping führen würde.


Nun, da die Klientin mittellos ist ANtrag beim Sozialamt gestellt, Kündigung der Wohnung wird beantragt.
Jetzt möchte der Rechtspfleger, dass sie besagte dort vor Ort zur Anhörung erscheint. Ich soll den Transport organisieren. Klientin ist in sofern nicht transportfähig, da mit Weglaufen und eventuell aggressiven Verhalten zu rechnen ist, also keinem Taxifahrer und auch mir nicht zuzumuten.
Weiterhin ist zu befürcht, und das wird so sein, wird sie gefragt, wird sie äußern, nicht mit der Auflösung der Wohnung einverstanden zu sein. Morgen dann eventuell aber wieder doch. Ergo werde ich dafür auch keine Genehmigung bekommen. Nur, sie KANN nicht nach Hause, ich befürchte dann schlimmes oder im besten Fall wieder die gleiche Situation wie vor dem Heimaufgenhalt eintreten.


Eine geschlossene Unterbringung hatte ich beantragt, die Prüfung läuft noch.


Außerdem hat sie den Heimvertrag unterzeichnet und eine Kündigungsfrist einzuhalten, Die Miete wird seit Januar nicht mehr bezahlt, die Rente ist umgeleitet. Ergo, hat sie dann auch Mietschulden.


Hätte ich so einen Fall, würde mich das jetzt echt fertig machen.


Was kann ich tun? Den Rechtspfleger ( nicht der kopperativste) umgehen und gleich mit dem Richter sprechen.


Und was ist mit der Anhörung?


Lustig auch, in dem Schreiben stand drin, meine Anwesenheit würde nicht unbedingt benötigt.
Puuuh, das finde ich schon heftig.


LG
Anchy

Geändert von Oliveira (27.01.2016 um 19:39 Uhr)
Oliveira ist offline  
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Alt 27.01.2016, 20:24   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Jetzt möchte der Rechtspfleger, dass sie besagte dort vor Ort zur Anhörung erscheint. Ich soll den Transport organisieren. Klientin ist in sofern nicht transportfähig, da mit Weglaufen und eventuell aggressiven Verhalten zu rechnen ist, also keinem Taxifahrer und auch mir nicht zuzumuten.
Dem Rechtspfleger schriftlich auflisten warum der Transport nicht organisert werden kann.
Von dem Wort Zumutung würde ich dabei Abstand nehmen sondern neutral sachlich bleiben. Z.B.: 15 Taxiunternehmen angerufen, finde keinen Taxifahrer der die Betreute fährt- dazu auch konkret nachfragen vorher.
Erklären warum Krankentransport nicht geht.

Zitat:
Weiterhin ist zu befürcht, und das wird so sein, wird sie gefragt, wird sie äußern, nicht mit der Auflösung der Wohnung einverstanden zu sein. Morgen dann eventuell aber wieder doch. Ergo werde ich dafür auch keine Genehmigung bekommen.
Schriftlich darlegen und auf die Folgen einer fehlenden Wohnungskündigung hinweisen.

Wenn was nicht geht, dann geht es nicht!

Antwort abwarten und je nachdem wie diese ausfällt u.U. dem Richter vorlegen lassen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2016, 20:33   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Ja, natürlich bleibe ich sachlich, das mit der Zumutbarkeit ist jetzt auch nur mein subjektives Empfinden, aber sie neigt eben zu unkalkulierbaren Verhalten.


Was ist dann nur mit den Mietschulden? Würden Sie mir angelastet, da die Klientin keine Schulden machen darf, nur sie während des Entscheidungsprozesses noch in der Wohnung zu lassen wäre echt fahrlässig gewesen.


Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 28.01.2016, 09:33   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Außerdem hat sie den Heimvertrag unterzeichnet und eine Kündigungsfrist einzuhalten, Die Miete wird seit Januar nicht mehr bezahlt, die Rente ist umgeleitet. Ergo, hat sie dann auch Mietschulden.
Du hattest nichts zu den vorherigen finanziellen Verhältnissen der Betreuten geschrieben, mir ist also nicht klar wer vorher die Miete gezahlt hatte?
Wenn es ein Amt war dann muss die Miete bis zum regulären Abschluss`des Mietverhältnisses vom Amt übernommen werden- auf Antrag.

Zitat:
Was ist dann nur mit den Mietschulden? Würden Sie mir angelastet,
Wenn ein Mietvertrag nicht gekündigt ist, nicht gekündigt werden konnte dann hat man seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Ich muss zugeben, dass ich von den häufig auftretenden Fragen nach der eigenen Haftung hier langsam etwas ....... erstaunt bin.
Haftung ist zweifelsfrei ein Problem, ein wichtiger Teilaspekt bei Betreuungen. Bei solchen Ideen wie oben lässt man am besten auch mal den gesunden Menschenverstand walten.

Als Betreuer nutzt man alle (Antrags) Möglichkeiten die man hat. Wenn etwas trotzdem nichts geht weil die individuelle persönliche Situation des Betreuten nichts anderes zulässt dann wird einem doch nichts angelastet!

Nix für Ungut aber schiebt alle mal Haftungsfragen auf den Platz auf den sie gehören in der Reihenfolge- nämlich (in solchen Zusammenhängen) eher nach hinten bitte.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.01.2016, 16:59   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Danke Michaela!
Ich lasse mich von den eigenen Haftungsfragen wirklich ein wenig kirre machen und sehe Schuld, wo keine ist. Das vermiest mir auch selbst mein Betreuerdasein ein wenig.


Ein Antrag auf Mietübernahme habe ich selbstverständlich gestellt, das läuft noch, wird hier aber nicht so selbstverständlich gehandhabt.


Kurzer Stand.
Nach einer schlaflosen Nacht und Telefonat mit dem Gericht erscheint der Rechtspfleger dort vor Ort und was dann kommt, das muss man dann eben sehen.


Werde weiter berichten.


LG
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 28.01.2016, 19:27   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Auch wenn die Betroffene mit der Kündigung nicht einverstanden ist, bedeutet das nicht, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Sie wird angehört, die Entscheidung trifft sie aber nicht.

Und wenn die Genehmigung verweigert wird, ist der richtige Weg die Beschwerde gegen den Beschluss. Der Richter hat damit nichts zu tun.
Hastur ist offline  
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Alt 28.01.2016, 22:54   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Dankeschön für die Antwort!


Olivera
Oliveira ist offline  
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