Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Angehörigen bei Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie geht ihr mit Angehörigen um, wenn für B. evtl. eine Unterbringung erforderlich ist (psychische Erkrankungen etc.; wenn B. nicht ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Wie geht ihr mit Angehörigen um, wenn für B. evtl. eine Unterbringung erforderlich ist (psychische Erkrankungen etc.; wenn B. nicht unter ständiger Beobachtung, dann z. B. keine Nahrungs/Medikamentenaufnahme)? Ich versuche noch, mit dem Ehepartner im Interesse der B. zu kooperieren, auch um die Anordnung einer Unterbringung möglichst zu vermeiden. Therapeuten/Ärzte bemühen sich beim derzeitgen (wiederholten) Aufenthalt in einer Fachklinik, können aber nicht viel ausrichten; Aufenthalt in der Fachklinik wird vsl. bald beendet. Nach vielen Gesprächen wird ein psychiatrisches Wohnheim für sinnvoll erachtet, von allen Beteiligten (B. äußert sich nicht), außer vom Ehepartner, er "verlangt" Heilung. Dann hole er sie lieber nach Haus, um sie vor Therapeuten und Heimen zu schützen (!). B. würde vsl. mitgehen. In diesem Fall müsste ich ggfs. den Antrag auf Unterbringung stellen. Leider habe ich oft schon in der Theorie von Angehörigen gehört, die auf die Betreuer schimpfen, weil sie nicht mit den Angehörigen kooperieren. Nun holt mich die Praxis ein.
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
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Moin,
im ähnlichen Fall habe ich den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung mit Einwilligungsvorbehalt mit dem Richter besprochen. Wird hier in der Praxis selten ausgesprochen, ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und muss natürich von medizinischer Seite gut begründet sein. Grüsse vom Leuchtturm |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin mimi91
Wie groß ist denn die Gefahr bzw. Selbstgefährdung für die betreute Person, wenn sie bei dem Ehepartner ist? Wenn die Gefahr klar ist, dann ist ein Antrag auf Unterbringung gegen den Willen fällig. Sollte die Gafahr zwar da sein, sich aber in Grenzen halten, dann würde ich mir schon überlegen, ob die betreute Person zu den Angehörigen kann - aber eine andere Lösung im Hinterkopf behalten. Den Angehörigen würde ich einen Versuch gönnen, sie aber auch auf die Gefahren und Risiken hinweisen und auch darauf, dass es aufgrund der psychischen Erkrankung wahrscheinlich ein Riesiger Stress für sie werden kann. Ebenso sollte man ihnen den Zahn ziehen, dass es eine "Heilung" von einer psychischen Erkrankung geben kann. Phasenweise wird es mal so und mal so gehen - und Krisen kommen mit Sicherheit auch noch dazwischen. Und dann abwarten. Entweder es klappt, dann ist's gut. Oder es klappt nicht, dann muss die betreute Person anderweitig untergebracht werden - und die Angehörigen werden nicht mehr dagegen anstinken (Leidendsruck macht's möglich). Das ist unheimlich viel wert. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Guten Morgen,
danke für eure Kommentare und danke für das Forum. Der Austausch hilft mir immer, meine Gedanken zu sortieren und klarer zu sehen. Der Aufgabenkreis wäre hier wohl nicht das Problem. Ich habe gleich "Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen" bekommen, sicherlich nicht ohne Grund. Ja, wie groß ist die Gefahr. Die Betreuung besteht erst kurz. Vorher gab es zahlreiche Klinikaufenthalte, die Abstände wurden kürzer, der Zustand immer schlechter. In der Historie heißt es mehrfach, ein Probewohnen zu Hause verlief gut. Mir kommen daran, insbesondere nach den jetzigen Äußerungen des Partners, Zweifel. Leider wechseln die Ärzte sehr oft, so dass eine Befragung nicht mehr möglich ist. Ich habe nun Rücksprache mit der KK gehalten, die nun den MDK hinschickt, damit für alle eine unabhängige Begutachtung da ist. Wenn das Gutachten vorliegt, werde ich weiter sehen und ggfs. Entscheidungen treffen. |
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