Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufenthaltbestimmung Ehemann will was anderes als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltbestimmung Ehemann will was anderes als Betreuer im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ok, danke für die Auskunft. Das finanzielle ist tatsächlich eigentlich auch zweitrangig. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.02.2016, 20:22   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
Standard

Ok, danke für die Auskunft.
Das finanzielle ist tatsächlich eigentlich auch zweitrangig. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich die Vermögenssorge auch garnicht möchte, bzw anstreben.
Du hast recht, über die Finanzierung einer heimunterbringung müsste man sich nicht streiten, da das Sozialamt dafür leider aufkommen müsste. Und um Finanzen streiten wir auch nicht, da keinerlei Vermögen da ist. Ausser ihr Krankengeld und später Rente.

Das Problem ist, dass er im diesem Fall die gemeinsame Wohnung nicht mehr finanzieren können wird.
Da er zu Beginn ihrer Erkrankung auch die heimunterbringung favorisiert hatte, und erst an die häusliche Pflege gedacht hatte, als ich ihm sagte das Mamas Rente dann aber nicht mehr ihm zur Verfügung steht.
Da ich ja kein unmensch bin, und ihn natürlich auch nicht finanziell doof dastehen lassen wollte, entschieden wir uns für die häusliche Pflege.
Allerdings unter den voraussetzungen, dass er sich von mir und meinem Mann ( Arzthelferin und Physiotherapeut) helfen lässt.
Als er mir jetzt erzählte das er dann eine Matratze beantragen wird, wo man Mama nicht mehr lagern muss und diesen treppensteiger beantragen will, sagte ich ihm, dass ich damit nicht einverstanden bin. Und man Mama natürlich trotzdem noch lagern muss......
Das passte ihm wieder nicht, weil er ja eh alles besser weiss.
Er ist derjenige der den Kontakt nun auf ein nötiges Minimum beschränken will.
Kann er gerne tun, nur wie gesagt, ihm alleine (mit pflegedienst) traue ich ihm keine häusliche Pflege zu.
Und nicht nur ich nicht....... Alle Freunde meiner Mutter ebenfalls nicht.

Deshalb interessiert mich brennend, inwieweit ich, mit meiner Aufenthalt und Gesundheits Betreuung da ZUM WOHL MEINER MUTTER entscheiden kann.
Und auch, falls er dagegen angehen wird, von richterlichen Seite recht bekomme.
Marien200 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2016, 20:27   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin Lynn

Wenn Du überlegen solltest die rechtliche Betreuung Deienr Mutter in andere Hände abzugeben, ist das vielleicht gar nicht mal so schlecht. Zumindest vor dem Hintergrund, dass der Ehemann so quer schießt.
Ein anderer Grund ist auch, dass Du dann einfach nur Tochter sein kannst und nicht auch noch diejenige, die unliebsame entscheidungen treffen muss und dann den Ärger mit dem Vater hat. Den hat dann der Betreuer.

Ob ein externer Betreuer auch die Vermögenssorge beikommt, hängt davon ab, ob das Gericht das für nötig befindet. Es wird zumindest genauer hinsehen, wenn es erfährt, dass der Ehemann insolvent ist und Erfahrungswerte bestehen, dass er das Geld nicht im ausreichenden Maße für die Betreute verwendet. Aber das muss das Gericht auch erfahren. Dann bekäme der Betreuer auch die Aufgabem, die Vollmacht zu widerrufen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2016, 21:10   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
Standard

Danke,
Ach, ich könnte ellenlang aus dem Nähkästchen plaudern.
Natürlich bin ich mir unsicher ob er das Geld vernünftig verwaltet.
Die Insolvenz kommt ja nicht von ungefähr.
Würde ich es darauf anlegen wollen, würde das sicher von richterlicher Seite geprüft.
Aber das interessiert mich eigentlich nur sekundär.
Mein Hauptaugenmerk liegt darauf, Mama NICHT in seine häusliche Pflege zu entlassen.
Abgesehen vom pflegerischen bringt er es auch fertig und verbietet mir und den Enkelkindern den Zutritt zur Wohnung.
Falls meine Mutter auch nur ein bisschen was davon mitbekommen würde und kann sich nicht wehren, wäre das ihr Tod.

Deshalb interessiert mich die gesetzeslage so, damit ich ihm passende Argumente liefern kann und weiß, daß er dagegen nix unternehmen kann.


P. S Es ist nicht mein Vater, sonder ihr zweiter Ehemann


PPS: in meiner Urkunde steht auch ein verfahrenspfleger...... Kann der mir bei solchen Fragen weiterhelfen?
Ist das sowas wie Rechtspfleger?

Geändert von Marien200 (29.02.2016 um 21:17 Uhr)
Marien200 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2016, 22:09   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,952
Standard

Hallo Lynn24,

Da es bereits an grundlegenden Kenntnissen zum Betreuungsrecht fehlt empfehle ich dir ein ausgiebiges persönliches Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger über deine Aufgaben. Dieser überwacht auch deine Tätigkeit und sollte dir deine Aufgaben auch bereits im Rahmen der Verpflichtung erklärt haben.

Er sitzt beim Betreuungsgericht und ist nicht der Verfahrenspfleger.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2016, 09:12   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
in meiner Urkunde steht auch ein verfahrenspfleger...... Kann der mir bei solchen Fragen weiterhelfen?
Abgesehen von dem Rat von agw den ich dir sehr an`s Herz lege noch etwas zum Verfahrenspfleger der in deiner Bestellungsurkunde steht ganz allgemein:
Verfahrenspfleger werden sozusagen nochmals an die Stelle des Betreuten gesetzt- neben dem Betreuer, wenn der Betreute eine Angelegenheit, egal aus welchen Gründen, nicht mehr überblicken kann. In genau dieser Sache prüft er das Verfahren, den rechtlich richtigen Ablauf sozusagen.

Irgendwie dreht sich das Ganze ziemlich im Kreis, teilweise auch aus Unwissenheit. Das ist absolut verständlich. Betreuungen sind kein einfaches Thema. Beispiel:
Zitat:
Das Problem ist, dass er im diesem Fall die gemeinsame Wohnung nicht mehr finanzieren können wird.
Natürlich wird er die Wohnung weiter finanzieren können, wieso auch nicht? Er kann, genau wie seine Ehefrau zur Begleichung der Heimkosten, das Sozialamt einschalten. Wenn die Rente nicht ausreicht erhält man Grundsicherung.

Wenn es um die weitere und pflegerische Versorgung der Betreuten geht wird zunächst nach dem Grundsatz geprüft: wäre es zu Hause möglich? Da käme z.B. auch der Hausarzt und die behandelnden Ärzte in der jetzigen Reha ins Spiel. Wie ist deren Einschätzung zur Sachlage?
Das würde u. U. auch das Sozialamt wissen wollen denn eine Heimunterbringung wird nicht bezuschusst wenn es andere Möglichkeiten gäbe.

Letztendlich gibt es auf deine Frage: kann ich alleine entscheiden so wie ich es für richtig halte und keiner kann sich da einmischen, vor allem der Ehemann nicht:
Zitat:
Deshalb interessiert mich die gesetzeslage so, damit ich ihm passende Argumente liefern kann und weiß, daß er dagegen nix unternehmen kann.
nur eine Antwort: Nein, das wird so nicht gehen.

Es kann dir dazu keiner einen §§ nennen der das bestätigt da solche Entscheidungen immer Einzelfalentscheidungen sind. An solchen Entschedungen sind vele beteiligt, welchen Annahmen oder Aussagen ein Gericht dann u.U. Gluaben schenkt ist reine Spekulation.
Was meint denn der Hausarzt und die Ärzte in der Reha? Dort sitzt auch ein Sozialdienst der sich eigentlich mit der weiteren Versorgung der Patientin beschäftigen sollte.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40