Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltbestimmung Ehemann will was anderes als Betreuer im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Meine Mutter hatte letztes Jahr eine schlimme Hirnblutung. Die Klinik bestellte mich als Tochter zu ihrer Betreuerin. Bei ...
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Einsteiger
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
Meine Mutter hatte letztes Jahr eine schlimme Hirnblutung. Die Klinik bestellte mich als Tochter zu ihrer Betreuerin. Bei Gericht habe ich dann die Betreuung für Gesundheit und Aufenthalt bekommen. Vermögen wollte ich nicht, da meine Mutter in zweiter ehe verheiratet ist und ich ihrem Mann nicht aussen vor lassen wollte, denn um das finanzielle hat er sich bisher sowieso immer gekümmert. Allerdings mehr schlecht als recht. Beide sind in der privaten Insolvenz. Hauptsächlich durch ihn verschuldet, da er teilweise sogar auf ominöse Internet Geschäfte reingefallen ist. Nun befindet sich meine Mutter mittlerweile in der reha. Ihr Zustand ist nicht wirklich gut. Sowohl geistig wie auch körperlich ein pflegefall. Eigene Entscheidungen kann sie nicht mehr treffen. Da die reha nicht ewig geht, haben wir uns natürlich schon mit der Frage beschäftigt was nach der reha passiert. Ihr Mann und ich waren uns zuerst einig das sie erstmal in ein Pflegeheim in unserer Nachbarschaft kommt. Ihr Mann ist 74, sie 64. Sie und Ihr Mann wohnen mit uns im Haus. 1 Etage. Als ich ihrem Mann vor einiger Zeit darauf hingewiesen habe, dass es, wenn Mama in ein Pflegeheim kommt, es für ihn finanziell ziemlich eng wird......, denn die Miete für die Wohnung konnten sie sich nur mit zwei Einkommen leisten, entschied er sich plötzlich um, und möchte meine Mutter nun doch nach hause holen und hier pflegen. Da wir bis dato ein recht normales Verhältnis hatten, war ich zuerst einverstanden. Nun ist das Verhältnis aber massiv gestört worden, weil er sich einfach nichts sagen oder erklären lassen will. Er kann alles besser und weiss alles besser. Mein Mann und ich haben medizinische Berufe, aber trotzdem kann und weiss er alles besser. Es kam zum Streit und er möchte nun keinen Kontakt mehr zu uns und die Kommunikation auf ein Minimum beschränken. Unter diesen Umständen möchte ich ihm aber nicht die Pflege meiner Mutter überlassen. Aufgrund seines Alters und seiner verbohrtheit traue ich ihm dies definitiv nicht zu. Er hat recht viele Hobbys und wird darauf sicher nicht verzichten. Und ich glaube nicht, das er mich noch um Hilfe bitten wird. Nun meine Frage : Da ich die vorläufige Betreuung habe, ist mein Wunsch entscheidend? Die heimunterbringung hätte den Vorteil das meine Mutter dort fachmännisch gepflegt wird, ich/ wir sie jederzeit besuchen und sogar fußläufig mit nach Hause nehmen könnten.... Usw. Oder hat er als Ehemann mehr Rechte? Wie gesagt, beide insolvent. Die heimkosten werden von ihrer Rente und Sozialamt getragen (ich verdiene leider nicht genug um herangezogen zu werden). Kann er theoretisch mir die Betreuung entziehen um so durch zu bekommen das er sie doch nach hause bekommt? Ich bin mir ziemlich sicher das er dies nicht aus reiner liebe tun wird, sondern des Geldes wegen. |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Hallo Lynn
Du bist die Betreuerin und Du entscheidest, sofern Deine Betreute dies nicht mehr selber tun kann. Du kannst den Ehemann anhören, aber entscheiden tust Du, und die Verantwortung trägst Du auch. Das kann ziemlich blöde ausgehen, wenn Du die Verantwortung dafür trägst, aus welchem Grund auch immer die Meinung des Ehemannes (und nicht Deine) umgesetzt zu haben. Wenn Deine Betreute (Mutter) Pflege und Versorgung benötigt, die ihr in der häuslichen Umgebung nicht im ausreichden Maße gewährt werden kann, dann mußt Du Dich für ein Pflegeheim entscheiden. Wenn der Ehemann mit 74 Jahren meint, dass er die pflegerische Versorgung noch selber leisten kann, dann mußt Du prüfen, ob das der Fall ist. Wenn er es nicht kann, dann wird ein Pflegedienst zu Hause auch nicht gerade umsonst arbeiten. Das ist dem Ehemann wohl noch nicht so recht klar. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
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Danke für die schnelle Antwort.
Ein pflegedienst würde auf jeden Fall dazu kommen. Was die Kosten angeht, übernimmt dies ja die pflegekasse, zugrunde der pflegestufe. Ne häusliche Pflege hätte letztendlich funktionieren können, da wir ja gemeinsam in einem Haus Leben. Mein Mann und ich hätten ihn gerne unterstützt und entlastet, Mama zuliebe. Da er sich aber nun von uns abwendet und ich auch kein Interesse mehr daran habe, Diskussionen zu führen, auf die er sich eh nicht einlässt, sehe ich mich tatsächlich gezwungen andere Schritte einzuleiten. Ihm traue ich sogar zu, dass er mir den Zugang zur Wohnung verbieten könnte. Und ich hätte keine ruhige Minute mehr, da ich nicht weiss wie es meiner Mutter dann geht. Im Heim könnte ich täglich sein, und sie sogar im Rollstuhl mit nach Hause nehmen. Trotzdem habe ich schonmal gehört, dass der Ehemann diesbezüglich das letzte Wort hat. Denn eine heimunterbringung wird sich für ihn ja zum finanziellen Nachteil auswirken. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
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Und noch eine Frage : kann er mir die Betreuung entziehen?
Ich wollte morgen mal beim Amtsgericht anrufen und mich informieren. Die Betreuung in Vermögesangelegenheiten macht er ja. Allerdings ohne richterlichen Beschluss. Dies möchte ich auch überprüft haben, da die beiden getrennte Konten haben, er aber wohl ne Vollmacht, und wegen der Insolvenz alles verwaltet. Allerdings traue ich ihm auch da nicht. Sämtliche persönliche Anschaffungen übernehme ich schon (duschgel, Shampoo, Getränke usw). Tut mir jetzt nicht weh, ist ja meine Mutter, aber mittlerweile geht es mir ums Prinzip. Meine Mutter bezieht noch Krankengeld, und ich weiß das er nichts davon für sie zurück legt. |
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#5 | |||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Wen man schnell mal quer liest, dann liest man nur der Mann will dies, die Tochter das, aber die Frage, was würde Ehefrau und Mutter wollen wird scheinbar nicht gestellt. Zitat:
Zitat:
Ich glaube aus ganz persönlichen Gründen z.B. nicht, dass ein Heimaufenthalt unter dem Motto: hauptsache gut gepflegt, unbedingt das A und O im Leben eines Menschen sein muss. Vielleicht könnt ihr euch ohne Vorbehalte nochmal zusammen setzen und überlegen was für Mutter und Ehefrau am zuträglichsten wäre. und am ehesten ihren Wünschen entspräche. Zitat:
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Schau mal in den Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetz, dann hast du eine Antwort auf die Frage, ob der Ehemann "mehr" Rechte hat.
Man muss daher sehr genau prüfen, ob eine Versorgung deiner Mutter im häuslichen Bereich möglich ist - es geht nicht darum, wer mehr oder weniger Rechte hat. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
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Wenn meine Mutter entscheiden könnte, und sie sich selber heute sehen könnte, wäre ihre klare Aussage "bringt mich in das Pflegeheim".
Mit im Haus wohnen auch ihre über alles geliebten Enkelkinder. Ich bin mir sehr sicher, dass meine Mutter, besonders die beiden schützen wollen würde. Denn mit einem schweren pflegefall unter einem Dach zu wohnen, würde auch für die Kinder eine enorme Belastung darstellen. Das allein würde sie niemals wollen. Abgesehen davon, ist ihr geistiger Zustand so schlecht, dass sie niemanden bewusst erkennt. Manchmal kann sie zwar zuordnen, hat aber keinerlei emotionale Bindung mehr. Ich weiss eigentlich ziemlich genau was sie wollen würde. Natürlich ist eine heimunterbringung nicht schön, aber für meine Mutter wäre es ein Albtraum, wenn ihr Mann tatsächlich sie von ihren Kindern trennen würde....... Vielleicht wäre es auch besser, die Betreuung komplett (aber diesmal auch mit Vermögen) , in aussenstehende Hände zu geben? |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Es kann für Kinder auch eine schöne Erfahrung bedeuten zu erleben, dass man dabei nicht "in der Fremde" sein muss sondern sich von der Welt in der häuslichen Umgebung, umgeben von lieben Menschen, in Frieden verabschieden kann. Wahrscheinlich ist deine Idee die Betreuung mit allen Aufgabenkreisen, einschliesslich der Vermögenssorge, an einen neutralen Dritten abzugeben das Beste was Du/ihr machen könntet angesichts dieser Situation. |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.12.2015
Beiträge: 11
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Widersprüchlich sind sie nicht.
Die häusliche Pflege würde nur funktionieren wenn sowohl Ehemann wie auch wir als im Haus lebende Kinder an einem Strang ziehen. Da der Ehemann dies nicht mehr tun möchte, würde er die volle Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen müssen. Da er egoistisch ist, und sein Leben mit Sicherheit nicht auf einen pflegefall ausrichten wird, ist dies unverantwortlich. Er ist auch der Meinung das man einen immobilen Patienten für ein paar Stunden allein lassen kann. Ausserdem möchte er einen treppensteiger beantragen, der ebenfalls für unsere geschwundene Treppe ehr gefährlich ist. Und die Bedienung wird mit 74 nicht einfacher. Und was die Kinder angeht...... Da hat jeder eine andere Meinung. Und ich weiss, dass meine Mutter NIEMALS den Kindern solch eine Belastung auferlegen würde. Das sollte jetzt aber auch kein Moral thread werden, sondern ich wollte mich nach den rechtlichen Grundlagen erkundigen. Und dazu habe ich noch eine Frage : Da ich ja die Vermögenssorge nicht habe, und auch nicht haben möchte....... Der Mann regelt die Finanzen, allerdings auch ohne richterlichen Zuspruch. Kann ich das von Seiten des Amtsgericht überprüfen lassen? Bzw ist es richtig, das er das Konto meiner Mutter komplett leer räumt um die laufenden Kosten zu tragen? Oder steht ihr ein Betrag zu, an dem auch er als Ehemann nicht ran darf? |
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#10 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Würde sich aber damit befassen wenn ernsthafte Gründe für eine Vermögensverschwendung dargelegt und bewiesen werden können. Viel hängt davon ab in welchem rechtlichen Rahmen der Ehemann das Vermögen verwaltet. Sollte eine Vollmacht vorliegen dann müssen ganz ernste Gründe vorliegen damit dem Ehemann die Vollmacht entzogen wird. Vollmacht hat Vorrang vor Betreuung. Zitat:
Zitat:
Wenn ausserdem das Sozialamt die Heimkosten abzüglich der Rente zahlt dann ist in diesr Zahlung auch ein Barbetrag in Höhe von monatlich 107 Euro enthalten. Der wird meistens direkt an das Heim überwiesen und dient kleinen persönlichen Einkäufen, Medizuzahlungen, privaten Hygieneartikeln usw. |
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