Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe jetzt meine erste Berufsbetreuung bekommen und gleich eine Unterbringungssache wg. Alkohol.
Ich werde jetzt eine Genehmigung beantragen ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Hallo,
ich habe jetzt meine erste Berufsbetreuung bekommen und gleich eine Unterbringungssache wg. Alkohol. Ich werde jetzt eine Genehmigung beantragen und abwarten, ob die Unterbringung genehmigt wird. Was ich aber nicht weiß, wie geht es denn dann weiter, wenn der Beschluss vorliegt? Muss ist die Betreuungsbehörde informieren, oder Polizei? Freiwillig geht der Betreute nicht mit. Hat jemand Tipps für mich? |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sei so nett und nutze zu deiner Frage erst mal die Suchfunktion.
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Das habe ich gemacht, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet hätte.
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
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Da du neu bist, kannse auch die Rechtspfleger auch fragen. Es gibt Städte, in denen bis zu einer bestimmten Uhrzeit Ordnungsämter für die Unterbringung zuständig sind oder die Polizei und umgekehrt.
Gruss H H. |
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