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Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe jetzt meine erste Berufsbetreuung bekommen und gleich eine Unterbringungssache wg. Alkohol. Ich werde jetzt eine Genehmigung beantragen ...


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Alt 02.05.2016, 09:09   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
Standard Unterbringung

Hallo,

ich habe jetzt meine erste Berufsbetreuung bekommen und gleich eine Unterbringungssache wg. Alkohol.
Ich werde jetzt eine Genehmigung beantragen und abwarten, ob die Unterbringung genehmigt wird. Was ich aber nicht weiß, wie geht es denn dann weiter, wenn der Beschluss vorliegt? Muss ist die Betreuungsbehörde informieren, oder Polizei? Freiwillig geht der Betreute nicht mit.
Hat jemand Tipps für mich?
Tingeltangel ist offline  
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Alt 02.05.2016, 12:32   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sei so nett und nutze zu deiner Frage erst mal die Suchfunktion.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.05.2016, 14:26   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
Standard

Das habe ich gemacht, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet hätte.
Tingeltangel ist offline  
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Alt 02.05.2016, 23:09   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
Standard

Da du neu bist, kannse auch die Rechtspfleger auch fragen. Es gibt Städte, in denen bis zu einer bestimmten Uhrzeit Ordnungsämter für die Unterbringung zuständig sind oder die Polizei und umgekehrt.
Gruss
H H.
Heinrich Heine ist offline  
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