Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter geschlossen untergebracht - Einwilligungsfähigkeit? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter ( seit 2 Wochen) wurde vorletzten Donnerstag von einer Intensivstation eines Krankenhauses in die Gerontopsychiatrie verlegt. Ärztin ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
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Hallo,
mein Betreuter ( seit 2 Wochen) wurde vorletzten Donnerstag von einer Intensivstation eines Krankenhauses in die Gerontopsychiatrie verlegt. Ärztin rief an, Patient drängt massiv nach aussen, geschlossene Unterbringung notwendig. Ich habe natürlich gleich einen Antrag auf geschlossene Unterbringung ans Gericht gefaxt. Halbe Stunde später ruft die Ärztin wieder an - der Herr habe sich beruhigt und ein Antrag sei nicht notwendig. Da die Gerontopsychiatrie offene und geschlossene Stationen hat war für mich klar - er ist offen untergebracht. Habe aber verpasst gezielt danach zu fragen - Anfängerfehler :-( . Dann war ich nun eine Woche auf Weiterbildung - habe von dort aus am Freitag versucht die Ärztin zu erreichen. Heute wieder - Wohl erreiche ich sie erst am Montag. Also habe ich mich entschlossen hin zu fahren und nach meinem Betreuten zu schauen. Und oh Schock!! Er ist geschlossen untergebracht. Natürlich habe ich ihn gefragt ob das so oke für ihn ist das die Türen zu sind und er nicht raus kann. Er meinte ja im Moment ist das oke für ihn. Er erzählte mir später von seinen Eltern, denen er noch Bescheid geben muss das er im Krankenhaus ist ( beide schon lange tod). Und nun? Muss ich schnellstmöglich einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung stellen? Einwilligungsfähigkeit kann i.d. Regel nur der Arzt feststellen oder? Kann ich davon ausgehen das die Ärztin ihn als Einwilligungsfähig sieht? Ich kenne den Herrn seit 2 Wochen und kann seinen geistigen Zustand überhaupt nicht einschätzen. Geändert von Tiramisu (18.06.2016 um 21:28 Uhr) |
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#2 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.06.2016
Beiträge: 5
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Hallo,
ich bin auch Anfängerin und z. Zt. "nur" Vorsorgebevollmächtigte. Ich habe mir alles schriftlich geben lassen über Zustand meiner Mutter. Gerade Ärzte habe ich sehr sprunghaft in ihrer Meinung erlebt... |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin
Es kommt schon gerne vor, dass Ärzte in Krankenhäusern ganz schnell irgendetwas wollen, dass der/die Betreuer zu organisieren hat und finden das kurze Zeit später nichtmehr notwendig. (Z.B. wenn sie deshalb auch noch Stellungnehmen schreiben müssen). Zum Umgang mit Deinem Fall: Lass Dir von dem Betreuten schriftlich bestätigen, dass er freiwillig auf der geschlossenen Station ist, und teile dem Gericht (RichterIn) dies mit einer Aktennotiz mit. Wenn der Betreute freiwillig dort ist, dann ist keine gerichtliche Entscheidung gegen seinen Willen notwendig. Allerdings solltest Du dem Krankenhauspersonal mitteilen, dass sie dem Betreuten jederzeitnAusgang gewähren zu haben, wenn er dies wünscht und keine Gefährdungssituation dadurch entsteht. Sonst wird ein Unterbringungsantrag / -beschluss doch notwendig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
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Vielen Dank Imre, deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen
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