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Unterbringung-wer muss anwesend sein?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung-wer muss anwesend sein? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Was passiert, wenn bei einer einstw. geschlossener Unterbringung des B. der Betreuer verhindert ist . Reicht es aus, ...


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Alt 01.09.2016, 22:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 199
Standard Unterbringung-wer muss anwesend sein?

Hallo zusammen,


Was passiert, wenn bei einer einstw. geschlossener Unterbringung des B. der Betreuer verhindert ist . Reicht es aus, wenn das Ordnungsamt das alleine in die Wege leitet?

Danke
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.09.2016, 08:03   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Reicht es aus, wenn das Ordnungsamt das alleine in die Wege leitet?
Nach dem Gesetz zur Stärkung der Betreuungsstele müsste eigentlich die Betreuungsstelle auch anwesend sein. Zumindest wenn es um eine "reguläre", also planbare Unterbringung geht.

Bei den "mit in die Wege leiten" ist es schwieriger, das macht der Betreuer. Ich handhabe das auf jeden Fall so.
Also Polizei vorher mal das Fax schicken, Einsatz absprechen, wer bestellt Krankenwagen, ist Türöffnung also Schlüsseldienst nötig, Anmeldung in der Psychiatrie.

Eine Unterbringung ist für den Betreuten immer sehr unangenehm, ich versuche das für meine Kunden- wenn es denn sein muss- so schnell und reibungsfrei wie möglich zu organisieren.

Das du nicht awesend sein kannst würde ich auf jeden Fall mindestens, wenn nicht gar allen, der Betreuungsstelle mitteilen. Da gehe ich dann auf Nummer sicher.
michaela mohr ist offline  
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