Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung-wer muss anwesend sein? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Was passiert, wenn bei einer einstw. geschlossener Unterbringung des B. der Betreuer verhindert ist . Reicht es aus, ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 199
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Hallo zusammen,
Was passiert, wenn bei einer einstw. geschlossener Unterbringung des B. der Betreuer verhindert ist . Reicht es aus, wenn das Ordnungsamt das alleine in die Wege leitet? Danke |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei den "mit in die Wege leiten" ist es schwieriger, das macht der Betreuer. Ich handhabe das auf jeden Fall so. Also Polizei vorher mal das Fax schicken, Einsatz absprechen, wer bestellt Krankenwagen, ist Türöffnung also Schlüsseldienst nötig, Anmeldung in der Psychiatrie. Eine Unterbringung ist für den Betreuten immer sehr unangenehm, ich versuche das für meine Kunden- wenn es denn sein muss- so schnell und reibungsfrei wie möglich zu organisieren. Das du nicht awesend sein kannst würde ich auf jeden Fall mindestens, wenn nicht gar allen, der Betreuungsstelle mitteilen. Da gehe ich dann auf Nummer sicher. |
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