Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiheitsenziehende Maßnahme: Rollstuhlbremse im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
Ich habe einen schwer geistig behinderten jungen Mann in einer Tagesförderstätte untergebracht, er lebt in einem Heim für ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
|
Guten Tag,
Ich habe einen schwer geistig behinderten jungen Mann in einer Tagesförderstätte untergebracht, er lebt in einem Heim für geistig Behinderte, dort sind freiheitsentziende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern, Anbringen eins Gurtes im Rollstuhl und Fixierung bei Nacht genehmigt. Nun kam die Einrichtung auf mich zu und bat darum, ich solle einen Beschluss des Gerichtes beibringen, wonach genehmigt wird, dass der Rollstuhl mit dem Betreuten während der Mahlzeiten mit den am Rollstuhl vorhandenen Bremsen festgestellt wird, damit er während der Mahlzeiten nicht damit herumrollt und andere Teilnehmer verletzt. Wohlgemerkt es geht nur um die kurze Zeit der Mahlzeiten, ansonsten kann der Betreute den ganzen Tag nach Lust und Laune in der Einrichtung herumrollen. Ich persönlich finde das etwas übertrieben, dafür eine gerichtliche Genehmigung einzuholen. Ich glaube der Rechtspfleger lacht mich aus. Die Bremse ist auch ein am Rollstuhl standardmäßig vorhandes Teil, es muss nicht wie ein Stecktisch oder so ein Gurt extra angebaut werden. Ich bin auch der Meinung, dass das Anziehen einer Bremse nur während der Mahlzeiten die Rechte des Betreuten nur minimal einschränkt, schließlich soll der Betreut in dieser Zeit auch selbst etwas essen. Wie sind eure Meinungen dazu? Gruß Lotte |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Ich habe da so meine argen Bedenken, dass die Betätigung der Feststellbremse überhaubt genehmigungsfähig ist. Ich denke, dass das Heim wärend des Essens einfach seine Ruhe haben will, damit die ganze Gruppe ihre Mahlzeit einnehmen kann. Einen Eingriff nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 1906 Abs. 4 BGB würde die Befestigung der Bremse zwar darstellen, aber ich denke nicht, dass er sich durch die "Herumfahrerei" beim Essen in eine erhebliche Gefahr für sein Leben bringt oder sich einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.
P.S. die Genehmigung für freiheitsentziehende Maßnahmen macht immer ein Richter, nie der Rechtspfleger.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
|
Hier wird es von den Gerichten gern so gehandhabt: Wenn man sich nicht sicher ist, schildert man den Sachverhalt dem Gericht und schließt mit dem Satz: Sollte seitens des Gerichts die Maßnahme ....als eine genehmigungspflichtige... angesehen werden, bitte ich mein Schreiben als Antrag auf.......aufzufassen.
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
|
Ich habe heute den Betreuungsrichter zufällig auf dem Flur des Gerichts gesehen und habe ihn gefragt. Er meint es wäre keine Genehmigung nötig. Orginalton: Die sollen die Bremse kurz anziehen und gut ist.
Ich bedanke mich bei allen, die sich an der Frage beteiligt haben. Gruß Lotte |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|