Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie muss Betreuer handeln? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgendes Beispiel.
Betreuter ist auf einer geschl. Station für 6Monate untergebracht. Nun wird der Betreute ständig und in letzter Zeit ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 11
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Folgendes Beispiel.
Betreuter ist auf einer geschl. Station für 6Monate untergebracht. Nun wird der Betreute ständig und in letzter Zeit ohne ersichtlichen Grund fixiert. Betreuter ist verzweifelt und hilflos und ruft den Betreuer an und bittet um Hilfe. Dieser sagt, ihm seien die Hände gebunden. Was kann der Betreuer machen, bzw was auch der Betreute?
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Wegsehen ist zu einfach, hinsehen schwer zu ertragen. Doch wegsehen und sagen "Ich kann das nicht sehn" und weiter machen wie bisher, ist verwerflich. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Hallo Franziska
Auch wenn jemand mit Beschluss für 6 Monate in einem krankenhaus untergebracht ist, dann darf man nicht automatisch auch noch die Hände fixieren. Dafür muss eine gesonderter Gerichtsbeschluss beantragt werden und vorliegen. Wenn Dem Betreuer ebenfalls die "Hände gebunden" sein sollten, dann frage ihn doch, wer dafür den Beschluss beantragt und erteilt hat. Normalerweise sollte einem Betreuer eine Fixierung bekannt sein, wenn er sie nicht sogar selber beantragt hat. Der Betreuer hat auch zu prüfen, ob denn die unterbringungsähnliche Maßnahme (Fixierung) noch notwendig ist und diese zu beenden, falls das nicht der Fall sein sollte. Was ist denn der nicht ersichtliche Grund? Hast Du da mal gefragt? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 11
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Hallo! Danke für die Antwort..
Für den Betreuten gibt es vom AG keine Genehmigung zur Fixierung. Der Betreuer hatte die Genehmigung sogar zurück gezogen. Die Fixierungen im Kprankenhaus geschehen meines Wissens nach ohne rechtliche Grundlage. Der Betreuer meint, er kann da nix machen, da er mich ja in diesem KH untergebracht hat. Der Betreute weiß nicht was er machen soll. Hilfe vom Betieuer kann er nicht erwarten. Beispiel: Der Betreute ist in der Oberarztvisite. Er sagt, dass er traurig ist und nicht drüber reden möchte. Er sagt, dass er Absprachefähig ist und sich nix antut. Mehrfach. Geht dann ausm Kontakt und verlässt den Raum. Anordnung von OÄrztin Fixierung. Nächste Visite am Freitag wird dem Betreuten gesagt, dass wenn er nicht mit dem PP kommuniziert, ausm Kontakt geht, dass er dann im gegensatz zu anderen Pat., fixiert wird, weil das angeblich ein gefährlicher Zustand für den Betreuten ist. Dass der Betreute aber sagt, mehrfach und flehend, dass er Absprachefähig ist, wird überhört. Der Betreuer meint, dass die Ärzte die Fixierung damit argumentieren, dass es in dem Moment gefährlich war und die dann fixieren dürfen. Was kann der Betreute rechtlich tun, damit die Ärzte nix mehr unternehmen können?
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das liest sich gar nicht schön.
![]() Zitat:
Sei nicht böse aber bei der Schilderung schüttle ich bedenklich mit dem Kopf. Der hat dem was gesagt und der dann wieder dem nächsten. Zitat:
Ich sage nicht, dass das hier der Fall war....vielleicht aber möglich. Wenn ein Betreuer von solchen Vorfällen hört setzt er sich mit den verantwortlichen Ärzten und seinem Betreuten zusammen und bespricht die Situation bzw. erwartet Aufklärung. Sollte er den Eindruck haben hier wird unrechtmässig gearbeitet wird sich eigentlich jeder Betreuer sofort an das zuständige Gericht wenden und um Abhilfe ersuchen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 11
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Der Betreuer wird aber nichts machen. Auch nach mehrmaligen Bitten und Anrufen. Der Betreuer war in 4Monaten nicht ein mal im KH um den Betreuten zu besuchen etc. Alles telefonisch und nur von dem Betreuten ist der Kontakt ausgegehend. Das heißt also, der Betreute ist dem ganzen hilflos ausgeliefert?
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nur zu
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 11
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Gute Idee. Aber am besten erst nach dem Betreuerwechsel, oder?
Was kann der Betreute noch tun? Beim AG anrufen, bei nem Anwalt? Was/Wo sonst? Betreuter ist so verzweifelt und würd alles tun damit das aufhört.
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich hatte geschrieben, wenn der Betreuer in einer solchen Problemlage nicht erreichbar ist, dass man sich dann beim Gericht über den Betreuer schriftlich beschweren kann. Warum du dazu einen Betreuerwechsel abwarten willst ist nicht verständlich. Eine Beschwerde dient dazu, dass ein Verhalten, eine Sitution sich ändert. Wenn du erst einen neuen Betreuer hast, ist der alte doch egal. Das macht also keinen Sinn.
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 11
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Na super. Weil der Betreute einen so tollen Betreuer hat, soll der darunter leiden?
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Stop jetzt!
Wir sind hier im Unterforum Rechtsfragen und nicht im fröhlichen Rundum- Unzufrieden- Gesprächskreis. ![]() Du hattest eine Frage gestellt und Antworten bekommen. Ob du dich jetzt an den Antworten orientierst ist alleine deine Entscheidung. Hier schliessen wir jetzt. |
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