Also... Die Kurzzeitpflege war eine Option. Sozusagen die letzte Chance ohne Unterbringung gegen den Willen . Sie stimmte anfänglich zu und es wäre eine Möglichkeit gewesen, sie "von der Straße weg zu kriegen " und den Heilungsprozess des Fußes zu fördern. Vielleicht naiv von mir zu glauben, dass jemand mit akuter Sucht nun plötzlich doch mitmacht.
Zu dem Zeitpunkt sagten die Ärzte ebenfalls: klar orientiert, keine Unterbringung notwendig. Sie wurde dann wie oben beschrieben entlassen und weiter gings. (Zwischen Entlassung und dem Vorfall im Wald gab es noch kleinere Sachen, z.b. Einsatz der Polizei wegen Handgreiflichkeiten mit dem Ex etc.). Daraufhin stellte ich den Antrag auf Unterbringung und schilderte die Situation und erklärte,warum ich keine Stellungnahme habe.
Dann passierte die Sache im Wald. Spätestens seit dem ist für mich ganz klar, dass sie aufgrund der Sucht zur Zeit massiv eigengefährdet ist und sie sich selbst nicht vor Gefahren schützen kann bzw. sich selbst durch Verfolgungswahn immer wieder selbst im erhebliche Gefahr bringt. Ich habe das per Nachtrag zum Antrag dem AG geschildert. Kurz drauf ein Fax: ich möge bitte eine Stellungnahme einreichen.
Dann die geschilderte Sache mit dem Neurologen. Und nun weiß ich, wie ich weiter machen soll um nun eine Unterbringung durchzukriegen.