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gesetzliche Betreuung

 

etwas ratlos....

Dies ist ein Beitrag zum Thema etwas ratlos.... im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter hat ohne Rücksprache einfach den Wohnort (auch Bundesland) gewechselt, mich erst nach seiner polizeilichen Anmeldung informiert. Es ...


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Alt 28.01.2017, 21:43   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Teurower
 
Registriert seit: 10.08.2016
Ort: Teurow
Beiträge: 34
Standard etwas ratlos....

Hallo,
mein Betreuter hat ohne Rücksprache einfach den Wohnort (auch Bundesland) gewechselt, mich erst nach seiner polizeilichen Anmeldung informiert.
Es besteht kein Einwilligungsvorbehalt.
Das Betreuungsgericht habe ich schriftlich informiert, die Betreuungsbehörde noch nicht, das würde ich nächste Woche machen.
Für mich macht eine Betreuung durch mich keinen Sinn mehr.
Wie seht Ihr das?
Teurower ist offline  
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Alt 28.01.2017, 22:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin moin

Wie weit sind denn so die Sachen (im Rahmen der Aufgabenkreise) geregelt? Oder steht wegen irgendetwas Stress an?

Wenn einigermaßen Ruhe ist, dann soll der Betreute doch dort weiterhin wohnen und die Betreuung an das dortige Betreuungsgericht gehen und ein neue Betreuer dort gefunden werden.
Dazu kannst Du auch Deinen Betreuten ansprechen, dass er sich ggf. auch informiert und einen Betreuer sucht.
Und dann die Betreuung abgeben.

Wenn allerdings haufenweise Stress ansteht wg. ALG 2 oder Grundsicherung oder sonst was, dann gehe es in Ruhe an und delegiere so viel wie es geht auf den Betreuten.
Wer auf eigenen Beinen abhauen kann, sollte auch üben darauf zu stehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.01.2017, 17:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie seht Ihr das?
Das musst du wissen.
Wie ist die Betreuung denn bisher gelaufen, gab es gute und schlechte Zeiten (manche Erkrankungen treten ja buchstäblich nur schubweise auf) weswegen gab es überhaupt eine Betreuung? Dass einer einen Umzug schafft heisst erst mal nur dass er umziehen kann- weiter heisst das nichts.

Würdest du ihn gerne weiter betreuen?
Wenn Nein dann teole dem gericht am besten sofort mit dass du wegen der Entfernung die Betreuung abgeben möchtest.
Dann kann zusammen mit dem Antrag auf einen anderen Gerichtsbezirk gleich auch ein Nachfolger gesucht werden.

Je nachdem wie weit die Betreuung sich bis jetzt erstreckte solltest du überlegen was evtl. alles von Nöten sein könnte- auch am anderen Ort- und das dann schriftlich auf den Weg bringen.

Betreute sind nicht verpflichtet im eigentlichen Sinn einen Umzug mitzuteilen aber du bist so lange in der Haftung bis du entlassen bist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2017, 23:25   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Und schon alleine aufgrund des letzten Satzes meiner Vorschreiberin bezüglich der Haftung würde ich die Betreuung auf jeden Fall abgeben.
Wie soll das denn gehen? Wie willst Du der Verpflichtung nachkommen, den Betreuten mindestens einmal pro Quartal zu besuchen. Dies wird hier zum Beispiel von den Rechtspflegern eingefordert, einige bestehen sogar auf einen 8 wöchigen Besuch.


Wenn Du den Betreuerwechsel beantragst schaue nur zu,dass Du Deinen Vergütungsanspruch sofort stellst. Ich hatte leider einige Wochen gewartet und nu zahlt weder das hiesige noch das neue Gericht so einfach. Keiner will mehr zuständig sein.
LG
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 30.01.2017, 08:14   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie soll das denn gehen?
Naja, ganz so hatte ich meinen Beitrag nicht verstanden wissen wollen.
Als Antwrt auf deine Frage sage: gehen tut das schon aber die Frage ist, will der Betreute die Weiterführung und gibt es gute Gründe für mein Weitermachen letztendlich auf Entfernung?

Vielleicht wollen Rechtspfleger manchmal selbst entwickelte Normen umgesetzt wissen aber das ist deswegen nicht Ultima ratio.
Ich habe z.B. zwei Betreute in genau den jeweilig entgegengesetzten Enden der BRD. Nr. 1 ist ein langjähriger extrem schwieriger Kunde zu dem aber ein ausgezeichnetes Verhältnis besteht- soweit es durch die Erkrankung überhaupt möglich ist. Mit meinem alten und auch dem neuen Wohnortgericht ist besprochen, dass es keinen Betreuerwechsel gibt - vor allem auch auf Wunsch des Betreuten- und es ist natürlich sonenklar, dass ich höchstens mim Jahr persönlich vorbeischaue. Ansonsten regeln wir alles per Telefon und das klappt ausgezeichnet. Die Einrichtung bescheinigt mir regelmässig mehr Präsenz und Wissen um den Betreuten wie bei manchen Betreuern vor Ort.

Die zweite grosse Entfrnungsbetreuung hat andere Gründe die in der Vergangenheit der Betreuten liegen.

Man kann und sollte sich angewöhne auch mit Gerichten und den einzelnen Personen dort zu kommunizieren, sich teilweise auch kritisch im Sinn seiner Kunden auseinanderzusetzen. Das geht durchaus!
Wenn keine besonderen Gründe gegen einen Betreuerwechsel bei Umzug sprechen dann kann man natürlich wechseln. Wie es schneller geht hatte ich bereits beschrieben.

Es gibt nun mal keine genaue, auf X Mal im Monat reduzierte gesetzliche Regelung der Besuchsfrequenzalso kann auch auf keine Einhaltung gedrängt werden.

An ausbleibende Vergütungen kann und sollte man erinnern.
Zitat:
Keiner will mehr zuständig sein.
Das ist Humbug, sorry, auch das ist geregelt, dauert halt nur länger.
Ich kann ja jetzt meine Entscheidung einen notwendigen Antrag zu stellen nicht davon abhängig machen, dass gerade meine Vergütungsabrechnung unterwegs ist und ich deswegen mit dem Antrag noch warte.
Die oftmals lange Dauer der Zahlbarkeit der Vergütung ist nicht schön aber lange bekannt. Es wäre vielleicht besser vorher auf die zu hören die das ausnahmslos alle berichten wenn es um die Frage geht: soll ich oder soll ich nicht?(BB werden)
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2017, 10:59   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Das ist ja wohl klar, dass ich einen Antrag auf Betreuerwechsel kaum vom Zeitpunkt MEINES Vergütungsanspruch abhängig mache. Was war daran falsch zu verstehen???!!! Der Hinweis darauf zu achten, den Vergütungsantrag zeitnah mit dem Betreuerwechsel zu stellen, um dann eigenen Probleme entgegen zu wirken.


Und mag das auch jetzt für DICH Humbug sein, ICH erlebe das leider zur Zeit, dieses Hin und Her. Aber das ist ein anderes Thema.


Ab einer gewissen KM Entfernung wäre für mich die Betreuung zu Ende. Punkt! Egal wie gut oder schlecht das jetzt psychisch für den Betreuten wäre. Eine sooo enge Beziehung baue ich tatsächlich auch nicht auf, da möchte ich mehr Abgrenzung.
Und auch nur einmal im Jahr um für einen Besuchskontakt vielleicht 600km zu reisen ( würde sich hier kein Rechtspfleger drauf einlassen)
Nein, so weit geht meine Liebe zum Betreuerberuf dann doch nicht.


Auf die Besuchsintervalle wird hier gepocht, ob man das jetzt rechtskonform findet oder nicht, am Ende entscheidet das auch, ob man weiter Fälle gemeldet bekommt.


Liebe Grüße
Oliveira ist offline  
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Alt 30.01.2017, 13:18   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nein, so weit geht meine Liebe zum Betreuerberuf dann doch nicht.
Meine auch nicht aber was spricht dagegen solche Fahrten mit einer Teilnahme an einer Fortbildung, Besuche bei Freunden usw. zu verbinden?
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2017, 13:54   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Wenn Du persönlich die Möglichkeiten hast, einen Termin mit einem privaten zu verbinden...
Mir wäre aber das Risiko einfach zu hoch, dass ich eben doch mal schnell zur Stelle sein MÜSSTE. Zum Beispiel bei einer Unterbringung. Da will und kann ich eine so große Entfernung nicht einplanen.


Aber gut, das bleibt natürlich jedem überlassen, ob er sich auf so etwas einlassen möchte.
Meine Betreuten habe ich lieber etwas "greifbarer", ich hätte da auch echt Bauchschmerzen, jemanden nur einmal im Jahr zu sehen.


LG
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 30.01.2017, 21:13   #9
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Teurower
 
Registriert seit: 10.08.2016
Ort: Teurow
Beiträge: 34
Standard

Da ich ja die Betreuung ehrenamtlich mache und somit auch noch arbeiten gehe und Familie mit Frau und 3 schulpflichtigen Kindern habe, werde ich es so gar nicht mehr leisten können.
Schon die Terme beim Jobcenter, die Antragstellung , alles ufert jetzt ins bodenlose aus.
Mit der Ummeldung zahlt natürlich das Jobcenter nicht mehr, und eine Sperre droht, weil ohne Genehmigung umgezogen wurde.
Zwangsweise Unterbringung in der Forensik durch das Strafgericht droht, und 3 x Abgeltungshaft steht auch an.
Es ist nunmehr ein Punkt erreicht wo ich die Betreuung an einen Berufsbetreuer am neuen Wohnort abgeben werde.
Diesem Betreuer wünsche ich dann viel Glück und ein dickes Fell.
So böse es sich anhört, aber ich denke, man muss erkennen wo die eigenen Grenzen sind, sonst schadet man letztendlich auch dem Betreuten.
Teurower ist offline  
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