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Was noch beachten nach Suizidversuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was noch beachten nach Suizidversuch im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich bin ehrenamtliche Betreuerin, daher die nachfolgenden umfangreiche Schilderung und auch meine Fragen. Der vom mir Betreute liegt ...


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Alt 19.02.2017, 18:44   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 29.09.2016
Beiträge: 2
Standard Was noch beachten nach Suizidversuch

Hallo Forum,

ich bin ehrenamtliche Betreuerin, daher die nachfolgenden umfangreiche Schilderung und auch meine Fragen.


Der vom mir Betreute liegt nach einem Suizidversuch schwer verletzt im Krankenhaus, wegen weiterhin vorliegender Suizidalität habe ich vorerst auch die medizinische Betreuung und das Aufenthaltsrecht erhalten.

Die Verletzungen sind sehr schwer, eine OP an Brust- bzw. Rückenwirbeln musste erfolgen, weitere Brüche an Armen und Beinen, die aber aufgrund der schwereren Verletzung am Rücken erst mal gegipst wurden, d.h. die Erstversorgung ist im Zuge der Notfallmaßnahmen soweit wie möglich erfolgt. Die vorab erstmal nur gegipsten Brüche müssen auch wohl noch operiert werden.

Es wurde wegen der Wirbelbrüche schon mehrere CT gemacht, MRT folgt noch nach, da er die Beine kaum bewegt.

Da der Betreute sich oft nicht ausreichend äußert bzw. nicht kommuiziert und mitmacht, habe ich schon im Krankenhaus Tipps gegeben, weil er Essen und notwendige Maßnahmen derzeit verweigert. Sollte er z.B. weiter Essen verweigern, wird dann ja notwendigerweise die Zwangsernährung eingeleitet.

Der Betreute liegt derzeit auf Intensivstation

An welche Fragen, Maßnahmen im Krankenhaus sollte ich jetzt
unbedingt denken, was kann ich fordern, denn mit manchen Dingen bin ich nicht so ganz einverstanden bzw. bestimmte Umstände im Krankenhaus gefallen mir nicht so ganz?

Nach meiner Ansicht müsste doch z.B. nach solch einem schwerwiegenden Suizidversuch nicht nur einfach der Psychologe lediglich die derzeitige Geschäftsunfähigkeit diagnostizieren, sondern es müsste auch während des wohl langen Krankenhausaufenthaltes eine psychologische Betreuung des Betroffenen Autisten erfolgen?

Dazu hätte ich unbedingt gern Infos, an wen ich mich im Krankenhaus genau mit welchen Forderungen wenden kann
bzw.was ich als Betreuerin verlangen und einleiten kann,
damit Dinge im Krankenhaus, die nach meiner Sicht besser
laufen können, dann auch passieren?

Kann ich z.B. wegen des Autismus des Betreuten auch ggf.
ein Einzelzimmer verlangen, der Betreute ist Kassenpatient.

Sollte muss ich das mit der Krankenkasse vorher klären?

Des Weiteren bitte ich um Tipps und Ratschläge, an was ich jetzt unbedingt grad im Zuge medizinischer Versorgung, Nachsorge sonst noch alles denken sollte.

Nach der Entlassung gehe ich davon aus, dass der Betreue erst einmal per Zwangseinwisung automatisch in die Psychatrie erfolgt oder ist das nicht unbedingt der Fall?

Gibt es , falls doch da z.B. Wahlmöglichkeiten wohin jemand verlegt wird, oder geht tatsächlich nur die Klinik im Einzugsgebiet des Betreuten?

cogitoergosum
cogitoergosum ist offline  
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Alt 19.02.2017, 19:21   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Hallo,

ich denke, Du solltest Dir in der augenblicklichen Situation zunächst etwas Ruhe antun. Der Betreute liegt noch in der Intensivstation. Der Gesundheitszustand ist demnach noch nicht stabil. Ob eine psychologische Betreuung jetzt das Richtige ist vermögen die Ärzte sicher besser zu bewerten. Mit Ratschlägen an Diese, wirst Du möglicherweise anecken, weil die Ärzte und Pfleger mit der Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit ausreichend beschäftigt sein werden und den Kopf für Vorschläge von Laien nicht frei haben.

Ob ein Einzelzimmer für den Betreuten das Richtige für die Genesung ist wird sich zeigen. Manchmal kann es besser sein, während der weiteren Behandlung nicht allein zu sein und soziale Kontakte knüpfen zu können. Das lässt sich aber später regeln, wenn eine entsprechende Versicherung besteht oder ausreichend Vermögen vorhanden ist. Die Belegung der Betten wird im Krankenhaus gesteuert.

Ob nach der Genesung eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie erforderlich ist , bleibt auch abzuwarten. Die Ärzte im Krankenhaus wissen, wie sie mit der Situation im Anschluss der Behandlung umgehen müssen. Und welche Klinik dann die Bessere für den Betreuten ist, kann man doch in der derzeitigen Situation nicht einschätzen.

Alles in Allem, lass es auch ein wenig auf Dich zukommen und gehe die Probleme Schritt für Schritt an.


Aber vielleicht gibt es auch andere Vorschläge.


Gruß
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 19.02.2017, 19:22   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin moin

Vorweg: War der Betreute schon vorher Autist?

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Dazu hätte ich unbedingt gern Infos, an wen ich mich im Krankenhaus genau mit welchen Forderungen wenden kann
bzw.was ich als Betreuerin verlangen und einleiten kann,
damit Dinge im Krankenhaus, die nach meiner Sicht besser
laufen können, dann auch passieren?
Kommt darauf an, worum es geht: Entweder den Sozialdienst oder die Ärzte.

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Kann ich z.B. wegen des Autismus des Betreuten auch ggf.
ein Einzelzimmer verlangen, der Betreute ist Kassenpatient.
Ja, aber auf der Intensivstation ist die Wahlmöglichkeit so gut wie Null.

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Sollte muss ich das mit der Krankenkasse vorher klären?
Sowieso, weil es Für das Krankenhaus kehr eine Kostenfrage ist, als eine Gesundheitsfrage. Und die KV muss zahlen.

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Da der Betreute sich oft nicht ausreichend äußert bzw. nicht kommuiziert und mitmacht, habe ich schon im Krankenhaus Tipps gegeben, weil er Essen und notwendige Maßnahmen derzeit verweigert. Sollte er z.B. weiter Essen verweigern, wird dann ja notwendigerweise die Zwangsernährung eingeleitet.
Solange die Intensiv-Behandlung läuft, wird er wahrscheinlich über einen Tropf die notwendigen Sachen bekommen. Ausserhalb der Intensivstation sieht es möglicherweise anders aus. Wenn er die Nahrung weiterhin verweigert, bedeutet das noch lange nicht, dass er dann zwangsweise ernährt wird. Zwangsernährung ist eine Zwangsbehandlung und deshalb
nur in absoluten Ausnahmesituationen sowie mit reichlich Vorspiel für die gerichtliche Genehmigung möglich.

Hier gebe ich Dir etwas nicht so Angenehmes zu bedenken:
Dein Betreuter hat versucht sich das Leben zu nehmen - und sein Versuch war sogar fast erfolgreich. Zumindest hat er es so heftig versucht, dass man wohl nicht von einer Simulation im Sinne von "Hilf mir bitte" ausgehen kann. Er wollte wirklich sterben.
Er hat es nicht ganz geschafft, und ist jetzt schwer verletzt, möglicherweise sogar auf Dauer ein schwerer Pflegefall.
Das hat er sich so sicherlich nicht vorgestellt. Dass er die Nahrung verweigert ist wohl derzeit die einzige Möglichkeit zu zeigen, dass er nach wie vor nicht mehr leben will - und schon gar nicht so.
Bedenke also, dass du nicht so einfach nach seinem Wunsch handeln kannst, denn das hieße mehr oder weniger aktive Sterbehilfe - die ist verboten.
Hinterfrage aber auch, ob sein Dasein als schwerbehinderter Krüppel, der immer von anderen Menschen Abhängig sein wird, das ist, was man als sein "Wohl" bezeichnen kann.
Du hast Dich nach dem Wunsch und nach dem Wohl der betreuten Person zu richten. Bei diesem Betreuten wird es für Dich schwer werden, einen (deinen, seinen) Weg zu finden.

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Des Weiteren bitte ich um Tipps und Ratschläge, an was ich jetzt unbedingt grad im Zuge medizinischer Versorgung, Nachsorge sonst noch alles denken sollte.
Die Art der Nachsorge hängt von der medizinischen Entwicklung und den daraus resultierenden Bedarfen ab. Hier solltest Du mit den Ärzten in Kontakt bleiben. ... und mit dem Sozialdienst wg. der Suche der Nachsorgeeinrichtungen.

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Nach der Entlassung gehe ich davon aus, dass der Betreue erst einmal per Zwangseinwisung automatisch in die Psychatrie erfolgt oder ist das nicht unbedingt der Fall?
Automatisch geht da nix.
Eine Zwangseinweisung geht nur auf Antrag. Wg. des Suizidversuches und eher weiterer Selbstgefährdung darfst Du den Antrag nach § 1906 BGB stellen. Die Ärzte müssen dazu eine befürwortende Stellungnahme schreiben und das Gericht genehmigen. (So viel zur Automatik)

Zitat:
Zitat von cogitoergosum Beitrag anzeigen
Gibt es , falls doch da z.B. Wahlmöglichkeiten wohin jemand verlegt wird, oder geht tatsächlich nur die Klinik im Einzugsgebiet des Betreuten?
Sofern es sich um Zwangseinweisungen handelt, gibt es keine freie Wahl, sondern Zuständigkeiten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.02.2017, 22:41   #4
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Registriert seit: 29.09.2016
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher
Vorweg: War der Betreute schon vorher Autist?
Ja

Morgen werde ich also erst mal mit der Krankenkasse sprechen, die können mir sicher auch noch ein paar Fragen beantworten und
alles andere wie hier empfohlen noch abwarten.

Danke für Eure wirklich schon sehr hilfreichen Antworten!
cogitoergosum ist offline  
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Alt 24.02.2017, 12:58   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Eine psychische Betreuung macht während dieser Phase leider gar keinen Sinn. Nun steht erst einmal die körperliche Genesung, sofern man davon sprechen kann, im Vordergrund. Erst danach schließt sich alles Weitere an.

Tatsächlich ist es nicht nur sinnvoll, sondern geboten, eine Psychiatrische Behandlung in einem BKH einzuleiten. In dieser Behandlung steht zuerst die Frage nach einer weiteren psychiatrischen Grunderkrankung im Raum. Ein sehr großer Teil von Suizidenten leidet an Depressionen oder damit verbundenen Krankheiten. Sehr selten gibt es den sog. Bilanzsuizid, der völlig frei von einer Krankheit ist und "rational" getroffen wird.

Im übrigen lassen sich viele erfolglose Suizidenten im Anschluß an die körperliche Versorgung freiwillig in eine geschlossene Station aufnehmen. Zwangseinweisungen müssen da eher selten ausgesprochen werden, zum Glück. Aber natürlich kommt auch das vor.

Mein Vorschlag:
Lass die Ärzte ersteinmal ihren Job machen. Wenn dein Betreuter von der Intensiv auf eine Normalstation verlegt wird, dann thematisiere das Thema Suizidprävention bei den Ärzten. Dabei ist es hilfreich zu wissen, dass die Suizidgefahr durch bereits getätigte Versuche deutlich ansteigt. Dein Anliegen ist also nicht an den Haaren herbei gezogen.
Ansonsten empfehle ich dir einen guten Kontakt zu spezialisierten Behörden/Bereichen. Ein Beispiel: Es gibt einen Bundesweiten Verband zur Suizidprävention (Deutsche Gesellschaft zur Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V.). Die können dir sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.
DannyKasche ist offline  
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