Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung nach BGB im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Betreute, die nach BGB im Krankenhaus untergebracht war/ist, ist vor 2 Tagen nach einem durch einen Angehörigen begleiteten ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 12.09.2016
Beiträge: 20
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Hallo,
meine Betreute, die nach BGB im Krankenhaus untergebracht war/ist, ist vor 2 Tagen nach einem durch einen Angehörigen begleiteten Besuch der Cafeteria verschwunden und nach Hause gefahren. Bei einem Besuch gestern, habe ich sie überzeugen können, ins Krankenhaus zurückzukehren. Meine Frage: Besteht der Unterbringungsbeschluss rechtlich noch, oder ist der hinfällig und der Aufenthalt auf der geschlossenen Station beruht nur noch auf Freiwilligkeit? Welche Gesetzesgrundlage gibt es? Herzlichen Dank, für eure Antworten, ich bin sehr unruhig wegen der Haftungsfrage... |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Eine Unterbringung besteht, weil eine akute Gefahr besteht. Normalerweise verständigt das Krankenhaus die Polizei. Ich würde das schleunigst klären.
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Da es einen Unterbringungsbeschluss gibt, besteht dieser weiterhin.
Er endet entweder durch Fristablauf oder Aufhebung - sofern nicht mehr erforderlich. Du brauchst in der jetzigen Situation nichts zu veranlassen. |
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